- Nettorentenniveau sank von 59,8 % (1977) auf 48,0 % (2026)
- Nettostandardrente hat sich seit 1957 real mehr als verdoppelt
- Konkreten Reformfolgen ab 2031 noch nicht bezifferbar
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8020 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission eingerichtet, die am 23. Juni 2026 einen Bericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt hat. Die Kommission empfiehlt unter anderem, den Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 wieder in die Rentenanpassungsformel einzuführen und den Parameter alpha von 0,25 auf 0,33 anzuheben. Bundeskanzler Friedrich Merz hat erklärt, die Empfehlungen in Gänze umsetzen zu wollen. Seit 2018 gilt eine gesetzliche Haltelinie, die verhindert, dass das Rentenniveau unter 48 Prozent sinkt; das Rentenpaket 2025 verlängerte diese Haltelinie bis 2031.
- 59,8 % — Nettorentenniveau im Jahr 1977 (Westdeutschland)
- 48,0 % — Nettorentenniveau in den Jahren 2024, 2025 und 2026 (gesamtdeutsch ab 2025)
- 44,2 % — Bruttorentenniveau im Jahr 2026
- 2,2-fach — Realer Anstieg der Nettostandardrente von 1957 bis 2025
- 33 Empfehlungen — Umfang des Berichts der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026
Im Detail
Die Nettostandardrente hat sich von 1957 bis 2025 real – also nach Abzug der Preissteigerungen – mehr als verdoppelt (Anstieg auf das 2,2‑fache).
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8020, S. 3
Das Rentenniveau in Deutschland ist seit 1977 erheblich gesunken. Laut der Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/8020 vom 14. September 2026 lag das Nettorentenniveau vor Steuern im Jahr 1977 noch bei 59,8 Prozent — im Jahr 2026 beträgt es 48,0 Prozent. Das Bruttorentenniveau sank im gleichen Zeitraum von 52,1 Prozent auf 44,2 Prozent. Diese Zahlen stammen aus einer Tabelle, die die Deutsche Rentenversicherung Bund für die westdeutschen Bundesländer beziehungsweise ab 2025 für Gesamtdeutschland ausweist. Für die ostdeutschen Bundesländer liegen laut Bundesregierung keine vergleichbaren Berechnungen vor.
Rentenniveau: Was gilt aktuell?
Seit dem Jahr 2018 gilt eine gesetzliche Haltelinie, die verhindert, dass das Rentenniveau unter 48 Prozent sinkt. Das Rentenpaket 2025 verlängerte diese Untergrenze bis zum Jahr 2031. Grundlage für die jährliche Rentenanpassung ist § 68 SGB VI, wonach die Renten grundsätzlich der Lohnentwicklung folgen. Eine direkte Berücksichtigung der Inflation findet bei der Rentenanpassung nicht statt. Die Bundesregierung betont, dass die lohnbezogene Anpassung langfristig für Rentnerinnen und Rentner deutlich günstiger sei als eine Preisindexierung: Die Nettostandardrente habe sich von 1957 bis 2025 real — also nach Abzug der Preissteigerungen — mehr als verdoppelt (Anstieg auf das 2,2-fache).
Alterssicherungskommission und geplante Reform
Im Dezember 2025 hat die Bundesregierung eine Alterssicherungskommission eingerichtet, die am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt hat. Zu den zentralen Empfehlungen gehört, den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel nach dem Jahr 2031 wieder einzusetzen — er ist derzeit ausgesetzt — und den Parameter alpha von 0,25 auf 0,33 anzuheben. Dieser Faktor dämpft künftige Rentenanpassungen stärker, wenn das Verhältnis von Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern zu Beitragszahlenden ungünstiger wird. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente, durch die das Rentenniveau in der ersten Säule langfristig wieder ansteigen soll. Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Empfehlungen in Gänze umsetzen zu wollen.
Entwicklung des Rentenniveaus im Zeitverlauf
Die vorgelegte Tabelle zeigt, dass das Nettorentenniveau in den 1980er Jahren noch zwischen 56 und 59 Prozent lag und danach schrittweise sank. Ab 2018 stabilisierte es sich durch die gesetzliche Haltelinie bei rund 48 Prozent. Das Bruttorentenniveau lag in den 1970er und frühen 1980er Jahren noch über 50 Prozent und fiel bis 2014 auf einen Tiefstwert von 44,4 Prozent, bevor es sich ebenfalls bei rund 44 bis 45 Prozent einpendelte. Für 2025 weist die Tabelle ein Bruttorentenniveau von 42,8 Prozent aus, für 2026 wieder 44,2 Prozent — beide Werte vorläufig. Zu beachten ist, dass die Vergleichbarkeit der Werte ab 2019 eingeschränkt ist, weil die Nettogrößen aufgrund gesetzlicher Neudefinitionen angepasst wurden.
Offene Fragen zur Umsetzung nach 2031
Auf zahlreiche konkrete Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen — etwa zur künftigen Rentenhöhe für Personen, die 2032 oder 2040 in Rente gehen, zu den Kosten eines geplanten Übergangsfaktors bis 2045 oder zu den Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung — antwortet die Bundesregierung einheitlich: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeite derzeit die Umsetzungsregelungen; der konkreten Ausgestaltung sowie deren Wirkungen könne nicht vorgegriffen werden. Prognosen zum Rentenniveau für spätere Jahrgänge sind damit gegenwärtig nicht verfügbar. Lediglich für Personen, die 2027 in Rente gehen, verweist die Regierung auf den Rentenversicherungsbericht als Datenquelle. Wie die Reform das Rentenniveau für Bestandsrentner und künftige Jahrgänge konkret beeinflusst, bleibt bis zur Vorlage eines Gesetzentwurfs offen. Wer sich über den parlamentarischen Hintergrund informieren möchte, findet auf drucksachlich.de einen Überblick über die wichtigsten Drucksachen vom 19. September 2026.
Zur Frage, ob Erwerbsminderungsrenten, Mütterrenten oder Grundrenten durch die geplante Dämpfung nach 2031 entwertet werden, erklärt die Bundesregierung: Da alle Renten anhand individueller Entgeltpunkte berechnet werden und nicht nach der Herkunft der Punkte unterschieden wird, finde eine Entwertung einzelner Rentenarten nicht statt.
Weiterlesen:
Betroffen sind alle gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland — sowohl die rund 21 Millionen Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner als auch alle Beitragszahlenden. Besonders relevant sind die Fragen für Personen, die ab 2032 in Rente gehen und deren Leistungsansprüche durch den wiedereingesetzten Nachhaltigkeitsfaktor und die geplante Kapitalrente beeinflusst werden.
Auf die Kernfragen zur künftigen Entwicklung des Rentenniveaus nach 2031 (Fragen 5b, 5c, 7, 9–15) weicht die Bundesregierung aus und verweist auf die noch laufende Erarbeitung der Umsetzungsregelungen im BMAS. Fragen zu konkreten Auswirkungen auf einzelne Rentenjahrgänge bleiben damit unbeantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Rentenniveau: Grüne fragen zu Alterssicherungskommission →
- Nachhaltigkeitsfaktor
- Ein Bestandteil der Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI), der Rentenanpassungen dämpft, wenn das Verhältnis von Rentnerinnen und Rentnern zu Beitragszahlenden ungünstiger wird. Er ist derzeit bis 2031 ausgesetzt.
- Standardrentenniveau
- Verhältnis der Standardrente (45 Beitragsjahre bei Durchschnittsverdienst) zum Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres; gibt das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung an.
- Sicherungsniveau vor Steuern
- Gesetzlich definierter Indikator (§ 154a SGB VI) für das Nettorentenniveau; er gibt das Verhältnis der verfügbaren Standardrente zum verfügbaren Durchschnittsentgelt an.
Wie hoch ist das Rentenniveau heute?
Das Nettorentenniveau vor Steuern lag laut Bundesregierung im Jahr 2026 bei 48,0 Prozent. Die gesetzliche Haltelinie verhindert bis 2031, dass es darunter sinkt.
Was ist der Nachhaltigkeitsfaktor?
Der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) dämpft Rentenanpassungen, wenn das Verhältnis von Rentenempfängern zu Beitragszahlern ungünstiger wird. Er ist derzeit bis 2031 ausgesetzt.
Was empfiehlt die Alterssicherungskommission?
Die Kommission empfiehlt unter anderem, den Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 wieder einzusetzen und den Parameter alpha von 0,25 auf 0,33 zu erhöhen sowie eine gesetzliche Kapitalrente einzuführen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8020 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































