- 104 rechtsextreme Musikveranstaltungen im 1. Halbjahr 2025 erfasst
- Rund 9.973 Besucher bei Konzerten, Liederabenden und sonstigen Veranstaltungen
- Seit 2024 nimmt KI-generierte rechtsextreme Musik auf YouTube und Spotify zu
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7419 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fraktion Die Linke hatte bereits mit BT-Drs. 21/4244 nach rechtsextremen Musikveranstaltungen im zweiten Halbjahr 2025 gefragt. Die damalige Antwort warf nach Ansicht der Fragesteller neue Fragen auf: Künstlernamen wurden geschwärzt, und mehrere Veranstaltungen, die aus Landesverfassungsschutzberichten sowie Landtagsanfragen bekannt sind, fehlten. Die vorliegende Drucksache 21/7419 ist eine Nachfrage, mit der insbesondere die Praxis der Namenschwärzung und mögliche Erfassungslücken hinterfragt werden. Parallel teilt die Bundesregierung nachgemeldete Zahlen für das erste Halbjahr 2025 mit.
- 104 Veranstaltungen — Gesamtzahl rechtsextremistischer Musikveranstaltungen im 1. Halbjahr 2025 nach Nachmeldungen (zuvor 94)
- 24 Konzerte, 80 Liederabende, 70 sonstige Veranstaltungen — Aufschlüsselung der 174 erfassten Einzelereignisse über alle drei Kategorien
- 2.004 Besucher — Gesamtbesucherzahl der 24 Konzerte (Durchschnitt ca. 100 Personen)
- 5.698 Besucher — Gesamtbesucherzahl der 70 sonstigen Musikveranstaltungen (Durchschnitt ca. 106 Personen)
- 82 Veranstaltungen — Zahl der Fälle, in denen Künstlernamen aus Datenschutzgründen durch „Einzelperson“ ersetzt wurden (4 Konzerte, 41 Liederabende, 35 sonstige, 2 Auslandskonzerte)
Im Detail
Seit 2024 lässt sich im Bereich der rechtsextremistischen Musik eine verstärkte Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) beobachten. Dabei handelt es sich um die Erstellung und Verbreitung von KI-generierter Musik und Liedtexten sowie visuellen Darstellungen vorwiegend auf den Plattformen „YouTube“ und „Spotify“.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7419, Antwort zu Frage 6
Rechtsextremistische Musik ist kein Randphänomen: Im ersten Halbjahr 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach Nachmeldungen insgesamt 104 einschlägige Musikveranstaltungen erfasst — 24 Konzerte, 80 Liederabende sowie 70 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen. Zusammen zählten diese Ereignisse knapp 10.000 Besucher. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (BT-Drs. 21/7419, beantwortet am 29. Juli 2026).
Die Zahlen sind höher als ursprünglich gemeldet: Noch in der Antwort auf BT-Drs. 21/1023 wurden für das erste Halbjahr 2025 nur 94 Veranstaltungen ausgewiesen. Zehn weitere wurden nachträglich bekannt — darunter sechs Konzerte und Liederabende sowie 15 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen. Vier der neu gemeldeten Konzerte/Liederabende wurden nach Angaben der Bundesregierung konspirative angekündigt oder vorbereitet, weshalb nähere Angaben verweigert werden.
Rechtsextreme Musikveranstaltungen: Wer tritt auf — und warum bleibt es oft geheim?
Ein zentraler Streitpunkt der Anfrage ist die Praxis der Bundesregierung, Künstlernamen in parlamentarischen Antworten nicht zu nennen. Laut Drucksache waren bei insgesamt 82 Veranstaltungen (4 Konzerte, 41 Liederabende, 35 sonstige Veranstaltungen, 2 Auslandskonzerte) die Klar- bzw. Künstlernamen der Auftritte dem BfV bekannt — dennoch wurden sie durch den Begriff „Einzelperson“ ersetzt. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf § 16 Abs. 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz.
Die Fragesteller halten dem entgegen, dass Landesverfassungsschutzbehörden — etwa der Verfassungsschutz Sachsen — dieselben Personen in öffentlichen Monatsberichten namentlich nennen, obwohl diese unter Künstlernamen öffentlich auftreten und ihre Veranstaltungen bewerben. Die Bundesregierung kommentiert diese Diskrepanz nicht inhaltlich und verweist lediglich auf die föderale Kompetenzverteilung.
KI-generierte rechtsextreme Musik auf dem Vormarsch
Einen neuen Aspekt beleuchtet die Antwort zu Frage 6: Seit 2024 beobachtet das BfV eine verstärkte Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der rechtsextremistischen Musikszene. KI-generierte Musik, Liedtexte und visuelle Inhalte wie CD-Cover und Videos verbreiten sich vorwiegend über YouTube und Spotify — auch über plattforminterne Algorithmen. Einige Akteure erzielen dabei nach Angaben der Bundesregierung bereits erhebliche Reichweiten. Organisierte Kampagnen mit fester Struktur zur gezielten KI-Musikproduktion sind bislang nicht bekannt; die Szene selbst bewertet KI-Musik noch als umstritten. Das BfV erfasst entsprechende Inhalte im Rahmen der allgemeinen Beobachtung rechtsextremistischer Musik.
Separate Fragen zu konkreten Musikern — darunter Personen mit den Künstlernamen „Yann Song King“, „Esteban Cortez“, „Björn Banane“, „König von Wedenland“, „Krähe“ und „Der Biker“ — beantwortet die Bundesregierung gar nicht, auch nicht in eingestufter Form. Sie begründet dies damit, dass entsprechende Auskünfte Rückschlüsse auf Bearbeitungsschwerpunkte des BfV ermöglichen und damit das Staatswohl berühren würden. Zudem bestehe die Gefahr, eingesetzte Vertrauenspersonen (V-Personen) zu enttarnen.
Phänomenbereich „Delegitimierung des Staates“ eingestellt
Für die parlamentarische Beobachtung rechtsextremer Musikveranstaltungen relevant: Der Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, der 2021 eingerichtet wurde, wird laut Bundesregierung nicht mehr als eigenständiger bundesweiter Bereich fortgeführt. Er habe in den Folgejahren an Bedeutung verloren. Einzelpersonen und Gruppen aus diesem früheren Bereich werden jedoch weiterhin bearbeitet, sofern tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Eine gesonderte Erfassung von Musikveranstaltungen in diesem Kontext ist nicht vorgesehen und auch nicht geplant.
Auftritte rechtsextremistischer Bands und Liedermacher bei AfD-Veranstaltungen werden laut Antwort wie bisher in der Verfassungsschutzverbunddatei NADIS-WN erfasst und bei offenen Erkenntnissen in parlamentarische Anfragebeantwortungen einbezogen. Zu den 17 von Medien gemeldeten AfD-Veranstaltungen mit Musikdarbietungen zwischen Juli und Oktober 2025 hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben keine eigenen Erkenntnisse.
Mehr zur Transparenz bei staatlichen Berichten und Kontrolle im Bundestag sowie zum Thema Digitale Gewalt und Online-Verbreitung extremistischer Inhalte sind auf drucksachlich.de dokumentiert.
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Unmittelbar betroffen sind Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, die im Spannungsfeld von parlamentarischer Auskunftspflicht und Datenschutz bzw. Staatswohl agieren. Mittelbar betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die ein Interesse an transparenter staatlicher Beobachtung extremistischer Aktivitäten haben, sowie Nutzerinnen und Nutzer von Streaming-Plattformen, auf denen rechtsextreme KI-Musik verbreitet wird.
Die Bundesregierung beantwortet Fragen zu konkreten Künstlernamen (Fragen 2–3b) gar nicht — auch nicht in eingestufter Form — und beruft sich auf Staatswohl und Datenschutz. Zu den 17 gemeldeten AfD-Veranstaltungen mit Musik (Frage 8) erklärt sie schlicht, keine eigenen Erkenntnisse zu haben. Fragen zur föderalen Diskrepanz (Bundesbehörde vs. Landesverfassungsschutz) weicht die Regierung mit Verweis auf die föderale Kompetenzverteilung aus.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Rechtsextreme Musikszene: Linke fragt nach Erfassungslücken beim Verfassungsschutz →
- § 16 Abs. 3 BVerfSchG
- Norm im Bundesverfassungsschutzgesetz, die den Maßstab für die Abwägung zwischen parlamentarischem Auskunftsanspruch und dem Schutz von Grundrechten Dritter (insbesondere informationelle Selbstbestimmung) regelt.
- NADIS-WN
- Nachrichtendienstliches Informationssystem im Verbund der deutschen Verfassungsschutzbehörden, in dem Erkenntnisse zu extremistischen Aktivitäten gespeichert werden.
- V-Personen
- Vertrauenspersonen, die von Verfassungsschutzbehörden in extremistischen Milieus eingesetzt werden, um Informationen zu gewinnen. Ihre Identität unterliegt strengster Geheimhaltung.
Wie viele rechtsextreme Musikveranstaltungen gab es im 1. Halbjahr 2025?
Nach Nachmeldungen zählt der Verfassungsschutz 104 Veranstaltungen: 24 Konzerte, 80 Liederabende/Auftritte von Solo-Interpreten und 70 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen.
Warum nennt die Bundesregierung keine Künstlernamen?
Laut Antwort überwiegt nach Abwägung gemäß § 16 Abs. 3 BVerfSchG das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen — auch bei öffentlich auftretenden Musikern unter Künstlernamen.
Was weiß die Bundesregierung über KI-Musik in der rechtsextremen Szene?
Seit 2024 beobachtet das BfV eine verstärkte Nutzung von KI zur Erstellung rechtsextremistischer Musik und Liedtexte, vorwiegend auf YouTube und Spotify. Organisierte Kampagnen mit fester Struktur sind bislang nicht bekannt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7419 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































