- Bis zu 1 Mio. Euro BMI-Förderung für Beratungsstelle bis Ende 2027
- Kommunalpolitiker können bei Anfeindungen und Bedrohungen Hilfe holen
- 17 Fragen zu Nutzung, Wirksamkeit und Kooperationen noch unbeantwortet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7587 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Starke Stelle geht auf die sogenannte Allianz zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger zurück, einer politischen Initiative zum Schutz lokaler Demokratievertreter vor Gewalt und Einschüchterung. Studien und Berichte zeigen seit Jahren, dass Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder und andere kommunale Funktionsträger zunehmend Ziel von Anfeindungen, Drohungen und körperlichen Übergriffen werden. Das Bundesministerium des Innern startete die Stelle zum 1. August 2024 als bundesweites Anlaufangebot und beauftragte die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) mit dem Betrieb.
Im Detail
Nach Angaben der Bundesregierung ist die Finanzierung der „starken Stelle“ bis Ende 2027 mit einem Fördervolumen von bis zu einer Million Euro vorgesehen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7587
Kommunalpolitiker in Deutschland sehen sich seit Jahren einem wachsenden Druck durch Anfeindungen, Drohungen und teils körperliche Übergriffe ausgesetzt. Um Betroffenen eine niedrigschwellige Anlaufstelle zu bieten, richtete das Bundesministerium des Innern zum 1. August 2024 die sogenannte Starke Stelle ein — eine bundesweite Beratungsstelle speziell für kommunale Amts- und Mandatsträger. Für deren Betrieb sind bis Ende 2027 bis zu eine Million Euro aus Bundesmitteln vorgesehen. Die AfD-Fraktion stellt in BT-Drs. 21/7587 vom 14. August 2026 insgesamt 17 Fragen zu Nutzung, Kosten und messbarer Wirkung der Einrichtung.
Was ist die Starke Stelle?
Betrieben wird die Starke Stelle von der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) im Rahmen einer Projektförderung durch das BMI. Das Angebot richtet sich an haupt- und ehrenamtliche kommunale Funktionsträger — von Bürgermeistern über Gemeinderäte bis zu Kreistagsmitgliedern. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder per Videoberatung möglich. Zu den Aufgaben zählen die direkte Beratung von Betroffenen, die Vermittlung an bestehende Hilfsangebote sowie die Information über Unterstützungs- und Präventionsmöglichkeiten. Die Einrichtung geht auf die sogenannte Allianz zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger zurück.
Was fragt die AfD-Fraktion?
Die Abgeordneten Stephan Brandner, Sascha Lensing und Arne Raue verlangen von der Bundesregierung detaillierte Auskunft über die Arbeit der Starken Stelle seit ihrer Gründung. Die 17 Fragen umfassen mehrere Themenbereiche:
Personal und Betrieb: Frage 1 erkundigt sich nach der Anzahl der Planstellen und deren Besetzung sowie nach den zugeordneten Besoldungs- und Entgeltgruppen, aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben. Frage 3 betrifft die Vergabe an externe Dienstleister samt Auftragsvolumen.
Nutzung und Beratungspraxis: Frage 2 verlangt Auskunft darüber, wie viele Meldungen, Anfragen und Beratungsersuchen seit Einrichtung der Stelle eingegangen sind, von wie vielen Personen sie stammten, aus welchen Funktionsbereichen die Ratsuchenden kamen und welche Themen den Ersuchen zugrunde lagen.
Vernetzung und Kooperationen: Die Fragen 4 bis 7 betreffen Treffen mit Vertretern der Bundesministerien, mit Lobbyorganisationen und Verbänden, mit Landesregierungen sowie mit wissenschaftlichen Einrichtungen. Jeweils wird nach Datum, Anlass, Ziel und beteiligten Personen gefragt.
Ausgaben und Außendarstellung: Frage 8 fragt nach Dienstreisen innerhalb und außerhalb Deutschlands, Frage 9 nach Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Frage 10 nach der Nutzung sozialer Medien inklusive Reichweiten und Interaktionskennzahlen.
Wirksamkeit und Bewertung: Die Fragen 11 bis 17 richten sich auf konkrete Maßnahmen, erstellte Berichte und Konzepte, den Beitrag zum Koalitionsvertrag, die parlamentarische Berichterstattung sowie auf Evaluationskriterien und bereits vorliegende Evaluationsergebnisse. Frage 17 fragt abschließend nach messbaren Ergebnissen, die die Bundesregierung als wesentlich bewertet.
Politischer Kontext
Der Schutz kommunaler Demokratievertreter ist seit Jahren politisch breit verankert. Untersuchungen verschiedener Kommunalverbände belegen, dass ein wachsender Anteil von Gemeinderatsmitgliedern und Bürgermeistern persönliche Bedrohungen erlebt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine mit bis zu einer Million Euro geförderte Beratungsstelle ausreichend Wirkung erzielt und ob die Förderung transparent und kontrollierbar eingesetzt wird. Die parlamentarische Anfrage thematisiert diesen Kontrollanspruch gegenüber einer staatlich finanzierten, aber extern betriebenen Einrichtung. Vergleichbare Fragen zur Mittelverwendung bei staatlich geförderten Projekten stellt die AfD-Fraktion regelmäßig, etwa bei der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft oder beim Zivilen Friedensdienst.
Auch beim BMZ-finanzierten Naturschutz und der internationalen Klimafinanzierung steht die parlamentarische Kontrolle staatlich geförderter Projekte im Mittelpunkt. Das Muster zeigt: Immer dann, wenn der Bund Mittel an externe Träger weiterleitet, ohne direkten behördlichen Zugriff zu haben, stellen Fraktionen detaillierte Kontrollfragen.
Direkt betroffen sind haupt- und ehrenamtliche kommunale Amts- und Mandatsträger in ganz Deutschland — darunter Bürgermeister, Landräte, Gemeinde- und Stadträte. Indirekt betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, da Anfeindungen und Bedrohungen die demokratische Bereitschaft zur Übernahme kommunaler Ämter beeinträchtigen können.
Die Kleine Anfrage ist am 14. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die Fragen gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Projektförderung
- Eine zeitlich befristete staatliche Finanzierung für ein konkretes Vorhaben — im Unterschied zur institutionellen Förderung, die eine Organisation dauerhaft unterstützt.
- DFK (Deutsches Forum für Kriminalprävention)
- Eine gemeinnützige Stiftung, die im Auftrag des Bundes Maßnahmen zur Verbrechensvorbeugung koordiniert und umsetzt.
- Kommunale Mandatsträger
- Gewählte oder berufene Personen in Gemeinderäten, Kreistagen oder Stadtparlamenten sowie hauptamtliche Bürgermeister und Landräte.
Was ist die Starke Stelle?
Die Starke Stelle ist eine seit dem 1. August 2024 bestehende bundesweite Beratungsstelle für kommunale Amts- und Mandatsträger, die Anfeindungen, Bedrohungen oder Gewalt ausgesetzt sind. Sie wird vom Deutschen Forum für Kriminalprävention betrieben und vom Bundesinnenministerium finanziert.
Wie viel Geld erhält die Starke Stelle?
Laut der Drucksache ist eine Projektförderung durch das Bundesministerium des Innern mit bis zu einer Million Euro bis Ende 2027 vorgesehen.
Wer kann die Starke Stelle kontaktieren?
Haupt- und ehrenamtliche kommunale Amts- und Mandatsträger können die Stelle telefonisch, per E-Mail oder per Videoberatung erreichen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7587 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































