- Bundeshaushalt 2027: Gesamtausgaben von 555,4 Mrd. Euro geplant
- Verteidigungsausgaben steigen bis 2030 auf 183,7 Mrd. Euro pro Jahr
- Neue Steuern auf Alkohol, Plastikverpackungen und Zuckergetränke geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7301 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (BT-Drs. 21/7301) wurde dem Bundestag am 14. August 2026 gemäß § 9 Abs. 2 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes sowie § 50 Abs. 3 Haushaltsgrundsätzegesetz zugeleitet. Er begleitet den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027. Der Plan entsteht vor dem Hintergrund des andauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, geopolitischer Spannungen im Nahen Osten und einer wirtschaftlichen Schwächephase in Deutschland mit einem BIP-Wachstum von lediglich +0,5 % im Jahr 2026. Im März 2025 schuf eine Grundgesetzänderung die Bereichsausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben sowie das 500-Mrd.-Euro-Sondervermögen SVIK. Der Kabinettsbeschluss zu den Eckwerten erfolgte am 29. April 2026.
- 555,4 Mrd. Euro — Gesamtausgaben des Bundes im Regierungsentwurf 2027
- 117,7 Mrd. Euro — Geplante Investitionen aus Kernhaushalt, SVIK und KTF im Jahr 2027
- 132 Mrd. Euro — Bundesleistungen an die Rentenversicherung 2027 (steigt bis 2030 auf 164,5 Mrd. Euro)
- 118,7 Mrd. Euro — Nettokreditaufnahme 2027; ohne Bereichsausnahme nur 33,4 Mrd. Euro
- 500 Mrd. Euro — Gesamtvolumen des Sondervermögens SVIK über zwölf Jahre
Im Detail
Wesentlicher Faktor zur Belebung der Wirtschaft bleibt die Investitionsoffensive der Bundesregierung. So sind aus dem Kernhaushalt (ohne finanzielle Transaktionen), dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KFT) in 2027 insgesamt rd. 117,7 Mrd. € für Investitionen vorgesehen.
— BT-Drs. 21/7301, Kapitel 2 Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 im Überblick
Der Bund plant bis 2030 steigende Ausgaben von zunächst 555,4 Mrd. Euro im Jahr 2027 auf 635,4 Mrd. Euro im Jahr 2030. Gleichzeitig wächst die Staatsverschuldung erheblich: Die Nettokreditaufnahme steigt von 98 Mrd. Euro im Jahr 2026 auf 167,3 Mrd. Euro im Jahr 2030. Mit dem Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (BT-Drs. 21/7301), der dem Bundestag am 14. August 2026 zugeleitet wurde, gibt die Bundesregierung einen umfassenden Überblick über ihre Haushaltspolitik für die kommenden fünf Jahre.
Bundesfinanzplan 2027: Rekordinvestitionen trotz Konsolidierungsdruck
Das finanzpolitische Leitbild der Bundesregierung stützt sich auf drei Säulen: Investitionen, Strukturreformen und Haushaltskonsolidierung. Aus Kernhaushalt, dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) stellt die Bundesregierung 2027 insgesamt rund 117,7 Mrd. Euro für Investitionen bereit. Das SVIK allein umfasst 500 Mrd. Euro über zwölf Jahre und finanziert Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Bildung, Krankenhäuser und Klimaneutralität. Im ersten Jahr 2025 flossen bereits rund 14 Mrd. Euro aus der Bundessäule ab — davon 10,4 Mrd. Euro in die Verkehrsinfrastruktur. Die bereinigte Investitionsquote im Kernhaushalt liegt im gesamten Finanzplanungszeitraum über 10 Prozent. Für Steuerzahler und Unternehmen bedeutet das: 2027 wird das dritte Jahr in Folge mit Investitionen auf Rekordniveau.
Der in der letzten Finanzplanung noch ausgewiesene haushaltspolitische Handlungsbedarf von 34 Mrd. Euro im Jahr 2027 ist laut Drucksache vollständig aufgelöst worden. Dennoch verbleiben für die Folgejahre erhebliche Restbedarfe: 2028 rund 22 Mrd. Euro, 2029 rund 39 Mrd. Euro, 2030 rund 48 Mrd. Euro.
Verteidigungsausgaben steigen massiv — NATO-Quote im Blick
Den stärksten Ausgabenanstieg verzeichnet der Einzelplan 14 (Bundesverteidigung). Die Bundeswehr erhält 2027 insgesamt 109,75 Mrd. Euro, 2028 bereits 153,92 Mrd. Euro und 2030 schließlich 183,66 Mrd. Euro. Hintergrund ist die Bereichsausnahme von der Schuldenbremse, die der Verfassungsgesetzgeber im März 2025 geschaffen hat (BGBl. 2025 I Nr. 94). Damit können Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 % des BIP durch zusätzliche Kredite finanziert werden — 2027 beläuft sich diese Bereichsausnahme-Kreditaufnahme auf rund 85,4 Mrd. Euro, bis 2030 steigt sie auf rund 151,8 Mrd. Euro. Das Sondervermögen Bundeswehr (100 Mrd. Euro) soll planmäßig Ende 2027 vollständig verausgabt sein. Die NATO-Quote soll bis 2029 auf 3,5 % des BIP für Kernverteidigungsausgaben ansteigen — gemäß dem Beschluss des NATO-Gipfels in Den Haag 2025, der eine Gesamtquote von 5 % des BIP vorsieht. Auch der außerplanmäßige Haushalt 2026 mit 8,76 Mrd. Euro zeigte bereits den hohen Finanzierungsbedarf im Sicherheitsbereich.
Rente, GKV und Sozialausgaben: Konsolidierung trotz steigender Lasten
Sozialausgaben bleiben mit Abstand der größte Haushaltsposten. Der Bundeshaushalt 2027 weist für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 201,5 Mrd. Euro aus — das entspricht 36,3 % aller Bundesausgaben. Davon entfallen rund 132 Mrd. Euro allein auf Bundesleistungen an die gesetzliche Rentenversicherung (2030: 164,5 Mrd. Euro). Der GKV-Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds wird durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab 2027 um 2 Mrd. Euro auf 12,5 Mrd. Euro abgesenkt. Die Sozialausgabenquote sinkt laut Finanzplan von 46,7 % im Jahr 2026 auf 43,0 % im Jahr 2027. Rentnerinnen und Rentner sowie GKV-Versicherte sind direkt von diesen Weichenstellungen betroffen. Details zu den Auswirkungen auf Krankenkassen beleuchtet auch der Beitrag zu GKV-Verlusten durch Immobilienfonds.
Neue Steuern als Konsolidierungsbeitrag
Zur Stärkung der Einnahmenseite plant die Bundesregierung mehrere neue Steuern, die alle Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen: Eine Alkoholsteuererhöhung um 20 % (Alkohol, Schaumwein, Alcopops), eine Plastiksteuer auf Kunststoffverpackungen in Höhe des EU-Eigenmittelbeitrags, eine Zuckergetränkesteuer sowie eine Reform der Kryptobesteuerung, bei der Gewinne künftig unabhängig von der bisherigen Jahresfrist als Kapitalerträge steuerpflichtig werden. Die Tabaksteuer wird in einem separaten Gesetzgebungsverfahren angepasst. Hinzu kommt die Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027, die besonders Familien mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten soll.
Was gilt aktuell?
Bis Ende 2026 gilt die reguläre Schuldenbremse mit einer strukturellen Neuverschuldungsobergrenze von 0,35 % des BIP. Die ab 2025 geltende Bereichsausnahme erlaubt darüber hinausgehende Kreditaufnahme für Sicherheitsausgaben. Das SVIK ist seit 2025 operativ. Die Inflationsrate liegt 2026 bei prognostiziert 2,7 %, das BIP-Wachstum bei lediglich +0,5 %. Die Arbeitslosenquote beträgt 6,3 % — rund 100.000 weniger Erwerbstätige als 2025. Der Bundesfinanzplan 2026–2030 enthält eine Vorabfassung und wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Weiterlesen:
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden durch neue Verbrauchsteuern auf Alkohol, Plastikverpackungen und Zuckergetränke sowie veränderte Besteuerung von Kryptowerten belastet. Rentnerinnen und Rentner profitieren von weiter steigenden Bundesleistungen an die Rentenversicherung. Familien mit Kindern erhalten durch eine Einkommensteuerreform ab 2027 höhere verfügbare Einkommen. Pendler werden durch die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent entlastet. Kommunen und Länder profitieren von SVIK-Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Digitalisierung.
Als Unterrichtung ist der Finanzplan kein Beschlussgegenstand — der Bundestag nimmt ihn zur Kenntnis. Der begleitende Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 durchläuft das parlamentarische Beratungsverfahren im Haushaltsausschuss und wird in den Lesungen im Plenum beraten und abgestimmt. Das geplante Haushaltsbegleitgesetz 2027, das unter anderem neue Steuern und Leistungsanpassungen enthält, ist gesondert zu verabschieden.
- SVIK
- Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität — ein 500-Mrd.-Euro-Investitionsfonds des Bundes, geschaffen durch Grundgesetzänderung im März 2025, laufzeit zwölf Jahre.
- Bereichsausnahme
- Verfassungsrechtliche Regelung (Art. 115 GG), die Kreditaufnahme oberhalb der regulären Schuldenbremse für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Nachrichtendienste erlaubt, soweit diese Ausgaben 1 % des BIP übersteigen.
- Nettokreditaufnahme
- Der Teil der Neuverschuldung, der nicht der Umfinanzierung bereits bestehender Schulden dient, sondern neue Ausgaben finanziert. 2027 plant der Bund 118,7 Mrd. Euro Nettokreditaufnahme.
Wie hoch sind die Gesamtausgaben des Bundes 2027?
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht Gesamtausgaben von 555,4 Mrd. Euro vor. Bis 2030 steigen sie laut Finanzplan auf 635,4 Mrd. Euro.
Was ist das Sondervermögen SVIK?
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) umfasst insgesamt 500 Mrd. Euro und wurde im März 2025 durch eine Grundgesetzänderung geschaffen. Es finanziert Investitionen in Verkehr, Digitalisierung, Bildung und Klimaneutralität über zwölf Jahre.
Welche neuen Steuern plant die Bundesregierung?
Geplant sind unter anderem eine Erhöhung der Alkoholsteuer um 20 %, eine Plastiksteuer auf Kunststoffverpackungen, eine Zuckergetränkesteuer sowie eine neue Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin als Kapitalerträge.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7301 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































