- FGS Global als Unterauftragnehmer im Wirtschaftsministerium ohne klare Transparenz
- Verbindung zur Investmentgesellschaft KKR ungeklärt
- Linke stellt 25 erneute Fragen nach unvollständiger Erstantwort
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7877 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat im Rahmen einer Rahmenvereinbarung die PR-Agentur Scholz & Friends mit externen Kommunikations- und Strategieleistungen beauftragt. Scholz & Friends hat dabei FGS Global als Unterauftragnehmer eingesetzt — eine Firma, an der die US-amerikanische Investmentgesellschaft KKR beteiligt ist. KKR hält Beteiligungen in Bereichen wie Energieinfrastruktur und Industrie, die in die Zuständigkeit des BMWE fallen. Die Fraktion Die Linke hatte bereits mit BT-Drs. 21/7141 und der Folge-Anfrage BT-Drs. 21/7569 Transparenz zu diesem Vorgang verlangt, hält die erhaltenen Antworten jedoch für unzureichend.
Im Detail
Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke sind aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in wesentlichen Teilen unzureichend.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7877, Fraktion Die Linke
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist eine externe PR- und Strategieberatung tätig, deren genaue Leistungen, Kosten und mögliche Interessenkonflikte der Bundestag bislang nicht vollständig in Erfahrung bringen konnte. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7877 vom 7. September 2026 versucht die Fraktion Die Linke nun zum dritten Mal, Klarheit zu erzwingen.
Externe Lobbyberatung im Wirtschaftsministerium: Was ist bekannt?
Das BMWE hat die PR-Agentur Scholz & Friends mit Kommunikations- und Strategieleistungen beauftragt. Scholz & Friends hat dabei FGS Global als Unterauftragnehmer eingesetzt — eine international tätige Beratungsfirma, an der die Investmentgesellschaft KKR beteiligt ist. KKR ist in Bereichen wie fossile Energien, Energieinfrastruktur und industrielle Transformation aktiv — allesamt Politikfelder, die unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich des BMWE fallen. Ob und wie das Ministerium mögliche Interessenkonflikte geprüft hat, ist laut Fragesteller bislang nicht beantwortet worden.
Bereits mit BT-Drs. 21/7141 hatte Die Linke erste Fragen zu diesem Beratungsvertrag gestellt. Die Bundesregierung antwortete auf BT-Drs. 21/7569, doch die Fraktion hält diese Antworten in wesentlichen Teilen für unzureichend. Konkret beanstandete sie, dass Fragen zu den Tätigkeiten von FGS Global, zur Prüfung von Mandatskonflikten und zu Sanktionen bei nicht offengelegten Interessenkonflikten entweder gar nicht oder nur durch Querverweise beantwortet wurden — die selbst keine einschlägigen Angaben enthielten.
25 Fragen zu Kosten, Kontrolle und Abgrenzung
Die Nachfrage-Anfrage BT-Drs. 21/7877 umfasst 25 Fragen mit zahlreichen Unterpunkten. Im Kern geht es um vier Themenblöcke:
Leistungen und Kosten: Die Fraktion fragt nach einer vollständigen Aufschlüsselung aller seit Beginn der Rahmenvereinbarung erteilten Einzelabrufe — nach Datum, Gegenstand, Auftragswert und Arbeitsergebnis. Außerdem soll das Ministerium den geschätzten Gesamtwert der Rahmenvereinbarung, mögliche Verlängerungsoptionen und den Anteil von FGS Global an den Auftragssummen benennen.
Interessenkonflikte: Zentral ist die Frage, ob das BMWE vor der Auftragsvergabe den Lobbyregistereintrag von FGS Global geprüft und dabei mögliche Überschneidungen mit ministeriellen Zuständigkeiten festgestellt hat. Die Anfrage fragt auch, welche Schutzmaßnahmen ergriffen wurden und welche vertraglichen Sanktionen greifen, wenn Interessenkonflikte verschwiegen werden.
KKR und Eigentümerstruktur: Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die Verbindung zwischen FGS Global und dem Finanzinvestor KKR. Die Fragesteller wollen wissen, welche Kenntnisse das BMWE bei der Auftragsvergabe über die Beteiligungsstruktur hatte und ob KKR-Investitionen in Energieinfrastruktur oder Industrie bei der Prüfung möglicher Interessenkonflikte berücksichtigt wurden. Aus Sicht der Fraktion wurden die Fragen 29 bis 31 der Ursprungsanfrage durch einen inhaltlich nicht einschlägigen Verweis beantwortet.
Abgrenzung Ministeriumskommunikation und persönliche Imagepflege: Schließlich fragt Die Linke, nach welchen Kriterien das BMWE fachliche Regierungsarbeit von persönlicher Reputations- oder Karrierepflege der Bundesministerin unterscheidet. Konkret soll das Ministerium angeben, ob Einzelabrufe zu Krisenkommunikation oder strategischer Kommunikationsberatung erteilt wurden — etwa im Zusammenhang mit Kritik an der Amtsführung, konkreten Medienberichten oder parlamentarischen Debatten.
Parlamentarisches Fragerecht als Grundlage
Die Anfrage verweist auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz ein Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten folgt, dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Weigere sich die Bundesregierung, müsse sie dies substantiiert begründen — nicht lediglich formelhaft. Laut Fragesteller ist eine solche Begründung bei mehreren offenen Punkten ausgeblieben, und die erste Antwort erfolgte erst nach einer dem BMWE gewährten Fristverlängerung.
Der Vorgang steht exemplarisch für eine breitere Debatte über Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an externe Kommunikationsberater. Ähnliche Fragen zur externen Beratung stellen sich auch in anderen Ressorts, wie etwa die Diskussion über Vergabepraxis bei öffentlich geförderten Organisationen zeigt.
Ob und wie das Ministerium auf die Nachfrage antwortet, wird zeigen, ob die parlamentarische Kontrolle bei verdeckten Unterauftragsverhältnissen effektiv greift. Auch die Frage nach der Abgrenzung zwischen Ministeriumsarbeit und parteipolitischer oder persönlicher Kommunikation berührt grundsätzliche Fragen der Verwendung von Steuermitteln — ein Thema, das zuletzt auch bei der Games-Förderung mit 137,7 Mio. Euro und fehlender Erfolgskontrolle diskutiert wurde.
Betroffen ist zunächst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als öffentlicher Auftraggeber. Mittelbar betrifft das Thema alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da öffentliche Mittel für externe PR-Beratung eingesetzt werden. Darüber hinaus berührt die Frage nach Interessenkonflikten die Integrität wirtschaftspolitischer Entscheidungen, von denen Unternehmen und Verbraucher abhängen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7877) ist am 7. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung ist nach § 104 GO-BT grundsätzlich gehalten, die Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Die Antwort steht noch aus.
- Rahmenvereinbarung
- Ein Vertrag, der Konditionen für künftige Einzelaufträge festlegt, ohne konkrete Leistungen sofort zu bestellen. Einzelne Aufträge werden durch sogenannte Einzelabrufe abgerufen.
- Unterauftragnehmer
- Ein Unternehmen, das von einem Hauptauftragnehmer mit Teilleistungen beauftragt wird. Der öffentliche Auftraggeber steht dabei nicht in direktem Vertragsverhältnis zum Unterauftragnehmer.
- Interessenkonflikt
- Eine Situation, in der eine Person oder ein Unternehmen gleichzeitig widerstreitende Interessen vertritt — etwa als Berater eines Ministeriums und als Lobbyist für betroffene Wirtschaftsakteure.
Was ist FGS Global?
FGS Global ist eine international tätige PR- und Kommunikationsberatungsfirma, die laut der Anfrage als Unterauftragnehmer für Scholz & Friends im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie tätig ist. An ihr ist die Investmentgesellschaft KKR beteiligt.
Warum stellt Die Linke eine Nachfrage?
Nach Ansicht der Fraktion hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/7569 wesentliche Fragen zu Leistungen, Kosten, Interessenkonflikten und Sanktionen nicht oder nur unvollständig beantwortet.
Was ist der Kern des Interessenkonflikt-Vorwurfs?
FGS Global berät laut Lobbyregister verschiedene Auftraggeber in Politikfeldern, die in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums fallen. Die Fraktion fragt, ob das Ministerium dies geprüft und Schutzmaßnahmen ergriffen hat.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7877 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































