- 1,9 Mio. Euro für Brandenburgs Landes-Demokratiezentrum 2026 geplant
- 19 Fragen zu Fördermittelempfängern in allen Brandenburger Regionen seit 2020
- Drei Partnerschaften im Wahlkreis 56 erhalten je 140.000 Euro jährlich
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7540 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des Bundesfamilienministeriums fördert seit Jahren Nichtregierungsorganisationen und kommunale Koordinierungsstellen, die sich gegen Extremismus und für gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen. In Brandenburg ergänzt das Landesprogramm ‚Tolerantes Brandenburg‘ diese Bundesförderung. Für alle 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte des Landes wurden unter dem Dach der ‚Partnerschaften für Demokratie‘ eigene Koordinierungs- und Fachstellen eingerichtet, die Bundesmittel verwalten und an lokale Projekte weiterleiten. Die Frage, welche Organisationen diese Mittel als Letztempfänger erhalten, ist nach Angaben der Fragesteller aus öffentlich zugänglichen Quellen nicht vollständig zu beantworten.
- 1.901.472,53 Euro — Fördersumme für das Landes-Demokratiezentrum Brandenburg im Jahr 2026
- 140.000 Euro je Partnerschaft — Förderbetrag für jede der drei Partnerschaften im Wahlkreis 56 für 2025 und 2026
- 19 Fragen — Anzahl der Einzelfragen zu Fördermittelempfängern in 14 Landkreisen, 4 kreisfreien Städten und einem Ministerium
- ab 2020 — Der abgefragte Zeitraum erstreckt sich vom Haushaltsjahr 2020 bis zur Gegenwart
Im Detail
Unklar bleibt für die Fragesteller, in welcher Höhe Projekte und Organisationen durch die jeweiligen Partnerschaften gefördert wurden bzw. wie sie die Bundesmittel weiter verteilt haben.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7540
Rund 1,9 Millionen Euro fließen 2026 allein für das Landes-Demokratiezentrum Brandenburg aus dem Bundesprogramm Demokratie leben! — und das ist nur ein Teil der Gesamtförderung für das Land. Wer diese Mittel als Letztempfänger konkret erhält, lässt sich nach Ansicht der Fragesteller aus öffentlichen Quellen nicht zuverlässig nachvollziehen. Aus diesem Grund hat die AfD-Fraktion am 27. Juli 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7540 eingereicht, die am 11. August 2026 veröffentlicht wurde.
Demokratie leben! in Brandenburg: Struktur und Fördersummen
Das Bundesprogramm Demokratie leben! fördert über den Haushaltstitel 684 04 (Kapitel 1702) zivilgesellschaftliche Organisationen und kommunale Stellen. In Brandenburg geschieht das über ein Netz von Partnerschaften für Demokratie, die für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt eigene Koordinierungsstellen unterhalten. Als zentraler Akteur tritt dabei Demokratie und Integration Brandenburg e. V. (demos) auf, der in mehreren Regionen als Koordinierungs- und Fachstelle fungiert.
Im Bundestagswahlkreis 56 (Prignitz–Ostprignitz-Ruppin–Havelland I) erhalten drei Partnerschaften je 140.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026: die Partnerschaft für Demokratie Regionaler Wachstumskern Prignitz und Umland, die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Ostprignitz-Ruppin sowie die Partnerschaft für Demokratie Städte Rathenow, Premnitz, Nauen, Ämter Rhinow, Friesack und Gemeinde Milower Land. Darüber hinaus finanziert das Programm unter anderem ein Mobiles Beratungsteam in Neuruppin und den Verein Opferperspektive.
Was die Anfrage konkret verlangt
Die 19 Einzelfragen der Anfrage folgen einem einheitlichen Schema: Für jede der 14 Brandenburger Landkreise, die vier kreisfreien Städte Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) sowie das Brandenburger Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt soll die Bundesregierung alle Erst-, Zwischen- und Letztempfänger benennen, die seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel erhalten haben. Die Daten sollen nach Kapiteln und Titeln aufgeschlüsselt und in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden.
Hintergrund ist laut Drucksache die Einschätzung der Fragesteller, dass die Weiterverteilung der Bundesmittel durch die lokalen Partnerschaften vor Ort nur unzureichend und lückenhaft öffentlich dokumentiert werde. Die Förderauflistung der Bundesregierung nenne zwar Erstempfänger, lasse aber offen, welche Organisationen die Gelder letztlich für welche Projekte verwenden.
Einbettung in die laufende Debatte um NGO-Förderung
Das Demokratie leben!-Programm steht bundesweit unter parlamentarischer Beobachtung. Ähnliche Anfragen zu Fördermittelempfängern in anderen Bundesländern wurden in den vergangenen Monaten ebenfalls gestellt, wie etwa die CLAIM-Förderung des Bundes gegen Muslimfeindlichkeit zeigt, die ebenfalls aus Bundesprogrammen finanziert wird. Die Frage der Transparenz bei Fördermittelvergabe durch Bundesbehörden ist dabei ein übergreifendes parlamentarisches Thema.
In der Vorbemerkung der Anfrage verweisen die Fragesteller auf einen Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in dem der Jurist Prof. Dr. Hubertus Gersdorf die bisherige NGO-Förderpraxis des Bundes als verfassungswidrig qualifiziert haben soll. Diese Einschätzung ist die Position der Fragesteller und nicht als gesicherter Rechtsbefund zu werten. Ebenfalls aus Sicht der Fragesteller wird die Neuruppin-Demonstration vom 10. Juni 2024 als Beispiel für die politische Wirkung geförderter Netzwerke angeführt.
Betroffene Regionen und Organisationen
Die Anfrage erfasst flächendeckend ganz Brandenburg. Neben den bereits genannten Strukturen im Wahlkreis 56 erstrecken sie sich auf Landkreise wie Oberhavel, Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark. Für das Programm Demokratie leben! insgesamt stellt der Bund jährlich bundesweit mehrere hundert Millionen Euro bereit; der Brandenburger Anteil macht mit den bekannten Einzelposten einen relevanten Teil der regionalen Zivilgesellschaftsförderung aus.
Weiterlesen:
- CLAIM-Förderung: Bund zahlt 930.000 Euro gegen Muslimfeindlichkeit
- Fördermittelbescheide: Übergabe durch Politiker unter Beobachtung
- Bundestag 12.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind zivilgesellschaftliche Vereine, Beratungsstellen und kommunale Stellen in ganz Brandenburg, die Bundesmittel aus dem Programm ‚Demokratie leben!‘ empfangen. Mittelbar sind auch Steuerzahler betroffen, die ein Interesse an der transparenten Verwendung öffentlicher Gelder haben.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7540 wurde am 11. August 2026 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat nach parlamentarischem Geschäftsordnungsrecht 21 Tage Zeit, schriftlich zu antworten; die Frist läuft bis zum 1. September 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Letztempfänger
- Die Organisation oder Person, die Fördermittel am Ende einer Weiterleitungskette tatsächlich für ein Projekt verwendet — im Unterschied zum Erstempfänger, der die Mittel zunächst vom Bund erhält.
- Partnerschaft für Demokratie
- Kommunale Förderbündnisse unter dem Dach von 'Demokratie leben!', in denen Landkreise oder Städte gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen Projekte koordinieren und Bundesmittel weiterverteilen.
- Kapitel 1702, Titel 684 04
- Haushaltsposition im Bundeshaushalt, über die das Bundesfamilienministerium Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie finanziert.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesfamilienministeriums, das über Haushaltsmittel (Kapitel 1702, Titel 684 04) zivilgesellschaftliche Organisationen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie finanziert.
Wie viel Geld fließt 2026 nach Brandenburg?
Allein für das Landes-Demokratiezentrum Brandenburg sind laut Drucksache 1.901.472,53 Euro angesetzt; drei regionale Partnerschaften im Wahlkreis 56 erhalten je 140.000 Euro.
Warum wird die Transparenz bemängelt?
Laut den Fragestellern veröffentlicht die Bundesregierung keine vollständige Auflistung der Letztempfänger, und die Partnerschaften vor Ort stellen diese Informationen nur lückenhaft bereit.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7540 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































