- Kein Wechsel aus der Regierung ans Bundesverfassungsgericht seit 2021
- In der 21. Legislaturperiode 0 Wechsel in die Bundesbank
- Mehrere Bundesbeauftragte mit politischer Vorgeschichte in Parlamenten oder Regierungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7921 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage knüpft an eine frühere Kleine Anfrage auf BT-Drs. 20/12296 an, mit der ähnliche Daten für zurückliegende Legislaturperioden erhoben wurden. Ziel ist es, den Datensatz zum Stichtag 30. Juni 2026 zu aktualisieren. Das Thema personeller Wechsel zwischen politischen Ämtern und unabhängigen Staatsorganen berührt verfassungsrechtliche Grundsätze der Gewaltenteilung und institutionellen Unabhängigkeit. Die Bundesregierung betont, dass keine offiziellen Statistiken vorliegen und die Daten per Ressortabfrage erhoben wurden.
- 0 Fälle — Wechsel aus Bundesregierung oder Ministerien an das Bundesverfassungsgericht in der 20. und 21. Legislaturperiode.
- 1 Fall — Wechsel in die Bundesbank in der 20. Legislaturperiode; in der 21. Legislaturperiode kein solcher Wechsel.
- 4 Bundesminister — wechselten in der 20. Legislaturperiode aus einem Landesparlament in ein Bundesministerium (Boris Pistorius, Klara Geywitz, Dr. Volker Wissing, Anne Spiegel).
- 3 Bundesminister — wechselten in der 21. Legislaturperiode aus einem Landesparlament in ein Bundesministerium (Boris Pistorius, Dr. Johann Wadephul, Karin Prien).
- Über 30 Bundesbeauftragte — wurden in den Übersichten beider Legislaturperioden erfasst, davon ein erheblicher Teil mit Vorbeschäftigung in Parlament oder Regierung.
Im Detail
Da die angefragten Daten in den Ressorts nicht einheitlich, nicht in gleichem Umfang, für unterschiedliche Zeiträume oder zum Teil gar nicht erfasst werden, sind die nachfolgenden Angaben bezogen auf die Ressorts unvollständig und nur sehr eingeschränkt belastbar.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7921
Welche Personen wechseln aus der Politik in hohe Staatsämter — und wie viele davon hatten zuvor Sitze in Parlamenten oder Positionen in Regierungen? Diese Frage steht im Zentrum der BT-Drucksache 21/7921, mit der die Bundesregierung am 7. September 2026 eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion beantwortet hat. Die Antwort liefert tabellarische Daten zur personellen Besetzung von Richterämtern am Bundesverfassungsgericht, von Ministerien und Staatssekretariaten, der Deutschen Bundesbank sowie der Posten der Bundesbeauftragten — jeweils getrennt nach der 20. und der laufenden 21. Legislaturperiode mit Stichtag 30. Juni 2026.
Gewaltenteilung: Kein Wechsel ans Bundesverfassungsgericht
Ein zentrales Ergebnis der Drucksache: Weder in der 20. noch in der 21. Legislaturperiode ist nach den vorliegenden Daten ein ehemaliges Regierungsmitglied, ein Staatssekretär oder ein Mitarbeiter eines Bundesministeriums in ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht gewechselt. Ebenso wenig erfolgte ein solcher Wechsel von einem ehemaligen Mitglied der DDR-Regierung. Der umgekehrte Weg — von einem ehemaligen Bundesverfassungsrichter in ein Ministeramt — wurde ebenfalls nicht dokumentiert.
Bundesbank: Ein Fall in der 20. Legislaturperiode
Bei der Deutschen Bundesbank zeigt sich ein anderes Bild: In der 20. Legislaturperiode wechselte eine Person mit politischem Vorleben in den Vorstand oder das Direktorium der Bundesbank. In der 21. Legislaturperiode ist bis zum Stichtag 30. Juni 2026 kein solcher Wechsel verzeichnet. Die Bundesregierung schränkt allerdings ein, dass die Daten nur jene Organmitglieder erfassen, die nachweislich zuvor in der Bundesregierung, als Staatssekretäre oder als Ministeriumsbeschäftigte tätig waren.
Ministerbesetzungen aus Landesparlamenten und Landesregierungen
Deutlich häufiger sind Personalwechsel zwischen Landesebene und Bundesministerien. In der 20. Legislaturperiode kamen vier Bundesminister aus einem aktiven oder ehemaligen Landtagsmandat: Boris Pistorius, Klara Geywitz, Dr. Volker Wissing und Anne Spiegel. Aus einer Landesregierung in ein Bundesministerium wechselten drei Minister: Boris Pistorius, Dr. Volker Wissing und Anne Spiegel. In der 21. Legislaturperiode sind es bislang drei Minister mit Landtags-Hintergrund — Boris Pistorius, Dr. Johann Wadephul und Karin Prien — sowie ebenfalls drei mit Landesregierungs-Hintergrund: Boris Pistorius, Dr. Stefanie Hubig und Karin Prien. Bei Staatssekretären wird aus Datenschutzgründen keine namentliche Nennung vorgenommen.
Bundesbeauftragte: Viele mit politischer Vorgeschichte
Besonders detailliert sind die Angaben zur Besetzung der Bundesbeauftragten-Posten. Über dreißig Positionen werden in den Übersichten beider Legislaturperioden gelistet. Viele Amtsinhaber hatten zuvor eine Tätigkeit als Bundestagsmitglied, als Regierungsmitglied oder als Mitarbeiter eines Bundesministeriums. In der 21. Legislaturperiode trägt der Beauftragte für Ostdeutschland als einziger gleichzeitig den Wert 1 in beiden Kategorien — hatte also sowohl eine parlamentarische als auch eine anderweitige politische Verantwortung in einem Verfassungsorgan des Bundes inne. Beim Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Antirassismus ist dasselbe verzeichnet. Die meisten anderen Beauftragten fallen ausschließlich in Kategorie 5a (Mitglied oder Mitarbeiter von Bundesregierung oder Bundestag), nicht in 5b (anderweitige politische Verantwortung in einem Verfassungsorgan).
Was gilt aktuell?
Eine gesetzliche Regelung, die den Wechsel von Politikern oder Regierungsmitarbeitern in bestimmte Staatsämter generell einschränkt, gibt es für die hier erfassten Positionen nicht. Abkühlungspflichten (sogenannte Cooling-off-Perioden) bestehen nach dem Bundesministergesetz für Wechsel in die Privatwirtschaft, nicht aber für den Wechsel in andere öffentliche Ämter. Die Gewaltenteilung setzt auf institutionelle Unabhängigkeit, nicht auf personelle Ausschlusskriterien — solange die verfassungsrechtlichen Berufungsverfahren eingehalten werden. Für die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts gelten strenge Wahlverfahren im Bundestag und Bundesrat, die politische Einflussnahme begrenzen sollen. Einen Überblick über Haushaltsfragen im parlamentarischen Kontext bietet der Beitrag Begriff erklärt: Haushaltsnotwendigkeit.
Die Bundesregierung weist in ihrer Vorbemerkung ausdrücklich darauf hin, dass die gelieferten Daten nur eingeschränkt belastbar sind. Die Ressorts erfassen die angefragten Informationen nicht einheitlich, zum Teil gar nicht. Personalakten werden nach dem Ausscheiden eines Beschäftigten aus dem öffentlichen Dienst gemäß § 113 Bundesbeamtengesetz nur fünf Jahre aufbewahrt. Die Angaben basieren daher auf einer Ressortabfrage mit unterschiedlichen Erhebungsqualitäten. Aktuelle Drucksachen aus dem Bundestag fasst die Übersicht Bundestag 19.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen zusammen.
Weiterlesen:
Betroffen sind Personen, die aus Bundes- oder Landesregierungen, aus Parlamenten oder aus Ministerien in Ämter wie Bundesbeauftragte, das Bundesverfassungsgericht oder die Bundesbank wechseln. Die Daten berühren außerdem die öffentliche Wahrnehmung der institutionellen Unabhängigkeit dieser Organe.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen mit tabellarischen Daten, weist aber ausdrücklich auf die eingeschränkte Belastbarkeit der Angaben hin, da die Daten ressortabhängig erhoben wurden und nicht systematisch vorlagen. Bei Staatssekretärsbesetzungen erfolgte aus Datenschutzgründen keine namentliche Nennung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Gewaltenteilung: Personalwechsel in Verfassungsorganen angefragt →
- Bundesbeauftragte
- Von der Bundesregierung ernannte Personen, die für bestimmte Politikbereiche zuständig sind, etwa für Migration, Datenschutz oder den Schienenverkehr.
- Gewaltenteilung
- Verfassungsprinzip, das Legislative, Exekutive und Judikative institutionell und personell voneinander trennt, um gegenseitige Kontrolle zu gewährleisten.
- Ressortabfrage
- Informationserhebung, bei der jedes Bundesministerium eigenständig Daten zusammenstellt, weil keine zentrale Statistik vorliegt.
Wechselte jemand vom Kabinett ans Bundesverfassungsgericht?
Laut Bundesregierung erfolgten in der 20. und der 21. Legislaturperiode jeweils null Wechsel aus der Bundesregierung oder aus Bundesministerien an das Bundesverfassungsgericht.
Wie viele Bundesbeauftragte hatten zuvor politische Ämter?
In beiden Legislaturperioden hatten zahlreiche Bundesbeauftragte zuvor Mandate im Bundestag, Landtagen oder Positionen in Bundes- bzw. Landesregierungen inne; die genauen Zahlen variieren je nach Ressort und Beauftragtem.
Warum sind die Daten laut Bundesregierung nur eingeschränkt belastbar?
Die angefragten Informationen werden in den Ressorts nicht einheitlich und nicht systematisch erfasst; die Daten mussten per Ressortabfrage erhoben werden und beruhen teilweise auf unvollständigen Personalakten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7921 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































