- Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen erhielt 2020 bis 2024 jährlich bis zu 112.500 Euro
- Koordinierungs- und Fachstelle Projekt Arbeit und Lernen e.V. erhielt zusätzlich 47.000–55.000 Euro jährlich
- Keine Beanstandungen bei Verwendungsnachweisen in allen fünf geprüften Jahren
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7779 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert und unterstützt lokale Strukturen zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz. Im Rahmen der sogenannten ‚Partnerschaften für Demokratie‘ werden Kommunen als Erstempfänger eingesetzt, die Bundesmittel über Koordinierungsstellen an lokale Vereine und Initiativen weiterleiten. In Rheinland-Pfalz wurden 2024 laut früherer Bundestagsdrucksache (21/1635) insgesamt 19 solcher Partnerschaften mit über 2,2 Millionen Euro gefördert. Im Bundestagswahlkreis 203 Montabaur ist die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen die einzige geförderte Partnerschaft.
- 112.500 Euro — Höchster Erstempfänger-Betrag für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen (Förderjahr 2020)
- 96.750 Euro — Niedrigster Erstempfänger-Betrag (Förderjahr 2021)
- 47.000–55.000 Euro — Jährlicher Zuschuss für die externe Koordinierungs- und Fachstelle (Projekt Arbeit und Lernen e.V.) 2020–2024
- 5 Haushaltsjahre — Prüfzeitraum 2020–2024; in keinem Jahr wurden Beanstandungen bei Verwendungsnachweisen festgestellt
- 0 Euro — Rückforderungen und Mahnbescheide in allen geprüften Jahren
Im Detail
Für die Jahre 2025 sowie 2026 liegen keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7779, S. 2
Zwischen 2020 und 2024 hat die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen als Erstempfänger jährlich zwischen 96.750 und 112.500 Euro aus dem Bundesprogramm Demokratie leben! erhalten und diese Mittel an lokale Vereine, Kirchengemeinden und Schulfördervereine im Bundestagswahlkreis 203 Montabaur weitergeleitet. Hinzu kamen jährlich 47.000 bis 55.000 Euro für den als externe Koordinierungs- und Fachstelle eingesetzten Verein Projekt Arbeit und Lernen e.V. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7779, Datum: 28. August 2026).
Demokratie leben!: Förderstruktur im Wahlkreis Montabaur
Das Bundesprogramm Demokratie leben! fördert lokale Strukturen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und demokratischer Teilhabe. Im Rahmen der sogenannten Partnerschaften für Demokratie übernimmt eine kommunale Stelle die Rolle des federführenden Amtes: Sie empfängt Bundesmittel und gibt sie nach einer internen Vergabeentscheidung an Letztempfänger — also einzelne Vereine und Initiativen — weiter. Im Wahlkreis Montabaur ist die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen die einzige solche Partnerschaft.
Die in den Anlagen zur Drucksache aufgelisteten Letztempfänger reichen von Kirchengemeinden über Schulfördervereinen bis hin zu Jugendvereinen. Gefördert wurden Theaterprojekte für Grundschulen (Willkommen im WIR des People’s Theater e.V.), Gedenkstättenfahrten, Konzerte mit historischen Bezügen, Demokratie-Workshops sowie Bücherkisten für Kitas und Grundschulen. Das größte einzelne Förderprojekt im Jahr 2021 war das Jugendhausprojekt Du lebst Höhr-Grenzhausen! mit 9.165 Euro.
Verwendungsnachweise ohne Beanstandung
Die Bundesregierung teilt in Anlage 2 mit, dass die Verwendungsnachweise der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen für die Haushaltsjahre 2020, 2022 und 2024 fristgerecht eingingen, während die Jahrgänge 2021 und 2023 verspätet eingereicht wurden. In keinem der fünf Haushaltsjahre wurden Beanstandungen festgestellt; Rückforderungen und Mahnbescheide gab es nicht. Für 2025 und 2026 ist die Verwendungsnachweisprüfung noch nicht abgeschlossen.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) prüft als Bewilligungsbehörde die Anträge der Kommunen und ist für die Prüfung der Verwendungsnachweise zuständig. Bei Verstößen gegen zuwendungsrechtliche Vorgaben sind laut Bundesregierung Rückforderungen gemäß der Bundeshaushaltsordnung möglich — bislang jedoch nicht notwendig geworden.
Grenzen der Transparenz beim Programm Demokratie leben!
Mehrere Fragen der Anfrage konnte die Bundesregierung nicht oder nur eingeschränkt beantworten. Zur konkreten Zusammensetzung lokaler Gremien wie dem Begleitausschuss oder dem Bündnis verwies das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) auf die Förderrichtlinie. Ob externe Personen an Förderentscheidungen beteiligt waren und ob diese selbst Fördermittel erhielten, ist der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt. Auch Veranstaltungskosten und Kostenerstattungen für teilnehmende Organisationen werden demnach nicht erfasst. Einen Koordinierungs- und Fachausschuss, wie von den Fragestellern benannt, kennt die Bundesregierung bei den Partnerschaften für Demokratie nicht.
Hintergrund der parlamentarischen Anfrage ist das in der Debatte um NGO-Förderung in Brandenburg und Thüringen wiederkehrende Transparenzthema: Wie genau fließen Bundesmittel zu lokalen Letztempfängern, und wer entscheidet darüber? Die AfD-Fraktion hat in der 21. Wahlperiode bereits mehrere gleichartige Anfragen zu anderen Bundesländern gestellt.
Die zweite Förderperiode des Programms Demokratie leben! endete am 31. Dezember 2024. Für die laufende Periode liegen nach Angaben der Bundesregierung noch keine strukturierten Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor. Aktuelle Projektträger werden unter www.demokratie-leben.de veröffentlicht.
Unmittelbar betroffen sind lokale Vereine, Kirchengemeinden, Schulfördervereinen und Initiativen im Raum Höhr-Grenzhausen und Ransbach-Baumbach, die als Letztempfänger Projektgelder erhalten. Mittelbar betrifft das Programm Kinder und Jugendliche in Schulen und Kitas, die an den geförderten Veranstaltungen und Projekten teilnehmen.
Bei mehreren Fragen zur konkreten Zusammensetzung lokaler Gremien (Koordinierungs- und Fachausschuss, Bündnis, Begleitausschuss) verweist die Bundesregierung auf die Förderrichtlinie oder erklärt, keine Erkenntnisse zu haben. Zu Fragen über externe Personen bei Förderentscheidungen und zu Veranstaltungskosten (Fragen 8, 9, 12, 13) gibt die Regierung an, diese Angaben würden nicht erfasst. Die Antwort ist damit in Teilen ausweichend.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: NGO-Förderung in Montabaur unter der Lupe →
- Erstempfänger
- Kommunale Stelle, die Bundesmittel direkt vom Zuwendungsgeber erhält und sie an Letztempfänger weiterleitet — hier die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen.
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokale Förderstruktur im Bundesprogramm 'Demokratie leben!', bei der eine Kommune als federführende Stelle Bundesmittel koordiniert und verteilt.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — zuständige Behörde für die Prüfung und Bewilligung der Förderanträge im Programm 'Demokratie leben!'
Wer ist Erstempfänger der Bundesmittel in Höhr-Grenzhausen?
Die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen ist Erstempfänger und leitet die Mittel an lokale Organisationen als Letztempfänger weiter.
Wie hoch waren die jährlichen Bundesförderungen für den Wahlkreis?
Die Verbandsgemeinde erhielt zwischen 96.750 Euro (2021) und 112.500 Euro (2020) jährlich; die externe Koordinierungsstelle erhielt zusätzlich 47.000 bis 55.000 Euro pro Jahr.
Gab es Rückforderungen oder Beanstandungen bei der Mittelverwendung?
Laut Anlage 2 der Drucksache wurden in keinem der Haushaltsjahre 2020 bis 2024 Beanstandungen festgestellt; Rückforderungen erfolgten nicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7779 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































