- 19 Partnerschaften für Demokratie in RLP mit über 2,2 Mio. Euro gefördert
- Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen im Wahlkreis Montabaur im Fokus
- Vergabe- und Kontrollstrukturen bei lokalen NGOs weitgehend intransparent
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7296 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert lokale Projekte zur Stärkung demokratischer Werte und gesellschaftlicher Vielfalt. In Rheinland-Pfalz liefen im Jahr 2024 insgesamt 19 sogenannte Partnerschaften für Demokratie, die laut Bundesregierungsantwort (BT-Drs. 21/1635) mit über 2,2 Mio. Euro aus Bundesmitteln gefördert wurden. Im Bundestagswahlkreis 203 Montabaur ist die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen als federführendes Amt benannt. Die AfD-Fraktion hatte bereits in früheren Anfragen Transparenz bei der Fördervergabe eingefordert und knüpft mit BT-Drs. 21/7296 an diese Vorgänge an.
- 2,2 Mio. Euro — Bundesförderung für 19 Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 (laut BT-Drs. 21/1635)
- 19 Partnerschaften — Anzahl der geförderten Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024
- 15 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, die ab Haushaltsjahr 2020 Transparenz über Vergabe, Kontrolle und Rückforderungen verlangt
Im Detail
Darüber, welche Projektideen verwirklicht werden, entscheidet ein Begleitausschuss. Ihm gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Zivilgesellschaft an.
— Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Drucksache 18/2985, zitiert in BT-Drs. 21/7296
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stellt jährlich Millionenbeträge für lokale Projekte bereit, die Demokratie, Toleranz und Vielfalt stärken sollen. In Rheinland-Pfalz flossen allein 2024 über 2,2 Mio. Euro in 19 sogenannte Partnerschaften für Demokratie. Nun richtet die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7296 vom 23. Juli 2026 insgesamt 15 Fragen an die Bundesregierung – mit dem Schwerpunkt auf dem Bundestagswahlkreis 203 Montabaur und der dort ansässigen Partnerschaft für Demokratie in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen.
Demokratie leben!: Wie funktioniert die Fördervergabe?
Das Programm funktioniert über eine mehrstufige Struktur: Ein kommunales federführendes Amt empfängt Bundesmittel als Erstempfänger und leitet diese an lokale NGOs weiter, die als Letztempfänger konkrete Projekte umsetzen. Bei der Vergabe wirken neben dem federführenden Amt auch eine Koordinierungs- und Fachstelle, ein zivilgesellschaftliches Bündnis, ein Jugendforum und ein Begleitausschuss mit. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz beschreibt den Begleitausschuss als das zentrale Entscheidungsgremium darüber, welche Projektideen verwirklicht werden – mehrheitlich besetzt mit Vertretern der lokalen Zivilgesellschaft.
Was gilt aktuell?
Aktuell besteht laut Drucksache keine vollständige öffentliche Transparenz darüber, welche Organisationen Mittel erhalten, in welcher Höhe, und wie die Vergabeentscheidungen im Detail zustande kommen. Die Letztempfänger sind zwar zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, eine lückenlose Kontrolle der Mittelverwendung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist aus Sicht der Fragesteller jedoch nicht nachgewiesen.
15 Fragen zu Empfängern, Kontrolle und Rückforderungen
Die Kleine Anfrage deckt ein breites Spektrum ab. Zunächst will die AfD-Fraktion wissen, welche Empfänger seit dem Haushaltsjahr 2020 Mittel aus dem Bundesprogramm im Rahmen der Partnerschaft Höhr-Grenzhausen erhielten – aufgeschlüsselt nach Förderhöhe, Bund-, Landes- und Kommunalanteil sowie den jeweils geförderten Projekten. Darüber hinaus erfragt sie die genaue Zusammensetzung aller beteiligten Gremien: federführendes Amt, Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis, Jugendforum und Begleitausschuss.
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf mögliche Interessenkonflikte: Es wird gefragt, welche Regeln gelten, wenn Vertreter von Organisationen, die selbst Fördermittel erhalten, gleichzeitig im Begleitausschuss sitzen und über die Mittelvergabe mitentscheiden. Ebenso werden externe Entscheider in den Blick genommen – ob sie akademische Qualifikationen nachweisen können und ob sie selbst Bundesmittel beziehen.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die Kontrolle der Mittelverwendung: Die Anfrage fragt nach Eingang und Vollständigkeit von Verwendungsnachweisen, der Anzahl beanstandeter Nachweise, eingeleiteten Maßnahmen, ausgestellten Mahnbescheiden sowie tatsächlichen Rückforderungen – jeweils nach Jahresscheiben ab 2020. Zudem erkundigt sich die Fraktion, ob die Bundesregierung seit 2020 Veranstaltungen mit geförderten Organisationen ausgerichtet und gemeinsame Publikationen veröffentlicht hat, und welche Kosten dabei erstattet wurden.
Politischer Kontext: NGO-Förderung in der Debatte
Die Anfrage steht im Kontext einer breiter geführten Diskussion über staatliche NGO-Förderung. Laut Vorbemerkung der Fragesteller hat ein Jurist die bisherige Förderpraxis des Bundes in der F.A.Z. als verfassungswidrig bezeichnet. Die SPD-Fraktion hat ihrerseits zuletzt auf die Bedeutung einer lebendigen Zivilgesellschaft hingewiesen und vor einer Umleitung von Fördergeldern gewarnt, wie aus einer Pressemitteilung zur Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ hervorgeht. Auch das Thema regionaler Förderverteilung steht politisch unter Beobachtung.
Die AfD-Fraktion hatte bereits mit BT-Drs. 21/1635 Transparenz bei den Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz eingefordert. Die neue Anfrage vertieft den Fokus auf einen einzelnen Wahlkreis und zielt auf detaillierte Einzeldaten zu Empfängern und Kontrollmechanismen. Die Bundesregierung hat nun bis zum 13. August 2026 Zeit, die 15 Fragen zu beantworten.
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Betroffen sind lokale NGOs, Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen im Wahlkreis Montabaur, die Fördermittel aus dem Bundesprogramm erhalten oder beantragt haben. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler, die ein Interesse an transparenter und regelkonformer Mittelverwendung durch Bundesbehörden haben.
Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern ein Ende der Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und setzen uns stattdessen für die Einrichtung eines „Heimatfonds“ ein, der Traditionshandwerk und duale Ausbildung in Hochtechnologieberufen gezielt stärkt. Das BMAS verteilt derzeit Steuergelder an einen linksorientierten NGO-Komplex, der… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7296) wurde am 23. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat ab Einreichung 21 Tage Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten – die Frist läuft bis zum 13. August 2026. Nach Vorlage der Antwort wird diese als eigene Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokale Förderstruktur im Rahmen von 'Demokratie leben!', bei der eine Kommune als Erstempfänger Bundesmittel erhält und diese an lokale NGOs als Letztempfänger weiterleitet.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – die Bundesbehörde, die das Programm 'Demokratie leben!' administriert und Verwendungsnachweise prüft.
- Letztempfänger
- Organisationen oder Vereine, die Fördermittel nicht direkt vom Bund, sondern über ein zwischengeschaltetes kommunales Amt erhalten und damit konkrete Projekte umsetzen.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
'Demokratie leben!' ist ein Bundesprogramm, das lokale Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie fördert. Es läuft über sogenannte Partnerschaften für Demokratie, die von Kommunen koordiniert werden.
Wer entscheidet vor Ort über die Vergabe der Fördermittel?
Laut Programmbeschreibung sind ein federführendes kommunales Amt, eine Koordinierungs- und Fachstelle, ein zivilgesellschaftliches Bündnis, ein Jugendforum sowie ein Begleitausschuss an der Vergabe beteiligt.
Welche Fördersumme floss 2024 nach Rheinland-Pfalz?
Laut Bundesregierungsantwort auf BT-Drs. 21/1635 wurden 2024 insgesamt 19 Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz mit über 2,2 Mio. Euro gefördert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7296 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































