- Anteil für frauengeführte Organisationen sank von 4,2 auf 1,27 Prozent
- Gender-Strategie im Mai 2026 ohne Erklärung von Webseite entfernt
- 24 Fragen zu humanitärer Hilfe, GBV-Finanzierung und Global Gag Rule
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7539 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Auswärtige Amt veröffentlichte im Februar 2024 eine eigenständige Strategie zur Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in der deutschen humanitären Hilfe. Im Mai 2026 verschwand dieses Dokument ohne öffentliche Begründung von der Webseite des Ministeriums. Gleichzeitig wurden Formulierungen in der übergeordneten Hilfsstrategie geändert — etwa die Ersetzung von ‚gendertargeted‘ durch ‚gender-responsive‘ und der Wegfall des Ziels einer gendertransformativen Ausgestaltung der Projektmittel. Auf internationaler Ebene diskutiert das humanitäre System derzeit unter dem Stichwort ‚Humanitarian Reset‘ eine grundlegende Neuausrichtung, bei der Schutzmaßnahmen nach Einschätzung von UN-Koordinierungsgremien wie IASC an Priorität verlieren könnten.
- 4,2 % (2022) — Anteil der deutschen Mittel für frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen laut Grand-Bargain-Bericht
- 1,27 % (2024) — Gleicher Indikator zwei Jahre später — Rückgang um fast drei Viertel
- 0,3 % → 2,9 % — Entwicklung der deutschen GBV-Mittel im OCHA Financial Tracking Service zwischen 2021 und 2025
- 5 % — Zielwert für vorausschauende humanitäre Hilfe, den Die Linke als Maßstab für mögliche Finanzierungsziele für Frauenorganisationen anführt
Im Detail
Im Mai 2026 entfernte das Auswärtige Amt diese Strategie ohne Erklärung von seiner Webseite und modifizierte das Kapitel zu Gender und Inklusion in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ gegenüber der vorherigen Veröffentlichung.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7539, Fraktion Die Linke
Die Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7539, eingereicht am 11. August 2026). Kern des Interesses: Das Auswärtige Amt hat im Mai 2026 ein eigenständiges Strategiepapier zur Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in der humanitären Hilfe ohne öffentliche Begründung von seiner Webseite entfernt — und gleichzeitig Formulierungen in seiner allgemeinen Hilfsstrategie geändert.
Humanitäre Hilfe: Was sich in der Strategie geändert hat
Im Februar 2024 hatte das Auswärtige Amt die Strategie „Gender in der deutschen humanitären Hilfe“ veröffentlicht, die in Konsultation mit Zivilgesellschaft erarbeitet worden war. Sie enthielt quantifizierte Ziele — darunter das Ziel einer vollständig gendersensiblen humanitären Hilfe sowie die Stärkung gendertransformativer Ansätze. Im Mai 2026 verschwand dieses Dokument, während in der übergeordneten Hilfsstrategie der Begriff „gendertargeted“ durch „gender-responsive“ ersetzt und das Ziel einer gendertransformativen Ausgestaltung der Projektmittel gestrichen wurde. Zudem ersetzte das Ministerium das englische Wort „gender“ an mehreren Stellen durch das deutsche Wort „Geschlecht“.
Die Anfrage stellt 24 Fragen zu diesen Änderungen und ihren Konsequenzen. Darunter: Warum wurden die Begriffe geändert? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch nicht-binäre Geschlechtsidentitäten und diverse sexuelle Orientierungen in der humanitären Hilfe weiterhin berücksichtigt werden? Und welchen Belang weist sie diesen Bedarfen zu?
Sinkende Mittel für frauengeführte Organisationen
Besonders konkret wird die Anfrage bei den Zahlen zur Förderung frauengeführter und Frauenrechtsorganisationen. Laut den eigenen Grand-Bargain-Berichten der Bundesregierung sank der entsprechende Mittelanteil von 4,2 Prozent (2022) auf 3 Prozent (2023) und zuletzt auf 1,27 Prozent (2024). Die Fraktion fragt, wie die Bundesregierung diesen starken Rückgang erklärt und welche Maßnahmen sie plant, um die Finanzierung dieser Organisationen wieder zu erhöhen — analog zu bestehenden Zielvorgaben für andere Bereiche der humanitären Hilfe.
Frauengeführte Organisationen gelten laut zitierten Studien als besonders effektiv, weil sie engen Zugang zu lokalen Gemeinschaften haben und deren Vertrauen genießen. Aus Sicht der Fragesteller wäre ein konkretes Finanzierungsziel für diese Gruppe daher nicht nur ein politisches Signal, sondern auch ein Beitrag zur bedarfsgerechteren Mittelverwendung. Ein ähnliches Argument findet sich etwa bei der politischen Steuerung von Fördermitteln, die derzeit auch in anderen parlamentarischen Zusammenhängen diskutiert wird.
Geschlechtsspezifische Gewalt: Mehr Geld oder bessere Erfassung?
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die Entwicklung der Mittel zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (GBV). Im OCHA Financial Tracking Service stiegen die erfassten deutschen GBV-Mittel von 0,3 Prozent (2021) auf 2,9 Prozent (2025). Die Anfrage fragt, ob dieser starke Anstieg eine tatsächliche Mittelerhöhung widerspiegelt oder schlicht auf eine verbesserte Erfassung und Zuordnung zurückzuführen ist — und welche methodischen Änderungen dabei vorgenommen wurden.
Global Gag Rule: Deutschlands Haltung gefragt
Die letzten beiden Fragen der Anfrage richten sich auf die US-amerikanische „Promoting Human Flourishing in Foreign Assistance“-Politik (PHFFA), die umgangssprachlich als Global Gag Rule bekannt ist. Diese Regelung der aktuellen US-Regierung knüpft Außenhilfe an Bedingungen, die Maßnahmen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit einschränken. Die Fraktion fragt, wie Deutschland diese Konditionalisierung bewertet und welche konkreten Schritte es unternimmt, um sicherzustellen, dass deutsche Mittel — auch über sogenannte „Flow-down“-Regelungen — nicht mittelbar von diesen Einschränkungen betroffen sind.
Der Kontext dieser Frage ist der internationale Diskurs über den sogenannten „Humanitarian Reset“ — eine Debatte über die Neuausrichtung des globalen humanitären Systems. UN-Koordinierungsgremien wie das IASC haben die Sorge geäußert, dass im Zuge dieser Neuausrichtung Schutzmaßnahmen, darunter GBV-Prävention und reproduktive Gesundheit, an Priorität verlieren könnten. Ähnliche Fragen nach dem Schutz vulnerabler Gruppen stellen sich auch bei anderen politischen Vorhaben, etwa dem Betreuungsrecht oder dem Strafrecht bei K.-o.-Tropfen.
Die Anfrage thematisiert außerdem, dass seit Anfang 2025 kein gültiger Aktionsplan der Bundesregierung zur Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit vorliegt — obwohl die übergeordnete Hilfsstrategie weiterhin auf diese Agenda Bezug nimmt.
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Direkt betroffen sind Frauen und marginalisierte Gruppen in Krisenregionen weltweit, die auf gendersensible humanitäre Hilfe angewiesen sind. Indirekt betroffen sind frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen, die als Empfänger deutscher Fördermittel seit 2022 einen stark sinkenden Mittelanteil verzeichnen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7539) wurde am 11. August 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß den parlamentarischen Gepflogenheiten 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort — die Antwortfrist läuft bis zum 1. September 2026.
- Gendertransformative Ansätze
- Maßnahmen, die nicht nur auf unterschiedliche Bedürfnisse von Geschlechtern reagieren, sondern strukturelle Ungleichheiten und Machtverhältnisse aktiv verändern wollen.
- Grand Bargain
- Eine 2016 vereinbarte Selbstverpflichtung großer Geber- und Hilfsorganisationen zur Verbesserung der Effizienz und Transparenz humanitärer Hilfe, über deren Umsetzung regelmäßig berichtet wird.
- Global Gag Rule (PHFFA)
- US-amerikanische Außenhilfepolitik, die Fördergelder an die Bedingung knüpft, dass Empfängerorganisationen keine Abtreibungsleistungen anbieten, bewerben oder unterstützen.
Was war die Gender-Strategie des Auswärtigen Amts?
Das Auswärtige Amt veröffentlichte im Februar 2024 die Strategie 'Gender in der deutschen humanitären Hilfe', die in Konsultation mit der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde und quantifizierte Ziele für eine vollständig gendersensible humanitäre Hilfe festlegte.
Wie hat sich die Finanzierung frauengeführter Organisationen entwickelt?
Laut Grand-Bargain-Berichten sank der Anteil der Mittel für frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen von 4,2 Prozent (2022) auf 3 Prozent (2023) und zuletzt auf 1,27 Prozent (2024).
Was ist die Global Gag Rule?
Die sogenannte Global Gag Rule (offiziell: PHFFA Policy) der US-Regierung knüpft Auslandshilfe an Bedingungen, die die Förderung von Maßnahmen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit einschränken. Die Anfrage fragt, wie Deutschland mit deutschen Mitteln umgeht, damit diese nicht von solchen Einschränkungen betroffen sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7539 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































