- 2.677 Straftaten gegen Wahlplakate im ersten Halbjahr 2026 gemeldet
- 499 Straftaten gegen Parteirepräsentanten, davon 193 mit AfD-Bezug
- Keine Erkenntnisse zu systematischer Einschüchterung durch Organisationen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7919 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7674) setzt eine fortlaufende Datenreihe fort, die auf früheren Anfragen auf den Drucksachen 21/1171 und 21/5964 aufbaut. Grundlage für die Antwort der Bundesregierung ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK), über den Staatsschutzdienststellen meldepflichtige Straftaten an die Landeskriminalämter übermitteln. Da Mehrfachnennungen bei Angriffszielen möglich sind – eine Tat kann gleichzeitig eine Parteieinrichtung und einen Parteirepräsentanten betreffen – ist eine einfache Summierung der Fallzahlen laut Bundesministerium des Innern nicht sachgerecht.
- 132 Straftaten gegen Parteigebäude und -einrichtungen im ersten Halbjahr 2026, davon 38 mit AfD-Bezug.
- 499 Straftaten gegen Parteirepräsentanten und Parteimitglieder, davon 193 gegen AfD-Vertreter und 121 gegen CDU-Vertreter.
- 2.677 Straftaten gegen Wahlplakate – AfD (730), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (447), SPD (226), CDU (283), Die Linke (183), CSU (64).
- 19 Gewaltdelikte gegen Parteirepräsentanten, davon 12 mit AfD-Bezug und 9 davon dem linken Phänomenbereich zuzuordnen.
- 3 Tötungsdrohungen (Bedrohung gemäß § 241 Abs. 2 StGB) gegen Mandatsträger im Betrachtungszeitraum erfasst.
Im Detail
Der Bundesregierung liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Erkenntnisse im Hinblick auf systematische, organisierte Formen der Einschüchterung oder der Bedrohung durch bestimmte Organisationen/Szenen zum Nachteil der AfD und ihren potenziellen Wählern vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7919, Frage 11
Politisch motivierte Kriminalität gegen Parteien und Politiker bleibt im ersten Halbjahr 2026 auf hohem Niveau: Insgesamt wurden 2.677 Straftaten gegen Wahlplakate, 499 gegen Parteirepräsentanten und 132 gegen Parteieinrichtungen gemeldet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7674) hervor, die am 7. September 2026 als Drucksache 21/7919 veröffentlicht wurde.
PMK-Statistik: Angriffe auf Parteieinrichtungen
Im Bereich der Parteigebäude und -einrichtungen wurden 132 Straftaten erfasst. Die AfD verzeichnete mit 38 Fällen die höchste Zahl, gefolgt von der CDU (25), Die Linke (24), SPD (19) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (18). Mit Abstand am wenigsten betroffen war die CSU (2 Fälle). Brandstiftungs- oder Sprengstoffdelikte gegen Parteigebäude wurden im ersten Halbjahr 2026 nicht gemeldet. Der überwiegende Teil der Taten waren Sachbeschädigungen – bei der AfD 34 von 38 gemeldeten Straftaten, beim Linken 19 von 24.
Angriffe auf Parteirepräsentanten und Politisch motivierte Kriminalität
Die Kategorie der Straftaten gegen Parteirepräsentanten und Parteimitglieder umfasst mit 499 Fällen das breiteste Spektrum. Die AfD ist mit 193 gemeldeten Straftaten am häufigsten betroffen – 116 davon werden dem linken Phänomenbereich zugeordnet. Es folgen CDU (121), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (63) und SPD (61). Unter den 499 Straftaten waren 19 Gewaltdelikte und 253 Äußerungsdelikte. Von den 12 Gewaltdelikten gegen AfD-Repräsentanten wurden 9 dem linken Phänomenbereich zugeordnet. Mit Blick auf Tötungsdrohungen nach § 241 Abs. 2 StGB registrierte das KPMD-PMK drei Fälle: einen gegen einen Repräsentanten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (rechter Phänomenbereich), einen gegen einen Vertreter der Linken (rechts) und einen gegen eine parteilose Person (sonstige Zuordnung).
Wahlplakate: 2.677 gemeldete Straftaten
Die politisch motivierte Kriminalität gegen Wahlplakate bildet zahlenmäßig die größte Kategorie. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 2.677 Straftaten mit dem Unterangriffsziel Wahlplakat erfasst. Die AfD ist mit 730 Fällen die am stärksten betroffene Partei, 594 davon werden der Kategorie „sonstige Zuordnung“ zugeordnet und 133 dem linken Phänomenbereich. Es folgen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (447), CDU (283), SPD (226), Die Linke (183) und CSU (64). Die detaillierten Einzelfalllisten mit Tatzeit, Tatort und Zähldelikt sind als Anlagen 1 bis 3 der Drucksache 21/7919 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Keine Erkenntnisse zu organisierten Angriffskampagnen
Auf die Frage, ob es Anzeichen für systematische, organisierte Formen der Einschüchterung durch bestimmte Organisationen oder Szenen zum Nachteil der AfD und ihrer potenziellen Wähler gebe, erklärte die Bundesregierung: Derartige Erkenntnisse lägen zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor. Im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum links (GETZ-L) wurden im ersten Halbjahr zwei relevante Sachverhalte thematisiert – einer mit AfD-Bezug, einer mit CDU-Bezug. Im GETZ-R wurden keine entsprechenden Sachverhalte beraten.
Methodische Hinweise zu den Daten
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich um vorläufige Fallzahlen handelt, die sich durch Nachmeldungen noch verändern können. Abfragedatum war der 24. August 2026 mit Stichtag 30. Juni 2026. Da bei Angriffszielen Mehrfachnennungen möglich sind – eine Tat kann beispielsweise sowohl ein Parteigebäude als auch einen Parteirepräsentanten betreffen –, ist eine rechnerische Addition der Kategorien nicht sachgerecht. Die Daten basieren auf dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst, einem bundesweiten Erfassungssystem für politisch motivierte Straftaten.
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Betroffen sind alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien: AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, CSU, Die Linke und SPD. Ihre Repräsentanten, Mitglieder, Parteibüros und Wahlmaterialien stehen im Fokus der erfassten politisch motivierten Straftaten. Das politische Ehrenamt ist besonders betroffen, da Wahlplakate typischerweise von lokalen Kandidierenden und Ehrenamtlichen aufgehängt werden.
Die Bundesregierung hat alle elf Fragen beantwortet. Bei Frage 3 und 6 verweist sie auf umfangreiche Anlagen (Anlagen 1–3), da Tathergangsdarstellungen in der Hoheit der Länder liegen. Die Erfassungskriterien Täterhintergrund, Szene und Organisation sind im KPMD-PMK nicht recherchierbar – dies wird transparent benannt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Angriffe auf Parteibüros und Politiker: Halbjahresbilanz 2026 →
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität: System, über das Staatsschutzdienststellen politisch motivierte Straftaten an Landeskriminalämter und das BKA melden.
- Unterangriffsziel (UAZ)
- Erfassungskriterium im KPMD-PMK, das das konkrete Ziel einer Straftat beschreibt, z. B. Parteigebäude, Parteirepräsentant oder Wahlplakat. Mehrfachnennungen pro Tat sind möglich.
- Phänomenbereich
- Kategorisierung politisch motivierter Kriminalität nach weltanschaulicher Ausrichtung der Täter: links, rechts, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie oder sonstige Zuordnung.
Welche Partei war im ersten Halbjahr 2026 am stärksten betroffen?
Die AfD verzeichnete die höchsten Fallzahlen: 38 Straftaten gegen Parteieinrichtungen, 193 gegen Parteirepräsentanten und 730 gegen Wahlplakate.
Woher stammen die Daten der Bundesregierung?
Die Zahlen stammen aus dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK), abgefragt am 24. August 2026 mit Stichtag 30. Juni 2026. Es handelt sich um vorläufige Zahlen.
Gab es Brandanschläge auf Parteibüros?
Nein. Im ersten Halbjahr 2026 wurden keine Brandstiftungs- oder Sprengstoffdelikte gegen Parteieinrichtungen gemeldet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7919 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































