- 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von FGM/C betroffen oder gefährdet
- 35 Fragen zu Schutz, Versorgung, Asylpraxis und internationalen Fördermitteln
- Erfassungslücken bei eingebürgerten und nicht registrierten Betroffenen bekannt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7720 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) ist nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation jede teilweise oder vollständige Entfernung der äußeren weiblichen Genitalien ohne medizinische Indikation. Weltweit sind laut UNICEF mindestens 230 Millionen Frauen und Mädchen betroffen, die Praxis ist in mehr als 90 Ländern dokumentiert. In Deutschland hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ende 2025 eine aktualisierte Prognose veröffentlicht, die rund 123.000 betroffene oder gefährdete Frauen und Mädchen für Ende 2024 ausweist. Seit 2013 stellt § 226a StGB FGM/C in Deutschland unter Strafe. Auf EU-Ebene trat 2024 die Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Kraft, die auch FGM/C ausdrücklich adressiert.
- 123.000 — Frauen und Mädchen in Deutschland, die laut Schätzung Ende 2024 von FGM/C betroffen sind oder als gefährdet gelten.
- 230 Millionen — weltweit von FGM/C betroffene Frauen und Mädchen nach UNICEF-Angaben.
- 90+ Länder — Staaten, in denen die Praxis laut UNICEF dokumentiert ist.
- 35 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7720 zu Datenlage, Versorgung, Asylpraxis und internationaler Kooperation.
- seit 2020 — Referenzzeitraum für die meisten Detailfragen zu Förderprogrammen, Forschungsprojekten und Asylverfahren.
Im Detail
FGM/C ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Weltweit sind nach Angaben von UNICEF mindestens 230 Millionen Frauen und Mädchen betroffen; die Praxis ist in mehr als 90 Ländern dokumentiert.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7720, Fraktion Die Linke
Rund 123.000 Frauen und Mädchen lebten nach aktuellen Schätzungen Ende 2024 in Deutschland, die bereits von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C) betroffen sind oder als gefährdet gelten. Diese Zahl hat die Fraktion Die Linke zum Anlass genommen, mit BT-Drs. 21/7720 vom 25. August 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage mit insgesamt 35 Einzelfragen an die Bundesregierung zu richten — zu Datenlage, Schutzstrukturen, medizinischer Versorgung, Asylpraxis und internationaler Kooperation.
Was gilt aktuell?
FGM/C ist in Deutschland seit 2013 nach § 226a StGB als eigenständiger Straftatbestand mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr unter Strafe gestellt. Als Fluchtgrund ist die Praxis im Asylrecht anerkannt; die konkrete Handhabung im Verfahren — von der traumasensiblen Anhörung bis zur Anforderung ärztlicher Atteste — ist jedoch nicht bundesweit einheitlich geregelt. Auf EU-Ebene trat 2024 die Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Kraft, die FGM/C ausdrücklich erfasst und deren Umsetzung in deutsches Recht die Anfrage ebenfalls beleuchtet.
Datenlücken bei FGM/C als zentrales Problem
Die Schätzung von 123.000 Betroffenen basiert laut der Drucksache auf der Ausländerstatistik — ein methodisch eingeschränktes Instrument, das eingebürgerte Frauen sowie Personen ohne registrierten Aufenthaltsstatus nicht erfasst. Die tatsächliche Zahl liegt nach Einschätzung der Fragesteller höher. Die Anfrage erkundigt sich deshalb konkret, welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Verbesserung der Datenbasis plant, welche Erhebungsinstrumente genutzt werden und mit welchem Zeitplan sowie Mitteleinsatz Erfassungslücken geschlossen werden sollen.
Versorgung und Prävention bei FGM/C
Ein zweiter Fragenkomplex betrifft die medizinische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung. Die Fraktion fragt nach der regionalen Verfügbarkeit spezialisierter Angebote — insbesondere in ländlichen Räumen — sowie nach der Anzahl der Kliniken und Praxen, die rekonstruktive chirurgische Eingriffe anbieten. Gefragt wird auch, in wie vielen Fällen solche Eingriffe seit 2020 über die GKV oder das Asylbewerberleistungsgesetz abgerechnet wurden. Weitere Fragen betreffen Präventionsprogramme in Schulen, Kitas und betroffenen Communities sowie den sogenannten Schutzbrief der Bundesregierung — ein Informationsdokument für gefährdete Mädchen und Frauen bei Auslandsaufenthalten — hinsichtlich Auflage, Sprachversionen und Wirksamkeit.
FGM/C im Asylverfahren
Ein dritter Schwerpunkt gilt dem Asylrecht: Die Anfrage fragt, in wie vielen Verfahren FGM/C seit 2020 als Fluchtgrund geltend gemacht oder festgestellt wurde und wie diese Verfahren entschieden wurden. Außerdem will die Fraktion wissen, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine gesonderte statistische Erfassung von FGM/C-Fällen führt, welche internen Leitlinien für traumasensible Anhörungen bestehen und wie Betroffene bei der Beschaffung medizinischer Nachweise unterstützt werden. Hintergrund sind laut Drucksache fortbestehende Hürden bei der Beweisführung und bei der Identifikation besonderer Schutzbedürftigkeit.
Internationale Förderprogramme und mögliche Kürzungen
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die internationale Dimension: Frage 33 erkundigt sich explizit nach Kürzungen bei bilateralen und multilateralen Programmen zur FGM/C-Bekämpfung in Hochprävalenzländern sowie bei Beiträgen an UNFPA, UNICEF und vergleichbare Organisationen — aufgeschlüsselt nach Programm, Organisation, Jahr und Kürzungshöhe. Damit greift die Anfrage einen politisch sensiblen Bereich auf: Haushaltseinsparungen, die sich auf internationale Schutzprogramme auswirken könnten. Auch Deutschlands Initiativen auf EU-Ebene seit 2019 zur Förderung einheitlicher Standards — bei Asylpraxis, Opferschutz und Strafverfolgung — sind Gegenstand der Anfrage. Zum Vergleich: Laut UNICEF sind weltweit mindestens 230 Millionen Frauen und Mädchen von FGM/C betroffen, die Praxis ist in mehr als 90 Ländern dokumentiert.
Die Anfrage wurde von 18 Abgeordneten der Fraktion Die Linke unterzeichnet, darunter Cansu Özdemir als Erstunterzeichnerin. Gezeichnet ist das Dokument von den Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek und Sören Pellmann. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
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Betroffen sind in erster Linie Frauen und Mädchen mit Herkunft aus Ländern, in denen FGM/C praktiziert wird, sowie deren in Deutschland geborene Töchter. Besonders gefährdet sind Minderjährige, die während Urlaubs- oder Familienbesuchen im Ausland der Praxis ausgesetzt werden. Im Asylverfahren sind außerdem schutzsuchende Frauen betroffen, die FGM/C als Fluchtgrund geltend machen und dabei auf traumasensible Anhörungen und medizinische Gutachter angewiesen sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7720) ist am 25. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage an das Bundeskanzleramt weiterzuleiten; die Antwort ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach dieser Zuleitung vorgesehen. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht.
- FGM/C
- Female Genital Mutilation/Cutting — weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung. Oberbegriff der WHO für alle Eingriffe an den äußeren Genitalien ohne medizinische Indikation.
- § 226a StGB
- Seit 2013 geltender Straftatbestand, der weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht.
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Regelt Sozial- und Gesundheitsleistungen für Asylsuchende in Deutschland — häufig eingeschränkter als die Regelversorgung nach dem SGB V (gesetzliche Krankenversicherung).
Wie viele Frauen sind in Deutschland von FGM/C betroffen?
Laut aktuellen Schätzungen lebten Ende 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die bereits betroffen sind oder als gefährdet gelten. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, da eingebürgerte Betroffene und Personen ohne registrierten Aufenthaltsstatus nicht erfasst werden.
Was ist der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung?
Ein von der Bundesregierung herausgegebenes Informationsdokument, das gefährdeten Mädchen und Frauen bei Auslandsaufenthalten als Schutznachweis dienen soll. Die Anfrage erkundigt sich nach Auflage, Sprachen, Verbreitungswegen und Wirksamkeitsevaluation.
Welche Rolle spielt FGM/C im deutschen Asylverfahren?
FGM/C gilt als geschlechtsspezifischer Fluchtgrund. Die Anfrage fragt nach Fallzahlen seit 2020, nach BAMF-internen Leitlinien sowie nach Standards für traumasensible Anhörungen und medizinische Nachweise.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7720 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































