Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7953 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 2,02 Mrd. Euro humanitäre Hilfe 2024 gendersensibel vergeben
- Anteil für Frauenorganisationen sank von 4,2 auf 1,27 Prozent
- Gender-Teilstrategie in Gesamtstrategie des Auswärtigen Amts integriert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7953 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Auswärtige Amt hatte im Februar 2024 die Strategie ‚Gender in der deutschen humanitären Hilfe‘ veröffentlicht, die in Konsultation mit der Zivilgesellschaft entstanden war. Im Mai 2026 verschwand das Dokument ohne öffentliche Ankündigung von der Webseite. Die Bundesregierung begründet dies damit, alle Sektor- und Querschnittsstrategien seien in die übergeordnete ‚Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland‘ integriert worden. Deutschland ist als Geber im internationalen Grand-Bargain-Prozess aktiv, der auf mehr Transparenz und Lokalisierung humanitärer Hilfe zielt.
- 2,0223 Mrd. Euro (94 %) — gendersensibel eingestufte humanitäre Hilfe im Jahr 2024
- 95,7 Mio. Euro (4,4 %) — genderresponsiv eingestufte Förderungen im Jahr 2024
- 112,8 Mio. Euro — Mittel für sexuelle und reproduktive Gesundheit (SRGR) im Jahr 2024
- 55 % — Anteil der CBPF-Mittel, die 2025 direkt oder indirekt an lokale und nationale Organisationen flossen (2024: 47 %)
- 1,27 % (2024) — Anteil der Mittel für frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen laut Grand-Bargain-Bericht, nach 4,2 % im Jahr 2022
Im Detail
Weitere Sektor- und Querschnittsstrategien für die humanitäre Hilfe sind in der Gesamtstrategie aufgegangen und werden daher nicht mehr als separate Strategien fortgeführt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7953, Frage 1
Wie Deutschland seine humanitäre Hilfe nach Geschlechteraspekten ausrichtet und finanziert, stand im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung hat die 24 Fragen mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. September 2026 beantwortet (BT-Drs. 21/7953). Die Antworten liefern erstmals gebündelte Zahlen zur gendersensiblen humanitären Hilfe Deutschlands und zur Finanzierung frauengeführter Organisationen.
Gender-Strategie in Gesamtstrategie aufgegangen
Das Auswärtige Amt hatte im Februar 2024 eine eigenständige Strategie ‚Gender in der deutschen humanitären Hilfe‘ veröffentlicht. Im Mai 2026 verschwand das Dokument ohne Ankündigung von der Webseite. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, alle Sektor- und Querschnittsstrategien seien in die übergeordnete ‚Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland‘ integriert worden und würden daher nicht mehr separat fortgeführt. Die aktuell geltende Gesamtstrategie ist weiterhin auf der Webseite des Auswärtigen Amts abrufbar. Auf die Frage, warum der Begriff ‚gender-targeted‘ durch ‚gender-responsive‘ ersetzt wurde, verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung, in der sie die Verwendung international üblicher OECD-DAC-Definitionen begründet.
Milliarden für gendersensible Nothilfe
Die Zahlen, die das Auswärtige Amt für 2024 vorlegt, zeigen die Dimension des Engagements: Mindestens 2,0223 Milliarden Euro (94 Prozent) der humanitären Hilfe wurden als gendersensibel eingestuft. Weitere 95,7 Millionen Euro (4,4 Prozent) galten als genderresponsiv, also mit aktiver Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede. Nur 34,3 Millionen Euro (1,6 Prozent) wurden als genderneutral klassifiziert. Für 2025 beläuft sich der gendersensibel eingestufte Anteil auf 876,1 Millionen Euro (91,7 Prozent), der genderresponsive auf 95,9 Millionen Euro (6,3 Prozent). Das Auswärtige Amt gibt an, seine humanitäre Hilfe im Jahr 2025 zu 98 Prozent mindestens gendersensibel umgesetzt zu haben — das angestrebte Ziel von 100 Prozent soll in den kommenden Jahren erreicht werden.
Rückgang bei Frauenorganisationen
Auffällig ist der deutliche Rückgang der Mittel für frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen, der sich aus den eigenen Grand-Bargain-Berichten der Bundesregierung ergibt: 2022 flossen noch 4,2 Prozent der humanitären Mittel an solche Organisationen, 2023 waren es 3 Prozent, und 2024 nur noch 1,27 Prozent. Auf die Frage nach den Ursachen erklärt die Bundesregierung, ihr lägen dazu keine abschließenden Erkenntnisse vor. Konkrete Finanzierungsziele für frauengeführte Organisationen hat weder das Auswärtige Amt noch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) festgelegt. Über Country-Based Pooled Funds (CBPF) stiegen die Anteile für frauengeführte Organisationen hingegen deutlich: von 8,2 Prozent (2024) auf 19,7 Prozent (2025).
Sexuelle und reproduktive Gesundheit
Für Maßnahmen im Bereich sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte (SRGR) verausgabten die Implementierungspartner der Bundesregierung im Jahr 2024 mindestens 112,8 Millionen Euro, 2025 waren es mindestens 57,5 Millionen Euro. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Daten aufgrund verbesserter Datenerfassung gegebenenfalls nicht vollständig sind. Zur Frage, welcher Anteil des gemessenen Anstiegs der GBV-Mittel (von 0,3 Prozent im Jahr 2021 auf 2,9 Prozent im Jahr 2025 laut OCHA Financial Tracking Service) auf tatsächliche Erhöhungen oder verbesserte Erfassung zurückzuführen ist, hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
Positionierung zur US-amerikanischen Global Gag Rule
Die Bundesregierung stellt klar, dass ihre Fördermittelpolitik durch eigene Zuwendungsvereinbarungen geregelt wird und von der US-amerikanischen ‚Promoting Human Flourishing in Foreign Assistance‘-Politik (PHFFA), auch ‚Global Gag Rule‘ genannt, nicht berührt wird. Sie betont, eigenständig und souverän zu handeln und diese Position sowohl öffentlich als auch in vertraulichen Gesprächen zu vertreten. Im Rahmen ihres Vorsitzes in der OCHA Donor Support Group hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben den Fokus auf Schutzmaßnahmen einschließlich GBV-Prävention und reproduktive Gesundheit gesetzt.
Weitere Informationen zu verwandten außenpolitischen Themen finden sich im Überblick der wichtigsten Drucksachen vom 21. September 2026. Zur Frage der Genitalverstümmelung und der Situation betroffener Frauen in Deutschland liegt ebenfalls eine aktuelle Parlamentsantwort vor.
Weiterlesen:
- Klimaneutralität 2045: Grüne fragen nach Wirtschaftsstrategie
- Pestizid-Export: Linke fordert Verbot verbotener Wirkstoffe
Von der deutschen humanitären Hilfe profitieren Menschen in akuten Krisen- und Katastrophengebieten weltweit. Unmittelbar betroffen von den hier dokumentierten Änderungen sind frauengeführte Organisationen und Frauenrechtsorganisationen, die Hilfe in humanitären Settings umsetzen, sowie Frauen und Mädchen als Zielgruppen geschlechtsspezifischer Schutzmaßnahmen.
Die Bundesregierung hat mehrere Fragen mit Querverweisen auf andere Antworten oder auf die Vorbemerkung beantwortet, ohne eigenständige Begründungen zu liefern (insbesondere Fragen 3, 7, 15, 16). Zur Frage nach dem sinkenden Anteil der Mittel für frauengeführte Organisationen (Frage 14) erklärt die Regierung, ihr lägen keine abschließenden Erkenntnisse vor.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Humanitäre Hilfe: Gender-Strategie des Auswärtigen Amts geändert →
- Gendersensibel
- Maßnahmen, die geschlechtsspezifische Unterschiede in Bedarf, Zugang und Risiken erfassen und berücksichtigen, ohne diese aktiv zu verändern.
- Grand Bargain
- Internationale Vereinbarung zwischen Geberstaaten und humanitären Organisationen, die auf mehr Effizienz, Transparenz und Lokalisierung humanitärer Hilfe zielt.
- CBPF (Country-Based Pooled Fund)
- Länderbezogene Sammelfonds der UN, über die humanitäre Mittel gebündelt und flexibel an lokale und nationale Organisationen weitergegeben werden.
Warum hat das Auswärtige Amt die Gender-Strategie gelöscht?
Laut Bundesregierung ist die separate Gender-Strategie in die übergreifende 'Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland' integriert worden. Weitere Teilstrategien wurden ebenfalls nicht mehr separat fortgeführt.
Wie viel Geld fließt an frauengeführte Organisationen?
Über Country-Based Pooled Funds (CBPF) flossen 2024 global 8,2 Prozent der Mittel an frauengeführte Organisationen, 2025 waren es 19,7 Prozent. Der Anteil in den Grand-Bargain-Berichten sank jedoch von 4,2 Prozent (2022) auf 1,27 Prozent (2024).
Gilt die US-amerikanische 'Global Gag Rule' für deutsche Mittel?
Nein. Laut Bundesregierung sind die deutschen Mittel allein durch die eigenen Zuwendungsvereinbarungen gebunden. Die Fördermittelpolitik werde eigenständig und souverän gestaltet.

































































