- Deutschland nimmt seit Beginn an den UN-Verhandlungen in Genf teil
- CSDDD-Umsetzung: nur Firmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz
- Humanitäre Finanzierung in drei Jahren um mehr als die Hälfte eingebrochen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7926 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit 2014 verhandeln Staaten im UN-Menschenrechtsrat über ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN Treaty on Business and Human Rights). Die zuständige Arbeitsgruppe OEIGWG erhielt für 2025 bis 2027 zusätzliche Kapazitäten; die zwölfte Verhandlungsrunde findet im Oktober 2026 statt. Auf nationaler Ebene gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) seit dem 1. Januar 2023. Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) muss bis Juli 2028 in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland ist nach eigenen Angaben der zweitgrößte Beitragszahler der Vereinten Nationen.
- 5.000 Beschäftigte / 1,5 Mrd. Euro Umsatz — ab diesen Schwellenwerten soll die CSDDD national ab Herbst 2026 gelten.
- Über 50 % Rückgang — humanitäre UN-Finanzierung ist binnen drei Jahren um mehr als die Hälfte eingebrochen.
- Bis zu 70 % Reduktion — essenzielle Leistungen wie Mutter-Kind-Versorgung und Impfungen mussten in einigen Ländern um bis zu 70 Prozent zurückgefahren werden.
- 12. Verhandlungsrunde — findet im Oktober 2026 in Genf statt; ein neuer Textentwurf wird voraussichtlich 2027 veröffentlicht.
Im Detail
Die Bundesregierung spricht sich grundsätzlich für einen internationalen Vertrag im Sinne der Fragestellung aus, um den Opferschutz weltweit zu verbessern und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) für Unternehmen bezüglich Sorgfaltspflichten zu befördern.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7926, S. 3
Globale Lieferketten und die Verantwortung transnationaler Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen stehen seit Jahren im Fokus internationaler Politik. Am 7. September 2026 hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7533) geantwortet und ihre Position zum laufenden Verhandlungsprozess für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten — den sogenannten UN Treaty on Business and Human Rights — dargelegt.
UN Treaty on Business and Human Rights: Deutschlands Haltung
Deutschland ist laut Bundesregierung von Beginn an in die Verhandlungen eingebunden und wird auch an der zwölften Verhandlungsrunde im Oktober 2026 in Genf teilnehmen — in enger Abstimmung mit der Europäischen Union und den EU-Partnern. Grundsätzlich befürwortet die Bundesregierung ein zügiges Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission. Die Gespräche innerhalb der EU sind jedoch noch nicht abgeschlossen, und ein konkreter Zeitplan für den offiziellen EU-Eintritt in die Verhandlungen liegt nicht vor. Die EU kann erst dann als Ganzes verhandeln, wenn der Rat den Mandatsentwurf der Kommission verabschiedet hat.
Bei inhaltlichen Fragen zum aktuellen Textentwurf des UN Treaty on Business and Human Rights hält sich die Bundesregierung weitgehend bedeckt. Zu den Fragen nach Stärken und Schwächen des Entwurfs — etwa für den Schutz indigener Völker, das Recht auf gesunde Umwelt oder die Rechte zukünftiger Generationen — verweist sie jeweils darauf, dass sich das Abkommen noch in Verhandlungen befinde und daher keine inhaltliche Stellungnahme möglich sei. Ähnlich verhält es sich bei der Frage nach möglichen Anwendungsfällen aus den vergangenen zehn Jahren.
Was gilt aktuell beim Lieferkettengesetz?
Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet größere Unternehmen zur menschenrechtlichen Sorgfalt in globalen Wertschöpfungsketten. Parallel dazu existiert die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD, die bis Juli 2028 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Bundesregierung plant diese Umsetzung für Herbst 2026 — allerdings mit einer deutlichen Einschränkung: Der Anwendungsbereich soll gesetzlich auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro begrenzt werden. Laut Vorbemerkung der Fragesteller wären damit rund 95 Prozent der bisher vom LkSG erfassten Unternehmen vom Gesetz ausgenommen — ein Umstand, den die Fraktion Die Linke als massive Aushöhlung des Lieferkettenschutzes bewertet.
Das menschenrechtliche Schutzniveau soll nach Angaben der Bundesregierung ergänzend durch einen neuen Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte 2026–2031 gesichert werden, der unternehmensfreundlich ausgestaltet sein soll. Der Vollzug liegt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
UN Treaty on Business and Human Rights und das Level Playing Field
Auf die Fragen nach den allgemeinen Chancen des UN-Abkommens antwortet die Bundesregierung gebündelt: Sie spreche sich grundsätzlich für einen internationalen Vertrag aus, um den Opferschutz weltweit zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen — ein sogenanntes Level Playing Field — für Unternehmen bei Sorgfaltspflichten zu schaffen. Damit erkennt die Bundesregierung den potenziellen Mehrwert eines verbindlichen globalen Regelwerks an, das nationale Alleingänge wie das LkSG flankieren würde. Zur konkreten Ausgestaltung und zur Frage, wie ein künftiger UN Treaty mit der LkSG-Novelle zusammenwirken soll, verweist die Bundesregierung auf die CSDDD als Grundlage für ein künftiges EU-Verhandlungsmandat.
Humanitäre Folgen globaler Finanzierungskürzungen
Auf die Frage nach den Auswirkungen von Mittelkürzungen im UN-System berichtet die Bundesregierung von gravierenden Folgen: Die humanitäre Finanzierung ist binnen drei Jahren um mehr als die Hälfte eingebrochen, während die Zahl der auf Hilfe angewiesenen Menschen weiter steigt. In einigen Ländern mussten Leistungen wie Mutter-Kind-Versorgung, Impfungen und Krankheitsüberwachung um bis zu 70 Prozent reduziert werden. Deutschland ist nach eigenen Angaben der zweitgrößte Beitragszahler der Vereinten Nationen und setzt sich im Rahmen der „UN80“-Reforminitiative des UN-Generalsekretärs für effizientere Strukturen ein.
Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Entwicklung, Surya Deva, hatte die Bundesregierung im November 2025 aufgefordert, verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln zu fördern und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nicht zu verwässern. Die Bundesregierung erklärt dazu lediglich, sie nehme den Bericht zur Kenntnis und berücksichtige Empfehlungen von VN-Sonderberichterstattern bei der Ausgestaltung ihrer Menschenrechtspolitik — ohne konkrete Konsequenzen zu benennen. Mehr zur Frage, wie staatliche Kontrolle und privatwirtschaftliche Interessen zusammenwirken, zeigt auch der Beitrag Gewaltenteilung: Personelle Wechsel zwischen Regierung und Ämtern.
Weiterlesen:
- Datenkauf durch Geheimdienste: Rechtsgrundlagen offengelegt
- Islamismus in Deutschland: 13 Fragen an die Bundesregierung
Unmittelbar betroffen sind Unternehmen, die unter das LkSG oder künftig unter die CSDDD fallen — nach der geplanten nationalen Umsetzung ab Herbst 2026 nur noch Firmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz. Mittelbar betroffen sind Menschen in Ländern des Globalen Südens, deren Lebens- und Arbeitsbedingungen durch globale Wertschöpfungsketten beeinflusst werden, sowie Bevölkerungsgruppen, die auf humanitäre UN-Leistungen angewiesen sind.
Bei mehreren Fragen — insbesondere zu Stärken und Schwächen des Textentwurfs (Fragen 9–11), zur potenziellen Wirkung auf konkrete Fälle (Fragen 12–13) und zum Anpassungsbedarf Deutschlands (Frage 16) — verweist die Bundesregierung pauschal auf den laufenden Verhandlungsstand und macht keine inhaltlichen Aussagen. Zu Frage 16 verweist sie zudem lediglich auf die Antwort zu Frage 13, die selbst keine Substanz enthält.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. UN-Lieferkettenabkommen: 21 Fragen zur Haltung Deutschlands →
- UN Treaty on Business and Human Rights
- Seit 2014 verhandeltes, verbindliches internationales Abkommen, das Unternehmen weltweit zu menschenrechtlicher Sorgfalt in Lieferketten verpflichten soll.
- CSDDD
- Corporate Sustainability Due Diligence Directive — EU-Lieferkettenrichtlinie, die Unternehmen ab einer bestimmten Größe zu Sorgfaltspflichten in ihrer globalen Lieferkette verpflichtet.
- LkSG
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz — deutsches Gesetz, das seit 1. Januar 2023 größere Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in Lieferketten verpflichtet.
Nimmt Deutschland an den UN-Verhandlungen teil?
Ja, laut Bundesregierung war Deutschland von Beginn an beteiligt und wird auch an der nächsten Verhandlungsrunde im Oktober 2026 teilnehmen.
Was ist der UN Treaty on Business and Human Rights?
Ein seit über zehn Jahren verhandeltes, verbindliches internationales Abkommen, das Unternehmen weltweit zu Menschenrechtssorgfalt verpflichten soll — als Weiterentwicklung der unverbindlichen Ruggie-Prinzipien von 2011.
Was regelt die CSDDD national ab Herbst 2026?
Die Bundesregierung setzt die EU-Lieferkettenrichtlinie eins-zu-eins um, beschränkt den Anwendungsbereich aber auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7926 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































