- 101.881 Bundeswehr-Aufträge gingen seit Mai 2025 an ostdeutsche Firmen
- SPRIND fördert 3 Rüstungsprojekte, 20 wurden abgelehnt
- 8 Drohnenunfälle in Sachsen-Anhalt und Brandenburg dokumentiert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7628 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Auf einer Sondersitzung der ostdeutschen Ministerpräsidenten am 11. Juni 2026 wurde die Rüstungsindustrie als strategischer Wachstums- und Innovationsfaktor für die Region beschrieben. Die Ministerpräsidenten fassten Beschlüsse zu Drohnenerprobungszentren und zur geographischen Bedeutung Ostdeutschlands als NATO-Logistikdrehscheibe. Die Linke stellte daraufhin eine Kleine Anfrage mit 26 Fragen zu Dual-Use-Exporten, Drohnenunfällen, Fördervolumen und den wirtschaftlichen Effekten für die Region.
- 101.881 — Bundeswehr-Rüstungsaufträge an ostdeutsche Unternehmen vom 6. Mai 2025 bis 21. Juli 2026
- 29.518 — Aufträge entfielen allein auf Berlin, mehr als jedes andere ostdeutsche Bundesland
- 35 — Einreichungen mit Rüstungsbezug bei SPRIND in der laufenden Legislaturperiode; 3 gefördert, 20 abgelehnt, 12 in Prüfung
- 8 — Drohnenunfälle in ostdeutschen Bundesländern in den letzten zwölf Monaten, davon 7 in Sachsen-Anhalt
- 400 Stunden — Rechercheaufwand, den die Bundesregierung für eine Aufschlüsselung der Sondervermögen-Aufträge nach Bundesländern schätzt und als unzumutbar ablehnt
Im Detail
In Ostdeutschland bestehen erhebliche Entwicklungspotenziale entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Zuliefer- und Produktionsstruktur bis hin zu Forschung und technologischer Innovation.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7628, Frage 19
Die Rüstungsindustrie in Ostdeutschland erlebt einen deutlichen Aufschwung: Seit Amtsantritt der Bundesregierung am 6. Mai 2025 bis zum 21. Juli 2026 sind insgesamt 101.881 Bundeswehr-Rüstungsaufträge an Betriebe und Unternehmen mit Sitz in den ostdeutschen Bundesländern vergeben worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (BT-Drs. 21/7628, beantwortet am 14. August 2026).
Die Aufträge verteilen sich auf die Bundesländer wie folgt: Berlin erhielt mit 29.518 die meisten Aufträge, gefolgt von Brandenburg (15.764), Mecklenburg-Vorpommern (14.675), Sachsen (14.585), Thüringen (13.915) und Sachsen-Anhalt (13.424). Eine Aufschlüsselung der über das Bundeswehr-Sondervermögen finanzierten Aufträge lehnte die Bundesregierung ab — der dafür erforderliche manuelle Prüfaufwand von rund 400 Stunden sei unzumutbar.
Rüstungsindustrie Ostdeutschland: Drohnen und Dual-Use im Fokus
Auslöser der Anfrage war eine Sondersitzung der ostdeutschen Ministerpräsidenten am 11. Juni 2026, auf der die Region als besonders geeignet für Drohnenerprobungszentren bezeichnet und die Rüstungsindustrie als strategischer Wachstumsfaktor eingestuft worden war. Aus Sicht der Fragesteller wirft das Fragen zu Dual-Use-Risiken, Exportkontrolle und möglichen Verdrängungseffekten bei der zivilen Infrastruktur auf.
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort, dass ostdeutsche Länder durch großflächige, dünn besiedelte Räume und Konversionsflächen grundsätzlich gute Voraussetzungen für die Erprobung unbemannter Luftfahrtsysteme bieten. Führende Rüstungsunternehmen hätten zudem damit begonnen, ehemalige gewerbliche Produktionsstandorte in Ostdeutschland zu Rüstungsstandorten umzuwandeln oder dies in Erwägung zu ziehen.
Acht Drohnenunfälle in zwölf Monaten
Die Bundesregierung dokumentiert für die zurückliegenden zwölf Monate acht Drohnenunfälle im ostdeutschen Luftraum. Sieben davon ereigneten sich am Standort Cochstedt in Sachsen-Anhalt — darunter Kontrollverluste, Triebwerksausfälle und Abstürze bei der Landung. Ein weiterer Unfall geschah im März 2026 in Beelitz (Brandenburg), wo ein Notfallschirm ungewollt ausgelöst wurde. Nach aktuellen Erkenntnissen entstanden keine Drittschäden an öffentlicher Infrastruktur; für zwei frühere Fälle ist der Drittschaden noch unbekannt. Besonderen Investitionsbedarf zum Schutz des Luftverkehrs sieht das Bundesinnenministerium nicht — die bestehenden luftrechtlichen Regelungen und aktivierbare Flugplatzzonen reichten aus.
SPRIND öffnet sich für Rüstungsprojekte
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD soll die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) auch im Verteidigungsbereich tätig werden dürfen. Die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrags ist seit 2024 in Kraft. In der laufenden Legislaturperiode gingen 35 Einreichungen mit Rüstungsbezug bei der SPRIND ein — hauptsächlich aus Bayern (10), Berlin (4) und Nordrhein-Westfalen (3). Kein einziges der geförderten Projekte stammt aus Ostdeutschland: Von drei geförderten Projekten kommen zwei aus Bayern, eines aus Spanien. 20 Einreichungen wurden abgelehnt, zwölf befinden sich noch in Prüfung. Vergleichbare Zahlen für die strukturpolitisch bedeutsamen ostdeutschen Regionen fehlen bislang.
Exportkontrolle und volkswirtschaftliche Effekte
Zur Exportkontrolle stellt die Bundesregierung klar: Bewaffnete Drohnen gelten als Kriegswaffen und unterfallen dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG). Ihr Export setzt die ausdrückliche Zustimmung der Bundesregierung voraus. Für Dual-Use-Güter gilt die EU-Dual-Use-Verordnung; Genehmigungen werden im Einzelfall anhand risikobasierter Kriterien geprüft. Eine generelle Beschleunigung durch Bürokratieabbau strebt die Bundesregierung an, sofern hohe Prüfstandards gewahrt bleiben.
Konkrete Zahlen zu Beschäftigungseffekten oder volkswirtschaftlichen Auswirkungen der wachsenden Rüstungsindustrie Ostdeutschland kann die Bundesregierung nicht nennen: Regionalisierte Daten oder Prognosen lägen derzeit nicht vor. Ebenso bleibt offen, ob durch priorisierte Militärprojekte zivile Bauaufgaben verdrängt wurden — diesbezügliche Erkenntnisse fehlen ebenfalls.
Ähnliche Fragen zur Transparenz öffentlicher Förderprogramme stellten sich zuletzt auch bei anderen Bundesprogrammen, etwa beim Demokratie-leben!-Programm in Brandenburg oder bei der Einheitswippe in Berlin.
Weiterlesen:
- Energy Sharing: Grüne stellen 22 Fragen zur Bürgerenergie
- Starke Stelle: 379 Beratungsfälle für Kommunalpolitiker
Betroffen sind Unternehmen und Arbeitnehmer in den ostdeutschen Bundesländern, insbesondere in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Darüber hinaus sind Anwohner in der Nähe von Drohnenerprobungszentren sowie exportorientierte Betriebe im Dual-Use-Bereich betroffen.
Bei Frage 23 (Rüstungsaufträge aus dem Bundeswehr-Sondervermögen nach Bundesländern) verweigerte die Bundesregierung eine Antwort mit Verweis auf unzumutbaren Aufwand von rund 400 Stunden bzw. 50 Arbeitstagen. Bei den Fragen 13/14 zur Förderhöhe von Rüstungsprojekten 2022–2025 lieferte sie keine konkreten Zahlen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Rüstungsindustrie Ostdeutschland: 26 Fragen zu Drohnen und Dual-Use →
- Dual-Use-Güter
- Produkte und Technologien mit sowohl zivilem als auch militärischem Verwendungszweck. Der Export unterliegt der EU-Verordnung 2021/821 sowie dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz.
- SPRIND
- Bundesagentur für Sprunginnovationen — eine staatliche Agentur zur Förderung bahnbrechender Innovationen. Seit 2024 kann sie auch Dual-Use- und Verteidigungsprojekte fördern.
- KrWaffKontrG
- Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen. Bewaffnete Drohnen gelten als Kriegswaffen und dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bundesregierung exportiert werden.
Wie viele Bundeswehr-Aufträge gingen nach Ostdeutschland?
Von Mai 2025 bis Juli 2026 wurden 101.881 Rüstungsaufträge an Unternehmen in ostdeutschen Bundesländern vergeben. Berlin erhielt mit 29.518 die meisten, gefolgt von Brandenburg (15.764) und Mecklenburg-Vorpommern (14.675).
Was sind Dual-Use-Güter?
Dual-Use-Güter sind Produkte und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Ihr Export unterliegt der EU-Dual-Use-Verordnung und wird von der Bundesregierung im Einzelfall geprüft.
Wie viele Drohnenunfälle gab es in Ostdeutschland?
In den letzten zwölf Monaten wurden acht Drohnenunfälle registriert — sieben in Sachsen-Anhalt (überwiegend am Standort Cochstedt) und einer in Brandenburg (Beelitz). Drittschäden entstanden nach aktuellem Kenntnisstand nicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7628 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































