- 55 Petitionen zu Rente und Energie teilweise berücksichtigt
- 39 Petitionen zu Rentenversicherungsleistungen, 16 zu Energie
- Petitionsausschuss empfiehlt Abschluss der Verfahren
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7965 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Petitionsrecht ermöglicht es jeder Person, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und gibt Beschlussempfehlungen ab. Die vorliegende Sammelübersicht 315 (BT-Drs. 21/7965) fasst 55 Verfahren zusammen, die der Ausschuss am 9. September 2026 abschließend beraten hat. Die Petitionen zu Rentenversicherungsleistungen stammen überwiegend von Einsendern aus ostdeutschen Bundesländern wie Sachsen, Thüringen und Brandenburg.
- 55 — Gesamtzahl der in dieser Sammelübersicht abgeschlossenen Petitionsverfahren
- 39 — Petitionen zu Grundsatzfragen der Rentenversicherungsleistungen
- 16 — Petitionen zum Thema Energie (Nr. 40–55)
Im Detail
Die Petitionsverfahren abzuschließen – weil den Anliegen teilweise entsprochen worden ist –
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/7965, Petitionsausschuss
Grundsatzfragen der Rentenversicherung und Energiepolitik stehen im Mittelpunkt der Sammelübersicht 315 des Petitionsausschusses. Mit BT-Drs. 21/7965 vom 9. September 2026 empfiehlt der Ausschuss dem Bundestag, insgesamt 55 Petitionsverfahren abzuschließen — weil den Anliegen der Einsender nach Einschätzung des Ausschusses teilweise entsprochen worden ist.
Rentenversicherungsleistungen: 39 Petitionen aus ganz Deutschland
Den größten Themenblock bilden Petitionen zu Grundsatzfragen der Rentenversicherungsleistungen. 39 Eingaben aus Städten wie Chemnitz, Leipzig, Dresden, Berlin, Magdeburg, Halle (Saale), Gera, Eisenach und Solingen wurden gemeinsam behandelt. Die Einsender stammen überwiegend aus ostdeutschen Bundesländern, was auf fortbestehende Ungleichheiten bei der Rentenanrechnung von Erwerbsbiografien aus DDR-Zeiten hindeuten kann. Der Petitionsausschuss hat die Eingaben geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass den Anliegen zumindest teilweise Rechnung getragen wurde.
Energie: 16 Petitionen aus westdeutschen Regionen
Der zweite Themenblock umfasst 16 Petitionen zum Bereich Energie. Die Einsender kommen aus Städten wie Bayreuth, Wuppertal, Hamburg, Köln, Braunschweig, Balingen und weiteren Orten, vorwiegend aus westdeutschen Bundesländern. Auch hier lautet die Beschlussempfehlung auf Verfahrensabschluss wegen teilweiser Berücksichtigung der Anliegen.
Was bedeutet „teilweise entsprochen“?
Diese Formulierung ist ein festes Element des parlamentarischen Petitionsverfahrens. Sie bedeutet, dass der Petitionsausschuss nach seiner Prüfung festgestellt hat, dass zumindest ein Teil der mit der Petition verfolgten Ziele bereits durch gesetzliche Regelungen, Verwaltungspraxis oder politische Beschlüsse erreicht wurde. Eine vollständige Umsetzung aller Forderungen der Einsender liegt nach dieser Bewertung nicht vor. Die Einreicher erhalten damit eine offizielle Rückmeldung, dass ihre Anliegen im politischen Prozess registriert und geprüft wurden.
Parlamentarischer Ablauf bei Petitionsverfahren
Bürgerinnen und Bürger können dem Deutschen Bundestag jederzeit Petitionen einreichen. Der Petitionsausschuss prüft jede Eingabe, holt bei Bedarf Stellungnahmen der Bundesregierung ein und fasst seine Beschlüsse in Sammelübersichten zusammen. Mit der vorliegenden Drucksache 21/7965 hat der Ausschuss seine Empfehlung für die 55 betroffenen Verfahren abgegeben. Der Bundestag stimmt darüber im Plenum ab. Die behandelten Petitionen wurden in den Sitzungen der 19., 20. und 21. Wahlperiode eingereicht, wie die Aktenzeichen belegen.
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und gilt als eines der grundlegenden demokratischen Beteiligungsrechte. Jede Person — unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz — kann sich mit Bitten und Beschwerden an den Bundestag wenden. Die Sammelübersichten des Petitionsausschusses erscheinen regelmäßig und fassen thematisch verwandte Verfahren zusammen.
Weiterlesen:
- Bundestag 09.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Sorgearbeit drängt hunderttausende aus dem Arbeitsmarkt
Betroffen sind 55 Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Teilen Deutschlands, die Petitionen zu Rentenversicherungsleistungen oder Energiefragen eingereicht haben. Die Einsender der Rentenpetitionen kommen vorwiegend aus Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin; die Energiepetitionen stammen aus einem breiteren geografischen Spektrum.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlung am 9. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag-Plenum über die Annahme der Sammelübersicht 315 steht noch bevor.
- Petitionsverfahren
- Formales Verfahren, in dem der Petitionsausschuss eine beim Bundestag eingereichte Bürgeranfrage oder -beschwerde prüft und eine Empfehlung ausspricht.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionen mit gleichartiger Beschlussempfehlung, die der Petitionsausschuss dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt.
- Teilweise entsprochen
- Der Petitionsausschuss hat festgestellt, dass ein Teil des Anliegens bereits berücksichtigt oder umgesetzt wurde, jedoch nicht alle Forderungen erfüllt werden konnten.
Was bedeutet 'teilweise entsprochen'?
Der Petitionsausschuss hat die Anliegen der Einsender geprüft und festgestellt, dass zumindest ein Teil der geforderten Maßnahmen bereits umgesetzt wurde oder berücksichtigt worden ist.
Welche Themen betreffen die 55 Petitionen?
39 Petitionen betreffen Grundsatzfragen zu Rentenversicherungsleistungen, 16 weitere beziehen sich auf Energiefragen.
Was passiert nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses?
Der Bundestag stimmt im Plenum über die Annahme der Beschlussempfehlung ab und schließt damit die Petitionsverfahren formal ab.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7965 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































