- 4 Petitionen zu Energiewende und Rente vom Ausschuss abgeschlossen
- 3 Energiewende-Anliegen erfolgreich: Den Petenten wurde entsprochen
- Rentenanrechnung: Petition aus Leipzig ebenfalls abgeschlossen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7961 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt regelmäßig Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu gesetzgeberischen oder behördlichen Maßnahmen. Die Ergebnisse werden in sogenannten Sammelübersichten gebündelt und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegende Sammelübersicht 311 (BT-Drs. 21/7961) wurde am 9. September 2026 verabschiedet und umfasst Beschlüsse aus der 36. Sitzung des Petitionsausschusses in der 21. Wahlperiode.
Im Detail
Die Petitionsverfahren abzuschließen – weil den Anliegen entsprochen worden ist –
— BT-Drs. 21/7961, Beschlussempfehlung 1
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 9. September 2026 vier Bürgeranliegen abschließend behandelt und seine Beschlussempfehlungen in der Sammelübersicht 311 (BT-Drs. 21/7961) zusammengefasst. Die Beschlüsse wurden in der 36. Sitzung des Ausschusses in der 21. Wahlperiode gefasst.
Energiewende-Petitionen: Anliegen erfüllt
Drei Petitionen zum Thema Erneuerbare Energien und Energiewende wurden unter Beschlussempfehlung 1 abgeschlossen. Der Ausschuss begründet den Abschluss damit, dass den Anliegen entsprochen worden ist — den Einsendern aus Heitersheim (Baden-Württemberg), Ganderkesee (Niedersachsen) und Bischofswerda (Sachsen) wurde damit in ihrer Sache Recht gegeben. Die genauen Forderungen der Petenten sind der Drucksache nicht im Detail zu entnehmen; sie sind jeweils unter dem Oberthema Erneuerbare Energien eingeordnet.
Das Petitionsrecht gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes ermöglicht es jeder Person, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Gerade im Bereich der Energiepolitik haben Bürgeranliegen in den vergangenen Jahren zugenommen — ob es um lokale Windkraftprojekte, Netzausbau oder Förderprogramme geht. Wenn der Ausschuss feststellt, dass einem Anliegen entsprochen wurde, bedeutet dies in der Regel, dass gesetzgeberische oder administrative Schritte bereits unternommen wurden, die das Petitionsziel erfüllen. Einen Überblick über aktuelle energiepolitische Debatten bietet etwa der Beitrag zu Netzengpässen und dem EEG.
Rentenversicherung: Petition aus Leipzig abgeschlossen
Unter Beschlussempfehlung 2 schließt der Ausschuss eine weitere Petition ab, die die Anrechnung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung betrifft. Der Einsender stammt aus Leipzig (04317). Anders als bei den Energiewende-Petitionen enthält diese Beschlussempfehlung keine explizite Begründung des Typs „weil den Anliegen entsprochen worden ist“ — das Verfahren wird schlicht abgeschlossen. Die Frage der Rentenanrechnung — etwa für Kindererziehungszeiten, Pflegetätigkeiten oder Ausbildungszeiten — ist für viele Bürgerinnen und Bürger von unmittelbarer finanzieller Bedeutung, da sie die spätere Rentenhöhe direkt beeinflusst.
Was gilt aktuell?
Im geltenden Rentenrecht werden verschiedene Lebenszeiten außerhalb der Erwerbsarbeit unter bestimmten Voraussetzungen als Beitragszeiten oder beitragsfreie Zeiten anerkannt. Kindererziehungszeiten werden beispielsweise bis zu drei Jahre pro Kind angerechnet. Pflegezeiten fließen ebenfalls in die Rentenbiografie ein, sofern bestimmte Pflegegrade und Stundenschwellen erreicht werden. Der gesellschaftliche Diskurs über eine fairere Bewertung von Sorgearbeit hält an.
Parlamentarisches Petitionsverfahren
Die Sammelübersicht 311 ist eine von regelmäßig erscheinenden Zusammenfassungen, mit denen der Petitionsausschuss dem Bundestag Beschlussempfehlungen zu abgeschlossenen Verfahren vorlegt. Amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses ist Dr. Hülya Düber. Die vorliegende Drucksache liegt zunächst als Vorabfassung vor und wird durch eine lektorierte Version ersetzt. Mehr über die parlamentarische Arbeit des Bundestages am 9. September 2026 findet sich in der Tagesübersicht der Drucksachen.
Betroffen sind vier Petenten aus Heitersheim, Ganderkesee, Bischofswerda und Leipzig, die Eingaben zu den Themen Erneuerbare Energien bzw. Energiewende sowie zur Anrechnung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung eingereicht hatten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen.
- Sammelübersicht
- Gebündeltes Dokument, in dem der Petitionsausschuss mehrere abgeschlossene Petitionsverfahren zusammenfasst und dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt.
- Petitionsverfahren abschließen
- Formaler Schritt, mit dem der Petitionsausschuss eine Bürgereinlage endgültig bescheidet — entweder weil das Anliegen erfüllt wurde, oder weil der Ausschuss keine weiteren Maßnahmen für erforderlich hält.
- Anrechnung von Zeiten (Rentenversicherung)
- Zeiträume wie Kindererziehung, Pflege oder Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Rentenbiografie angerechnet werden und beeinflussen die spätere Rentenhöhe.
Was bedeutet 'den Anliegen entsprochen'?
Der Petitionsausschuss stellt damit fest, dass die in der Petition geforderte Maßnahme bereits umgesetzt wurde oder das Anliegen auf anderem Wege berücksichtigt worden ist.
Was passiert nach dem Abschluss eines Petitionsverfahrens?
Das Verfahren ist beendet. Der Petent wird über den Beschluss informiert; eine weitere parlamentarische Befassung findet nicht statt, sofern kein neues Anliegen eingereicht wird.
Worum ging es bei der Rentenversicherungs-Petition?
Die Petition aus Leipzig (Aktenzeichen Pet 3-20-11-8213-004226) betrifft die Anrechnung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere inhaltliche Details sind der Drucksache nicht zu entnehmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7961 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































