- ENSK ist beratendes Gremium ohne Entscheidungsbefugnis
- Co-Vorsitz von Olaf Scholz und Laura Chinchilla ist ehrenamtlich
- Sechs BMZ-Mitarbeiter und GIZ als externer Dienstleister beauftragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7928 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat am 24. Juni 2026 auf Vorschlag von Bundesministerin Reem Alabali-Radovan die Einsetzung der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission (ENSK) beschlossen. Das Gremium soll Empfehlungen für neue Partnerschaftsmodelle zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden erarbeiten und Beiträge zu einer internationalen Entwicklungsagenda nach dem Auslaufen der Agenda 2030 liefern. Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) läuft bis Ende 2030 — die Frage der Nachfolgeregelung ist international noch offen.
- 24. Juni 2026 — Kabinettsbeschluss zur Einsetzung der ENSK
- ca. 20 Mitglieder — geplante Größe der Kommission laut Bundesregierung
- 6 Personen — Mitarbeiter im BMZ-Stab, die aktuell mit der ENSK befasst sind
- Oktober 2026 — geplantes erstes Treffen in Bangkok am Rande der Weltbank-Jahrestagung
Im Detail
Die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission (ENSK) wurde durch Kabinettsbeschluss der Bundesregierung als beratendes, nicht entscheidungsbefugtes Gremium eingesetzt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7928
Eine neue entwicklungspolitische Beratungskommission nimmt ihre Arbeit auf: Am 24. Juni 2026 hat die Bundesregierung die Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission (ENSK) per Kabinettsbeschluss eingesetzt. Das Gremium soll Empfehlungen für neue Partnerschaftsmodelle zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden erarbeiten — als beratendes Gremium ohne Entscheidungsbefugnis. Die genauen Kosten für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 sind laut BT-Drs. 21/7928 noch nicht abgeschlossen.
Entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission: Aufgaben und Besetzung
Den Co-Vorsitz der Nord-Süd-Kommission übernehmen der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz und die ehemalige Präsidentin Costa Ricas Laura Chinchilla. Beide tun dies ehrenamtlich: Vergütungen, Honorare oder Sitzungsgelder erhalten sie nicht; lediglich Reise- und Sitzungskosten werden erstattet. Dasselbe gilt für alle übrigen Kommissionsmitglieder und die Mitglieder des strategischen Begleitkreises.
Die Kommission soll aus rund 20 Mitgliedern bestehen. Bei der Auswahl strebt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Geschlechterparität, eine regionale Balance aus Afrika, Asien und Lateinamerika sowie die Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, internationalen Organisationen und Zivilgesellschaft an. Wer konkret berufen wurde, gibt die Bundesregierung noch nicht bekannt — der Prozess sei noch nicht abgeschlossen.
Finanzierung aus Titel Bilaterale Technische Zusammenarbeit
Die laufenden Ausgaben für die ENSK werden aus dem Haushaltstitels 2301 89603 Bilaterale Technische Zusammenarbeit bestritten. Eine Gesamtsumme für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 nennt die Bundesregierung nicht, da die Planungen nach eigenen Angaben noch nicht abgeschlossen sind. Im BMZ sind derzeit sechs Personen im Stab Neue Globale Partnerschaften mit der Kommissionsarbeit befasst. Angaben zu Besoldungsgruppen und Vollzeitäquivalenten verweigert die Bundesregierung mit Verweis auf den Datenschutz: Angesichts der geringen Personenanzahl würden solche Informationen Rückschlüsse auf einzelne Mitarbeiter erlauben.
Als externen Dienstleister hat das BMZ die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beauftragt. Die GIZ unterstützt das Sekretariat der ENSK bei organisatorischen, prozessbezogenen und fachlichen Aufgaben. Vertragswert und Laufzeit werden in der Antwort nicht beziffert; stattdessen verweist die Bundesregierung auf eine frühere Vorbemerkung zu BT-Drs. 19/21800.
Erste Sitzung im Oktober 2026 in Bangkok
Das konstituierende Treffen der Nord-Süd-Kommission ist für Oktober 2026 am Rande der Jahrestagung von Weltbankgruppe und Internationalem Währungsfonds (IWF) in Bangkok, Thailand, geplant. Die konkrete Themenagenda legt die ENSK bei dieser ersten Sitzung selbst fest — inhaltliche Vorgaben durch die Bundesregierung oder das BMZ gibt es laut Drucksache nicht. Angaben zu den Sitzungskosten können erst nach Durchführung gemacht werden.
Was gilt aktuell?
Die ENSK ist ein reines Beratungsgremium. Ihre Empfehlungen entfalten keine rechtliche Bindungswirkung für die Bundesregierung. Die Kommissionsmitglieder sind laut internen Richtlinien verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte zu Beginn und im Verlauf ihrer Mitgliedschaft offenzulegen. Den strategischen Begleitkreis — der Vertreter aus Parlament, Bundesministerien, Privatwirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, politischen Stiftungen, Zivilgesellschaft und Jugend zusammenbringen soll — stuft die Bundesregierung als Konsultationsgremium ohne Entscheidungsbefugnis und ohne besondere Informationsrechte ein, weshalb dort keine Compliance-Problematik bestehe. Eine institutionelle Fortführung der ENSK nach Abschluss ihrer Arbeit beabsichtigt die Bundesregierung ausdrücklich nicht.
Zum Thema Transparenz bei beratenden Gremien im Umfeld von Regierungshandeln siehe auch: Gewaltenteilung: Personelle Wechsel zwischen Regierung und Ämtern. Fragen zur Vergabe öffentlicher Mittel an externe Dienstleister beschäftigen den Bundestag auch in anderen Zusammenhängen, etwa bei der Bundesregierung: Öffentlichkeitsausgaben 2025 im Detail.
Weiterlesen:
- Datenkauf durch Geheimdienste: Rechtsgrundlagen offengelegt
- Berliner Register: Bundesförderung an Träger-Organisationen
Das Gremium adressiert primär die künftige Ausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern des Globalen Südens in Afrika, Asien und Lateinamerika. Mittelbar betrifft die Arbeit der Kommission alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt erfolgt. Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit — allen voran die GIZ — sind bereits als Dienstleister eingebunden.
Bei den Fragen zu Gesamtkosten (Fragen 2 und 3) sowie zur Mitgliederliste (Fragen 6 und 7) verweist die Bundesregierung auf noch nicht abgeschlossene Planungen und Prozesse. Bei Frage 9 zu Besoldungsgruppen und Vollzeitäquivalenten lehnt sie eine detailliertere Auskunft unter Berufung auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Mitarbeiter ab.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Nord-Süd-Kommission: Kosten und Strukturen unter Parlamentskontrolle →
- Agenda 2030
- Aktionsplan der Vereinten Nationen mit 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs), der 2015 verabschiedet wurde und bis Ende 2030 läuft.
- GIZ
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit — bundeseigene Gesellschaft, die im Auftrag des Bundes Entwicklungs- und Kooperationsprojekte weltweit umsetzt.
- OECD DAC
- Development Assistance Committee der OECD; koordiniert die Entwicklungshilfepolitik der Industriestaaten und legt gemeinsame Standards fest.
Hat die Nord-Süd-Kommission Entscheidungsbefugnis?
Nein. Laut Bundesregierung wurde die ENSK als beratendes, nicht entscheidungsbefugtes Gremium eingesetzt. Ihre Empfehlungen sind für die Bundesregierung rechtlich nicht bindend.
Werden Olaf Scholz und Laura Chinchilla vergütet?
Nein. Die Co-Vorsitzenden üben ihr Amt ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütungen, Honorare oder Sitzungsgelder. Lediglich Reise- und Sitzungskosten werden erstattet.
Wann trifft sich die Kommission erstmals?
Das erste Treffen ist für Oktober 2026 am Rande der Jahrestagung von Weltbankgruppe und IWF in Bangkok, Thailand, geplant.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7928 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































