- Thüringen ist nicht vom BImA-Konversionsmoratorium erfasst
- Bundesweit sind 187 BImA-Liegenschaften vom Moratorium betroffen
- 18 Fragen der Linken mit einem einzigen Satz beantwortet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7627 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Herbst 2025 verhängte die Bundesregierung nach Angaben der Fragesteller ein Moratorium für die Konversion und Verwertung von Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Bundesweit sind laut Vorbemerkung der anfragenden Fraktion Die Linke 187 Liegenschaften betroffen. Zahlreiche Kommunen hatten demnach bereits Planungen für Wohnungsbau, Gewerbe und Freizeitnutzung auf diesen Flächen vorangetrieben und nach Medienberichten rund 12 Mio. Euro in die Erschließung investiert. Die Bundesregierung bestätigt diese Angaben in ihrer Antwort ausdrücklich nicht.
Im Detail
Das Bundesland Thüringen ist nicht vom Moratorium zur Konversion und Verwertung von Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben betroffen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7627, S. 3
Das BImA-Konversionsmoratorium, das die Bundesregierung im Herbst 2025 verhängt hat, erfasst das Bundesland Thüringen nicht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die am 14. August 2026 als BT-Drs. 21/7627 veröffentlicht wurde. Mit einem einzigen Satz beantwortet das Bundesministerium der Verteidigung alle 18 Einzelfragen der Anfrage.
Was ist das BImA-Konversionsmoratorium?
Seit Herbst 2025 gilt laut Angaben der anfragenden Fraktion ein Moratorium, das die Umwandlung und Veräußerung von Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vorübergehend stoppt. Betroffen sind demnach bundesweit 187 Liegenschaften, darunter viele ehemalige Militärflächen. Zahlreiche Kommunen hatten Planungen für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen und Freizeitnutzung bereits weit vorangetrieben. Nach Medienberichten, auf die sich die Fragesteller beziehen, sollen die betroffenen Kommunen bereits rund 12 Mio. Euro in die Erschließung dieser Flächen investiert haben. Die Bundesregierung bestätigt weder diese Zahl noch die übrigen Darstellungen der Fragesteller ausdrücklich.
Was gilt für Thüringen?
Die Fraktion Die Linke hatte mit 18 detaillierten Fragen umfassende Auskunft über die Auswirkungen des Moratoriums auf thüringische Kommunen verlangt: Welche Liegenschaften sind betroffen? Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? Wie hoch sind die entstandenen Planungskosten? Plant der Bund eine Entschädigung? Welche militärischen Nutzungsabsichten verfolgt die Bundeswehr? Die Bundesregierung beantwortet all diese Fragen mit dem Hinweis, dass die Prämisse der Anfrage nicht zutrifft: Thüringen ist vom Moratorium zur Konversion und Verwertung von Liegenschaften im BImA-Eigentum nicht betroffen.
Damit entfallen sämtliche Einzelfragen der Anfrage. Die Bundeswehr hat für Thüringen keine einschlägigen Nutzungsabsichten zu melden, es gibt keine betroffenen Kommunen im Land und damit auch keine offenen Fragen zu Planungskosten, Entschädigungen oder Informationsveranstaltungen.
Bundesweiter Kontext bleibt offen
Die Antwort klärt zwar die Lage für Thüringen, lässt aber die bundesweite Debatte um das Moratorium unberührt. In anderen Bundesländern — die Bundesregierung nennt in dieser Drucksache keine konkreten Länder — sind weiterhin 187 BImA-Liegenschaften vom Moratorium erfasst. Kommunalverbände fordern nach Medienberichten einen finanziellen Ausgleich für bereits entstandene Erschließungskosten. Ob und wie der Bund darauf reagiert, ist aus dieser Drucksache nicht ersichtlich. Das Thema Konversion ehemaliger Militärflächen bleibt damit bundesweit ein offener Konflikt zwischen kommunalen Entwicklungsinteressen und militärischen Planungsvorbehalten.
Für die Fraktion Die Linke ergibt sich aus der Antwort kein parlamentarischer Anknüpfungspunkt für Thüringen. Weitere Anfragen zu den bundesweit betroffenen Liegenschaften in anderen Ländern könnten folgen.
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Kommunen in Thüringen sind von den Folgen des Moratoriums nicht betroffen, da das Land nach Auskunft der Bundesregierung nicht in den Geltungsbereich des Moratoriums fällt. Kommunen in anderen Bundesländern, in denen BImA-Liegenschaften vom Moratorium erfasst sind, können hingegen von unterbrochenen Planungsprozessen und entstandenen Kosten betroffen sein.
Die Bundesregierung hat die Frage im strengen Sinne vollständig beantwortet, da die Prämisse der Anfrage unzutreffend war. Alle 18 Einzelfragen werden mit dem Hinweis auf die Nichtbetroffenheit Thüringens gegenstandslos.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Militärliegenschaften-Moratorium: 187 BImA-Flächen gestoppt →
- BImA
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben — bundeseigene Behörde, die Liegenschaften des Bundes verwaltet, verwertet und entwickelt, darunter viele ehemalige Militärflächen.
- Konversionsmoratorium
- Vorübergehende Aussetzung der Umwidmung und Veräußerung von Bundesliegenschaften, etwa ehemaliger Kasernen oder Militärgeländer, für zivile Nutzungszwecke.
- Konversion
- Umwidmung ehemaliger militärischer Liegenschaften für zivile Zwecke wie Wohnungsbau, Gewerbe oder Freizeitnutzung.
Ist Thüringen vom BImA-Moratorium betroffen?
Nein. Laut Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7627) ist das Bundesland Thüringen nicht vom Moratorium zur Konversion und Verwertung von BImA-Liegenschaften betroffen.
Wie viele Liegenschaften sind bundesweit vom Moratorium erfasst?
Laut der Vorbemerkung der Fragesteller in der Kleinen Anfrage sind bundesweit 187 BImA-Liegenschaften betroffen. Die Bundesregierung bestätigt diese Zahl in ihrer Antwort weder noch widerspricht sie ihr ausdrücklich.
Was ist das BImA-Umwandlungsmoratorium?
Im Herbst 2025 hat die Bundesregierung laut Angaben der Fragesteller ein Moratorium verhängt, das die Konversion und Verwertung bestimmter BImA-Liegenschaften — darunter ehemalige Militärflächen — vorübergehend aussetzt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7627 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































