- 1 Toter und 31 Verletzte beim islamistischen CSD-Anschlag in Berlin
- Täter Abdul B. war Sicherheitsbehörden seit Jahren als Gefährder bekannt
- 51 Fragen zu Überwachungslücken, RADAR-iTE-Bewertung und Behördenkoordination
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7463 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 25. Juli 2026 verübte der mutmaßliche Täter Abdul B. einen islamistischen und queerfeindlichen Anschlag auf eine CSD-Kundgebung in Berlin. Ein Mensch kam dabei ums Leben, 31 weitere wurden verletzt. Medienberichte von ZDF, Tagesschau und anderen Medien berichten, dass Abdul B. den Sicherheitsbehörden seit Jahren als radikaler Islamist bekannt war, am Tattag jedoch lediglich per Videokamera vor seiner Wohnung überwacht wurde. Er wurde nach der Tat in einer unvermieteten Gartenparzelle gefasst. Der Täter hatte die Jugendstrafe unter der Auflage verbüßt, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen, und war am 26. Mai 2026 aus der Haft entlassen worden — rund zwei Monate vor dem Anschlag.
- 1 Toter — beim islamistischen Anschlag auf den CSD Berlin am 25. Juli 2026 getötet
- 31 Verletzte — bei dem Anschlag auf die CSD-Kundgebung verletzt
- 51 Fragen — stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in BT-Drs. 21/7463 an die Bundesregierung
- ca. 60 Tage — Zeitspanne zwischen Haftentlassung (26. Mai 2026) und dem Anschlag (25. Juli 2026)
- 16. und 24. Juni 2024 — Datumsangaben zu IS-Bezug-Inhalten auf dem Instagram-Account des Tatverdächtigen, nach denen die Anfrage fragt
Im Detail
Bei dem islamistischen und queerfeindlichen Terroranschlag auf die Kundgebung zum Christopher Street Day (CSD) in Berlin am 25. Juli 2026 wurden ein Mensch getötet und 31 verletzt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7463, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ein Mensch ist tot, 31 weitere wurden verletzt: Der islamistische und queerfeindliche Anschlag auf eine Kundgebung zum Christopher Street Day (CSD) in Berlin am 25. Juli 2026 hat eine tiefe Erschütterung hinterlassen. Der mutmaßliche Täter Abdul B. war den Sicherheitsbehörden laut Medienberichten seit Jahren als radikaler Islamist bekannt — und wurde dennoch nicht aufgehalten. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7463 vom 4. August 2026 verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in 51 detaillierten Fragen Aufklärung über das Handeln der Behörden vor und nach dem Anschlag.
CSD-Anschlag Berlin: Was bisher bekannt ist
Der Täter Abdul B. hatte laut den in der Anfrage zitierten Berichten von Tagesschau, ZDF und RBB eine Vorgeschichte islamistischer Radikalisierung, Auslandsaufenthalte mit mutmaßlichem IS-Bezug sowie eine Jugendstrafe, aus der er am 26. Mai 2026 — gut zwei Monate vor dem Anschlag — entlassen wurde. Die Entlassung erfolgte unter der Auflage, an einem Deradikalisierungsprogramm des Violence Prevention Network teilzunehmen. Am Tattag selbst war er nach Medienberichten nur noch per Videokamera vor seiner Wohnung überwacht worden, obwohl er zuvor auch engmaschig mit Personal observiert worden sein soll.
Die Anfrage fragt unter anderem, warum die Überwachungsintensität reduziert wurde, ob das Risikobewertungssystem RADAR-iTE des Bundeskriminalamts eingesetzt wurde und welche Ergebnisse es lieferte. Außerdem will die Fraktion wissen, wann genau welche Behörde — BKA, BfV, BND, Bundespolizei oder Landesbehörden — von welchen Erkenntnissen Kenntnis hatte und ob diese Informationen vollständig zwischen den Behörden weitergegeben wurden.
Behördenversagen beim CSD-Anschlag: Die Kernfragen
Ein zentraler Themenkomplex der Anfrage betrifft den Zeitraum zwischen Haftentlassung und Anschlag. Die Fraktion fragt chronologisch nach der Gefährdungsbewertung zu den Stichtagen 26. Mai 2026, 1. Juni 2026, 1. Juli 2026 und unmittelbar vor dem Anschlag. Sie will wissen, ob Instagram-Beiträge des Tatverdächtigen mit IS-Bezug vom 16. und 24. Juni 2024 den Sicherheitsbehörden bekannt waren und welche Maßnahmen daraufhin ergriffen wurden.
Weitere Fragen richten sich an das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ): Wie oft war Abdul B. dort Thema? Mit welchem Ergebnis? Und lagen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vor der Entscheidung zur Haftentlassung alle Erkenntnisse zum Gefährderstatus vor? Die Anfrage thematisiert auch, ob der Bundesinnenminister bei seiner öffentlichen Warnung vor einer verschärften Sicherheitslage am 18. Juli 2026 bereits über Abdul B. informiert war.
Sicherheit bei CSD-Veranstaltungen und Schutz queerer Menschen
Neben der Aufarbeitung des konkreten Anschlags fragt die Fraktion nach strukturellen Konsequenzen. So soll die Bundesregierung darlegen, welche Empfehlungen des 2022 vom Bundesinnenministerium eingerichteten Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ bereits umgesetzt wurden und welche in dieser Legislaturperiode noch folgen sollen. Die Anfrage greift zudem die stark gestiegenen Sicherheitskosten für CSD-Veranstaltungen auf und fragt nach konkreter staatlicher Unterstützung für Veranstalter. Für den Bericht über gesellschaftliche Schutzfragen im Parlament steht dieser Vorgang exemplarisch für die Spannung zwischen Sicherheitsbehörden und dem Schutz gefährdeter Gruppen.
Auch die traumatherapeutische Versorgung der Opfer ist Gegenstand der Anfrage: Die Fraktion fragt, wie sichergestellt wird, dass Betroffene nicht nur akut, sondern über Monate und Jahre Zugang zu Behandlung erhalten, und welche Wartezeiten derzeit bestehen.
Parlamentarische Kontrolle nach dem CSD-Anschlag
Die Anfrage umfasst auch Fragen zu ausländischen Sicherheitsbehörden: Welche Erkenntnisse zu Abdul B. lagen aus dem Ausland vor und wurden diese deutschen Stellen übermittelt? Zudem fragt die Fraktion nach einem möglichen Zusammenhang der Tat mit bevorstehenden Landtagswahlen und nach dem Risiko weiterer Anschläge auf CSD-Veranstaltungen.
Die Bundesregierung hat bis zum 25. August 2026 Zeit, auf die 51 Fragen der Drucksache 21/7463 zu antworten. Die Antwort wird als separate Drucksache veröffentlicht. Ähnliche Fragen zur Transparenz staatlichen Handelns wurden zuletzt auch beim Thema Kontrolle über staatliche Ausgaben und Maßnahmen sowie beim Umgang mit islamistischer Radikalisierung und deren Prävention diskutiert.
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Unmittelbar betroffen sind die Opfer des Anschlags, darunter eine getötete Person und 31 Verletzte. Mittelbar betroffen sind Veranstalter von CSD-Veranstaltungen bundesweit, die laut Anfrage mit stark gestiegenen Sicherheitskosten konfrontiert sind, sowie die LSBTIQ*-Community in Deutschland. Die Anfrage richtet sich zudem an Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene, deren Koordination und Gefährderbewertung hinterfragt wird.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7463) wurde am 4. August 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Praxis 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Frist läuft bis zum 25. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- RADAR-iTE
- Risikobewertungsinstrument des Bundeskriminalamts zur Einschätzung der Gefährlichkeit islamistischer Extremisten. Die Abkürzung steht für 'Regelbasierte Analyse zur Gefahreneinstufung, Risikobewertung und Einstufung im Bereich islamistischer Terrorismus und Extremismus'.
- GTAZ
- Gemeinsames Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern in Berlin. Dort tauschen Polizei, Verfassungsschutz und andere Sicherheitsbehörden Erkenntnisse zu islamistischen Gefährdern aus.
- Vorbewährung (§ 61 JGG)
- Im Jugendgerichtsgesetz vorgesehene Möglichkeit, die endgültige Entscheidung über eine Bewährung nach Jugendstrafe aufzuschieben und Auflagen wie die Teilnahme an Deradikalisierungsprogrammen zu erteilen.
Wann fand der CSD-Anschlag in Berlin statt?
Der Anschlag ereignete sich laut Drucksache am 25. Juli 2026 während einer Kundgebung zum Christopher Street Day in Berlin.
War der Täter den Behörden vorher bekannt?
Laut Vorbemerkung der Anfrage war der mutmaßliche Täter den Sicherheitsbehörden als radikaler Islamist seit Jahren bekannt und Gegenstand verschiedener Maßnahmen von Bund und Ländern.
Was ist RADAR-iTE?
RADAR-iTE ist ein Prognoseinstrument des Bundeskriminalamts zur Risikobewertung islamistischer Gefährder. Die Anfrage fragt, ob der Täter damit bewertet wurde und mit welchem Ergebnis.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7463 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































