- Planung und Wartung von Energieanlagen: 27,7 Unfälle je 1.000 Vollarbeiter
- Keine Daten nach Stromerzeugungstechnologie verfügbar
- Energieerzeugung bis 5 MW: 1.179 meldepflichtige Unfälle im Jahr 2025
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7717 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Mehrere Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang an Windenergieanlagen haben in den vergangenen Jahren öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Die BG ETEM ist als gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen der Energiewirtschaft zuständig und erfasst meldepflichtige Arbeitsunfälle nach § 193 SGB VII. Eine differenzierte Ausweisung nach Stromerzeugungstechnologien — etwa getrennt nach Wind, Solar oder konventionellen Kraftwerken — sieht das bestehende Statistiksystem nicht vor.
- 1.179 meldepflichtige Unfälle — Energieerzeugung bis 5 MW im Jahr 2025 (höchster absoluter Wert aller Teilbranchen)
- 27,7 Unfälle je 1.000 Vollarbeiter — Teilbranche Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Energie-Infrastrukturanlagen (2025)
- 6,6 Unfälle je 1.000 Vollarbeiter — Betrieb eines Stromnetzes (2025); niedrigster Wert aller Teilbranchen
- 578 meldepflichtige Unfälle — Betrieb eines spartenübergreifenden Netzes im Jahr 2025 (Anstieg von 501 im Jahr 2021)
- Tödliche Unfälle 2021–2025 — insgesamt vereinzelt in mehreren Teilbranchen; Planung/Wartung/Instandhaltung verzeichnet in jedem Jahr mindestens einen Todesfall
Im Detail
Eine belastbare quantitative Aussage darüber, in welchem Umfang diese Entwicklungen die Zahl oder Schwere der Arbeitsunfälle beeinflusst haben, lässt sich aus den vorhandenen Unfallstatistiken jedoch nicht unmittelbar ableiten.
— BG ETEM, zitiert in BT-Drs. 21/7717, Antwort zu Frage 9
Arbeitsunfälle in der Stromerzeugung werden in Deutschland nach Branchengruppen erfasst — nicht nach der eingesetzten Technologie. Das geht aus BT-Drs. 21/7717 hervor, mit der die Bundesregierung am 24. August 2026 eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion beantwortet hat. Die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liefert erstmals gebündelt Unfalldaten der BG ETEM für die Jahre 2021 bis 2025, macht aber zugleich deutlich, wie begrenzt die vorhandene Datenbasis ist.
Arbeitssicherheit Stromerzeugung: Was die Zahlen zeigen
Den höchsten absoluten Wert meldepflichtiger Arbeitsunfälle verzeichnet die Teilbranche Energieerzeugung bis 5 Megawatt (MW) mit 1.179 Fällen im Jahr 2025 — nach 1.098 im Jahr 2021. Gemessen an der Unfallhäufigkeit je 1.000 Vollarbeiter schneidet diese Gruppe mit 13,1 jedoch schlechter ab als die Teilbranche Planung, Errichtung, Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung von Energie-Infrastrukturanlagen, die mit 27,7 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter den mit Abstand höchsten Wert aller sieben ausgewiesenen Teilbranchen aufweist. Dieser Wert ist seit 2021 (33,4) zwar gesunken, bleibt aber mehr als viermal so hoch wie beim Betrieb eines Stromnetzes (6,6).
Tödliche Arbeitsunfälle kommen laut BG ETEM-Statistik vereinzelt in mehreren Teilbranchen vor. Die Teilbranche Planung, Errichtung, Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung von Energie-Infrastrukturanlagen verzeichnet in nahezu jedem Jahr mindestens einen Todesfall: 2021 einen, 2022 zwei, 2023 zwei, 2025 einen. Auch in der Energieerzeugung bis 5 MW und beim Betrieb von Stromnetzen und spartenübergreifenden Netzen wurden im Berichtszeitraum vereinzelt Todesfälle registriert.
Keine Daten nach Technologie — eine zentrale Datenlücke
Wer wissen will, ob Windkraftmonteure häufiger verunglücken als Beschäftigte in Gaskraftwerken oder Photovoltaikanlagen, findet in der deutschen Arbeitsunfallstatistik keine Antwort. Die Bundesregierung stellt klar: Die Unfallstatistik der BG ETEM ist nicht nach Stromerzeugungstechnologien gegliedert. Auch Kennzahlen je Betriebsstunde oder je erzeugter Kilowattstunde liegen ihr nicht vor. Gefragt wurden unter anderem konventionelle Kraftwerke, Kernkraftwerke, Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen, Dach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Biogas- und Geothermieanlagen — für keine dieser Technologien existiert eine separate Unfallerfassung.
Auch internationale Vergleiche sind laut Bundesregierung nicht möglich: Zu Datenbanken von Eurostat, ILO, OECD, IEA oder IRENA liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Wissenschaftliche Studien zur Arbeitssicherheit in der Stromerzeugung wurden seit 2015 weder von Bundesministerien noch von Bundesbehörden ausgewertet oder in Auftrag gegeben. Zusätzliche technologiespezifische Meldepflichten sind laut Bundesregierung derzeit nicht vorgesehen, „auch um zusätzliche Bürokratie für Unternehmen zu vermeiden“.
Energiewende verändert Risikostruktur — Quantifizierung bleibt schwierig
Aus Sicht der BG ETEM hat der Energiesektor seit 2015 erhebliche Veränderungen erlebt: Ausbau erneuerbarer Energien, Rückbau konventioneller Kraftwerke, Netzausbau und zunehmende Digitalisierung. Eine belastbare quantitative Aussage darüber, in welchem Umfang diese Entwicklungen die Zahl oder Schwere der Arbeitsunfälle beeinflusst haben, lässt sich laut BG ETEM aus den vorhandenen Unfallstatistiken jedoch nicht unmittelbar ableiten. Die Arbeitssicherheit Stromerzeugung bleibt damit ein Bereich, in dem die Datenbasis trotz wachsender gesellschaftlicher Relevanz des Energiesektors lückenhaft ist.
Zu den rechtlichen Grundlagen erklärt die Bundesregierung: Für externe Dienstleister und Anlagenbetreiber gelten dieselben Arbeitsschutzvorschriften. Jeder Arbeitgeber ist nach § 3 Arbeitsschutzgesetz für den Schutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Beim Einsatz von Fremdpersonal in anderen Betrieben entstehen zusätzliche Koordinierungspflichten nach § 8 ArbSchG — der aufnehmende Betrieb muss sich vergewissern, dass Fremdarbeiter angemessene Sicherheitsanweisungen erhalten haben. Die BG ETEM stellt hierzu branchenspezifische Handlungshilfen bereit, darunter Leitfäden für Gefährdungsbeurteilungen bei Windenergieanlagen und Verfahren für die Arbeitsfreigabe an elektrischen Anlagen.
Der Kontext der Anfrage ist politisch einzuordnen: Kurz vor Einreichung der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7531) hatten mehrere Medienberichte über tödliche Unfälle an Windkraftanlagen für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Bundesregierung beantwortet die 13 Fragen sachlich, weist aber bei einem Großteil der technologiespezifischen und internationalen Fragen auf fehlende Datengrundlagen hin. Ähnlich wie bei anderen Themen des Energiesektors — etwa beim strukturellen Wandel in ostdeutschen Industriebranchen — zeigt sich, dass detaillierte Kennzahlen für politische Steuerungsentscheidungen fehlen.
Weiterlesen:
Betroffen sind Beschäftigte in der gesamten Energiewirtschaft: von Monteuren und Servicetechnikern an Windenergieanlagen über Mitarbeiter in konventionellen Kraftwerken bis hin zu Beschäftigten externer Dienstleistungsunternehmen, die Wartung und Instandhaltung übernehmen. Besonders hohe Unfallraten zeigt laut BG ETEM die Teilbranche Planung, Errichtung, Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung von Energie-Infrastrukturanlagen.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen mit dem Hinweis, dass die vorliegenden Statistiken nicht nach den abgefragten Kriterien (Stromerzeugungstechnologie, Betriebsstunden, Kilowattstunden, internationale Vergleiche) gegliedert sind. Bei Fragen zu internationalen Datenbanken und wissenschaftlichen Studien verneint die Bundesregierung jegliche eigene Erkenntnisse. Die Antworten sind formal korrekt, bleiben aber in zentralen inhaltlichen Punkten ohne substanzielle Aussage.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Arbeitssicherheit Stromerzeugung: 13 Fragen an die Bundesregierung →
- BG ETEM
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse — gesetzlicher Unfallversicherungsträger für Betriebe u. a. der Energie- und Wasserwirtschaft.
- Meldepflichtiger Arbeitsunfall
- Arbeitsunfall mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder mit Todesfolge, der dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden muss.
- Vollarbeiter
- Statistisches Maß für die geleisteten Arbeitsstunden, entspricht rechnerisch einer Vollzeitstelle für ein Jahr; dient als Bezugsgröße für Unfallhäufigkeiten.
Welche Branche hat die meisten Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter?
Laut BG ETEM-Statistik verzeichnet die Teilbranche Planung, Errichtung, Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung von Energie-Infrastrukturanlagen mit 27,7 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter im Jahr 2025 den höchsten Wert aller ausgewiesenen Teilbranchen.
Gibt es Daten speziell für Windkraft oder Photovoltaik?
Nein. Die Unfallstatistik der BG ETEM ist nicht nach Stromerzeugungstechnologien gegliedert. Die Bundesregierung gibt an, darüber hinaus keine weiteren Erkenntnisse zu besitzen.
Was gilt bei Arbeitsunfällen durch externe Dienstleister?
Jeder Arbeitgeber ist nach § 3 Arbeitsschutzgesetz für den Schutz seiner eigenen Beschäftigten verantwortlich, auch wenn diese in fremden Betrieben tätig sind. Bei mehreren gleichzeitig tätigen Arbeitgebern bestehen zusätzliche Koordinierungspflichten nach § 8 ArbSchG.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7717 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































