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- 131 Mio. Euro Bundeskosten für NATO-Stationierung allein im Jahr 2022
- 819 Liegenschaften mit 59.700 Hektar an Verbündete überlassen
- Anfrage fragt nach Umweltkosten, Steuerverzichten und Personallasten 2015–2026
Hintergrund
Deutschland stellt verbündeten NATO-Streitkräften Liegenschaften und Infrastruktur zur Verfügung und trägt einen Teil der damit verbundenen Kosten. Laut Bundesregierungsantwort auf BT-Drs. 20/10580 beliefen sich die entsprechenden Aufwendungen des Bundes allein für das Jahr 2022 auf rund 131 Mio. Euro; den Verbündeten wurden 819 Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von rund 59.700 Hektar überlassen. Die rechtliche Grundlage für die Kostenverteilung ergibt sich aus dem NATO-Truppenstatut von 1951 und dem Zusatzabkommen von 1959. Artikel 120 GG, der historisch Besatzungskosten regelte, wird seit dem Ende des Besatzungsregimes am 5. Mai 1955 nach überwiegender Rechtsauffassung nicht mehr für klassische Besatzungskosten herangezogen.
- 131 Mio. Euro — Bundeskosten für NATO-Stationierung im Jahr 2022 laut BT-Drs. 20/10580.
- 819 Liegenschaften — Anzahl der an NATO-Streitkräfte überlassenen Objekte in Deutschland.
- 59.700 Hektar — Gesamtfläche der überlassenen Liegenschaften (Größenordnung: Stadtgebiet Hamburg).
- 18 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8103, eingereicht am 22. September 2026.
- 2015 bis 2026 — Abgefragter Zeitraum für die Jahresaufschlüsselung der Bundeskosten.
Im Detail
Die Fragesteller möchten vor diesem Hintergrund Klarheit über die Art und den Umfang der Aufwendungen des Bundes im Zusammenhang mit der Stationierung alliierter Streitkräfte gewinnen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8103
Rund 131 Mio. Euro zahlte der Bund allein im Jahr 2022 für die Kosten, die mit der Stationierung ausländischer NATO-Streitkräfte in Deutschland verbunden sind. Hinzu kommen 819 Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von rund 59.700 Hektar, die den Verbündeten kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stehen. Diese Zahlen stammen aus einer früheren Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 20/10580). Die AfD-Fraktion fragt nun in der Kleinen Anfrage 21/8103 vom 22. September 2026 systematisch nach, ob und wie sich diese Kosten seit 2015 entwickelt haben — und welche Gesamtbelastung sich für den Bundeshaushalt ergibt.
NATO-Stationierungskosten: Was der Bund trägt
Obwohl das Ende des alliierten Besatzungsregimes am 5. Mai 1955 mit dem Inkrafttreten des Deutschlandvertrages formell eingeläutet wurde, trägt Deutschland bis heute erhebliche Kosten für die Präsenz verbündeter Streitkräfte. Diese sogenannten Verteidigungsfolgekosten umfassen unter anderem Baumaßnahmen an Liegenschaften, die Übernahme von Personalkosten für deutsche Zivilbeschäftigte und Rentenversicherungsbeiträge nach dem Tarifvertrag AL II. Dazu kommen steuerrechtliche Vergünstigungen auf Grundlage des NATO-Truppenstatuts und seines Zusatzabkommens — etwa bei der Umsatzsteuer — deren fiskalisches Gesamtvolumen nach Angaben der Fragesteller schwer zu beziffern ist.
Besonders brisant ist die Frage nach Umweltaltlasten: Die Anfrage erkundigt sich nach den jährlichen Kosten für die Beseitigung von PFAS-Kontaminationen und Kerosinverunreinigungen auf Militärliegenschaften sowie danach, in welchem Umfang die jeweiligen Entsendestaaten diese Kosten erstattet haben. PFAS-Schadstoffe gelten als persistent und gesundheitsschädlich; ihre Sanierung ist aufwendig und teuer. Rheinland-Pfalz, wo zahlreiche US-amerikanische Militärstandorte liegen, ist von solchen Altlasten besonders betroffen.
Artikel 120 Grundgesetz: Historische Norm unter Prüfung
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die verfassungsrechtliche Einordnung der Kosten. Artikel 120 GG verpflichtet den Bund, Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten zu tragen — eine Norm aus der Nachkriegszeit, die nach überwiegender Rechtsmeinung seit 1955 für klassische Besatzungskosten nicht mehr greift. Die AfD-Fraktion fragt, ob die Bundesregierung einen Bedarf zur redaktionellen Anpassung dieser Verfassungsnorm sieht und ob Artikel 120 GG insgesamt noch notwendig ist oder durch einfaches Bundesrecht ersetzt werden könnte. Auch der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, der die volle deutsche Souveränität wiederherstellte, wird als Referenzpunkt genannt.
Haushaltsrechtlich fragt die Anfrage, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage — Artikel 87a, 104a oder 120 GG — die Stationierungskosten heute veranschlagt werden und ob sich diese Einordnung seit 1955 verändert hat. Damit zielt die Anfrage auf Transparenz im Bundeshaushalt: Wo genau tauchen diese Millionenbeträge auf, und nach welchen Regeln werden sie verbucht?
Konsolidierte Gesamtrechnung gefordert
Frage 12 der Kleinen Anfrage fragt explizit, ob die Bundesregierung über eine konsolidierte Gesamtrechnung der jährlichen Kostenbelastung von Bund und Ländern verfügt — einschließlich Liegenschaften, Infrastruktur, Steuerverzichte, Umweltaltlasten und Verwaltungsaufwand für den Zeitraum 2023 bis 2026. Falls nicht, soll die Regierung erklären, warum eine solche Rechnung nicht existiert. Eine entsprechende Übersicht liegt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht öffentlich vor.
Schließlich fragt die AfD, ob die Bundesregierung im Jahr 2026 eine Notwendigkeit für freiwillige Aufwendungen sieht, die über die vertraglichen Mindestverpflichtungen gegenüber NATO-Truppen hinausgehen, und welche sicherheitspolitischen Überlegungen dies begründen. Hintergrund ist die veränderte geopolitische Lage seit 1990 sowie der gestiegene Druck innerhalb der NATO, Verteidigungsausgaben neu zu strukturieren. Zum Thema Rüstungskosten und parlamentarische Kontrolle hatte der Bundestag zuletzt mehrfach Transparenzfragen behandelt.
Die Bundesregierung hat auf die Anfrage bislang noch nicht geantwortet. Wer die Diskussion um sicherheitspolitische Abhängigkeiten von US-amerikanischen Akteuren verfolgt, findet in dieser Anfrage einen weiteren Baustein der parlamentarischen Debatte über das Verhältnis Deutschlands zu seinen westlichen Verbündeten.
Betroffen sind vor allem Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Bundeskosten für NATO-Stützpunkte mitfinanzieren, sowie deutsche Zivilbeschäftigte bei ausländischen Streitkräften, deren Renten- und Abfindungskosten teilweise vom Bund übernommen werden. Regionen mit hoher Truppenpräsenz — etwa Rheinland-Pfalz — sind sowohl durch wirtschaftliche Effekte als auch durch potenzielle Umweltbelastungen wie PFAS-Kontaminationen direkt betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8103) ist am 22. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage dem Bundeskanzleramt zugeleitet; nach § 104 GO-BT soll eine Antwort grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung erfolgen. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- NATO-Truppenstatut
- Multilaterales Abkommen von 1951, das den Rechtsstatus von NATO-Streitkräften im Aufnahmestaat regelt — einschließlich Kostentragung und Steuerfragen.
- Verteidigungsfolgekosten
- Kosten, die dem deutschen Bundeshaushalt durch die Präsenz verbündeter Streitkräfte entstehen, etwa für Baumaßnahmen oder Liegenschaftsunterhaltung.
- PFAS-Kontamination
- Verunreinigung durch Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, die etwa durch Löschschäume auf Militärgeländen entstehen und aufwendige Sanierungen erfordern.
Was sind Verteidigungsfolgekosten?
Das sind Kosten, die dem Bund durch die Anwesenheit verbündeter Streitkräfte entstehen — etwa für Baumaßnahmen an Liegenschaften oder die Übernahme von Personalkosten für deutsche Zivilbeschäftigte.
Warum trägt Deutschland überhaupt Kosten für NATO-Truppen?
Seit dem Ende des Besatzungsregimes 1955 tragen ausländische Streitkräfte ihre Kernkosten selbst. Deutschland übernimmt jedoch freiwillige oder vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen wie Liegenschaftsüberlassung und Infrastruktur.
Was regelt Artikel 120 Grundgesetz?
Artikel 120 GG verpflichtet den Bund, Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten zu tragen. Nach herrschender Rechtsmeinung sind klassische Besatzungskosten seit 1955 nicht mehr angefallen.


































































