- 3.602 kommunale Wärmepläne bis August 2026 abgeschlossen
- 500 Mio. Euro Bundesmittel für Wärmeplanung 2024–2028
- Baugenehmigungen stiegen im 1. Halbjahr 2026 um bis zu 27,3 Prozent
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7898 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Gemeinden, bis Mitte 2028 kommunale Wärmepläne zu erstellen, die aufzeigen, wie die lokale Wärmeversorgung dekarbonisiert werden kann. Zur Finanzierung hat der Bund mit dem FAG-Änderungsgesetz 2024 den Umsatzsteueranteil der Länder um 100 Mio. Euro jährlich erhöht. Eine Novelle des WPG (BT-Drs. 21/6587) soll insbesondere kleine Kommunen durch ein vereinfachtes Verfahren — die sogenannte „kleine Wärmeplanung“ — entlasten. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur (dena) begleitet die Umsetzung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
- 3.602 Kommunen — haben bis August 2026 einen Wärmeplan abgeschlossen (Quelle: KWW)
- 500 Mio. Euro — stellt der Bund den Ländern von 2024 bis 2028 über erhöhte Umsatzsteueranteile bereit
- 59,2 Mio. Euro — haben planungsverantwortliche Stellen in den Ländern im Jahr 2025 für Wärmeplanung erhalten (freiwillige Berichte, ohne 3 Länder)
- 2.378 Stellen — erhielten 2025 Finanzmittel aus dem Steueraufkommen der Länder für die Wärmeplanung
- +15,8 Prozent — Anstieg der Baugenehmigungen für Wohngebäude im 1. Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Statistisches Bundesamt)
Im Detail
Von einer strukturellen Überforderung der kleinen Kommunen wird vor dem Hintergrund des derzeitigen Umsetzungsstands der Wärmeplanung weit vor Ablauf der Frist Mitte 2028 und der geplanten zusätzlichen Erleichterungen nicht ausgegangen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7898, S. 4
Kommunen in ganz Deutschland müssen bis Mitte 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen — ein Dokument, das zeigt, wie die lokale Wärmeversorgung Schritt für Schritt von fossilen Brennstoffen auf klimafreundliche Alternativen umgestellt wird. Für diesen Prozess stellt der Bund den Ländern über erhöhte Umsatzsteueranteile insgesamt 500 Mio. Euro im Zeitraum 2024 bis 2028 zur Verfügung. Wie weit die Umsetzung vorangeschritten ist und ob die Wärmeplanung den Wohnungsbau behindert, beantwortet die Bundesregierung jetzt in BT-Drs. 21/7898 vom 7. September 2026.
Umsetzungsstand der kommunalen Wärmeplanung
Laut Bundesregierung sind bis August 2026 Wärmepläne für mindestens 3.602 Kommunen abgeschlossen worden. Darunter befinden sich mindestens 75 der 80 Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie mindestens 668 der 1.518 Kommunen mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern. Bei den kleinsten Gemeinden bis 10.000 Einwohner weisen mindestens 2.838 von 9.156 Kommunen einen fertigen Plan auf — das entspricht knapp 31 Prozent. Rund 60 Prozent der Kommunen unter 10.000 Einwohnern haben den Prozess immerhin bereits begonnen oder abgeschlossen.
Bei den Kosten geht die Bundesregierung von durchschnittlich 33.500 Euro für Gemeinden bis 15.000 Einwohner aus. Für mittlere Kommunen (15.000 bis 100.000 Einwohner) kalkuliert sie mit 113.000 Euro, für Großstädte über 100.000 Einwohner mit 300.000 Euro. In der Summe ergeben sich damit Gesamtkosten von rund 455 Mio. Euro — leicht unterhalb der bereitgestellten 500 Mio. Euro.
Mittelfluss: Keine Zweckbindung, keine vollständige Datenlage
Ein zentrales Problem bei der Nachverfolgung der Bundesmittel: Die erhöhten Umsatzsteueranteile sind rechtlich nicht zweckgebunden. Sie fließen als Teil des allgemeinen Länderanteils an der Umsatzsteuer und unterliegen keiner Nachweispflicht. Die Bundesregierung ist deshalb auf freiwillige Länderberichte angewiesen. Nach diesen Berichten — aus drei Ländern liegen keine vor — haben planungsverantwortliche Stellen im Jahr 2025 insgesamt 59,2 Mio. Euro erhalten; 2.378 Stellen waren dabei Mittelempfänger.
Kommunale Wärmeplanung und Wohnungsbau: Kein belegter Konflikt
Die Anfrage der AfD-Fraktion zielte unter anderem darauf ab, ob die kommunale Wärmeplanung Personal in den Bauämtern bindet, das für Bauleitplanung und Baugenehmigungen fehlt. Die Bundesregierung verneint dies klar: Ihr lägen keine Erkenntnisse vor, dass Wärmeplanung Baugenehmigungsverfahren oder die Ausweisung von Wohnbauflächen verzögere. Als Beleg verweist sie auf Daten des Statistischen Bundesamts: Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Baugenehmigungen für Wohngebäude insgesamt um 15,8 Prozent, bei Zweifamilienhäusern sogar um 27,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Außerdem weist die Regierung darauf hin, dass Planungsämter in der Regel nicht identisch mit den für die Wärmeplanung zuständigen Stellen sind. Zudem vergeben die meisten Kommunen die eigentliche Planungsarbeit an externe Büros: Laut KWW-Kommunenbefragung 2025 führen nur 2 bis 4 Prozent der Gemeinden die Wärmeplanung überwiegend oder vollständig selbst durch. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es ausreichende Kapazitäten bei Planungsdienstleistern und einen intensiven Wettbewerb, der die Kosten für die Kommunen dämpft.
Entlastung kleiner Kommunen durch WPG-Novelle
Für Gemeinden bis 15.000 Einwohner sieht die laufende Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (BT-Drs. 21/6587) ein vereinfachtes, optionales Verfahren — die sogenannte „kleine Wärmeplanung“ — vor. Damit sollen Aufwand und Verfahrensdauer deutlich sinken. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW), ein Projekt der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, stellt zudem Arbeitshilfen, Argumentationshilfen und Kurzinformationen bereit. Die Bundesregierung lehnt eine Evaluation der Wirkung der kommunalen Wärmeplanung auf Baugenehmigungsverfahren derzeit ab, da ihr keine entsprechenden Hinweise auf Verzögerungen vorliegen.
Ob die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes die erhofften Erleichterungen bringt, lässt sich erst nach ihrer Verabschiedung beurteilen. Mehr zu aktuellen Parlamentsthemen findet sich in der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 19. September 2026.
Weiterlesen:
Betroffen sind alle deutschen Kommunen, die zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind — das sind mehr als 11.000 planungsverantwortliche Stellen. Besonders kleine Gemeinden unter 15.000 Einwohnern (9.755 Kommunen) stehen im Fokus, da sie laut BBSR-Stakeholder-Dialog häufig über kein ausreichendes Fachpersonal verfügen. Mittelbar betroffen sind auch Bauherren und Wohnungssuchende, sofern Wohnungsbauverfahren durch knappe Verwaltungskapazitäten beeinflusst werden.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist jedoch bei Fragen zum Mittelabfluss auf fehlende Nachweispflicht der Länder und auf freiwillige Berichte. Bei Fragen zu Evaluationen und Stellungnahmen kommunaler Spitzenverbände verneint sie schlicht das Vorliegen entsprechender Erkenntnisse.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Wärmeplanung kontra Wohnungsbau: 500 Mio. Euro unter Frage →
- Wärmeplanungsgesetz (WPG)
- Bundesgesetz, das Städte und Gemeinden verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, der zeigt, wie die lokale Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral gestaltet werden soll.
- Finanzausgleichsgesetz (FAG)
- Regelt die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Über eine FAG-Änderung 2024 stellt der Bund zusätzliche Mittel für die Wärmeplanung bereit.
- Königsteiner Schlüssel
- Verteilungsschlüssel für die Aufteilung von Bundesmitteln auf die Bundesländer, der sich aus Steueraufkommen und Bevölkerungszahl zusammensetzt.
Wie viele Wärmepläne wurden bislang abgeschlossen?
Laut Bundesregierung wurden bis August 2026 Wärmepläne für mindestens 3.602 Kommunen abgeschlossen, darunter mindestens 75 der 80 Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern.
Wie viel Geld gibt der Bund für die Wärmeplanung aus?
Der Bund erhöht den Umsatzsteueranteil der Länder von 2024 bis 2028 um jeweils 100 Mio. Euro pro Jahr, insgesamt also 500 Mio. Euro. Die Gesamtkosten aller Wärmepläne schätzt die Bundesregierung auf rund 455 Mio. Euro.
Verzögert die Wärmeplanung den Wohnungsbau?
Nach Angaben der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Wärmeplanung Baugenehmigungsverfahren verlangsamt. Die Zahl der Baugenehmigungen stieg im 1. Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich an.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7898 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































