- Zielumfang 460.000 Soldaten bis 2035 erfordert massive Personalerfassung
- SAP-Software und bundeswehreigener IT-Dienstleister BWI verarbeiten Personaldaten
- Wehrerfassung via automatisiertem Melderegister-Abruf nach Wehrpflichtgesetz
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7925 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundeswehr verfolgt das Ziel, bis 2035 einen Personalumfang von mindestens 460.000 Soldatinnen und Soldaten zu erreichen — aufgeteilt in 260.000 Aktive und 200.000 beorderte Reservisten. Zum Vergleich: Derzeit sind rund 185.000 aktive Soldaten und etwa 66.000 beorderte Reservisten im Dienst. Die notwendige Personalgewinnung erfordert den Aufbau einer umfassenden digitalen Dateninfrastruktur. Die Grünen-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage 21/7681 gefragt, auf welcher rechtlichen Basis diese Daten erhoben werden und wie der Datenschutz gewährleistet ist.
- 460.000 — Angestrebter Personalumfang der Bundeswehr bis 2035 (260.000 Aktive + 200.000 Reservisten)
- 185.000 — Aktive Soldatinnen und Soldaten derzeit im Dienst
- 66.000 — Derzeit beorderte Reservistinnen und Reservisten
- 20 — Fragen der Kleinen Anfrage, davon mehrere nur eingeschränkt beantwortet
Im Detail
Die Bundesregierung stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7925
Die Bundeswehr steht vor einer ihrer größten Personalaufgaben seit Jahrzehnten: Bis 2035 soll der Gesamtumfang auf mindestens 460.000 Soldatinnen und Soldaten wachsen — von derzeit rund 185.000 Aktiven und 66.000 beorderten Reservisten. Um dieses Ziel zu erreichen, baut das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) seine digitale Personalinfrastruktur erheblich aus. Die Drucksache 21/7925 vom 7. September 2026 dokumentiert, wie Personaldaten dabei erhoben, gespeichert und geschützt werden.
Datenschutz bei Bundeswehr-Personaldaten: IT-Systeme und Zugriff
Als Kernantwort auf die Fragen nach den genutzten Softwareanwendungen bestätigt die Bundesregierung, dass im Bereich der Personaldaten vorwiegend Produkte der Firma SAP eingesetzt werden. Für spezialisierte Bereiche wie Wohnungsfürsorge, Personalstrukturplanung und das Heilfürsorgeabrechnungssystem greifen die Behörden auf andere Anbieter zurück. Als IT-Infrastrukturpartner fungiert der bundeswehreigene Dienstleister BWI. Einzelne Mitarbeitende von BWI und SAP können im Rahmen des technischen Supports Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten — eine eigenständige Erhebung durch diese Unternehmen findet laut Bundesregierung jedoch nicht statt. Mit beiden Unternehmen werden Auftragsverarbeitungsvereinbarungen nach Artikel 28 DSGVO geschlossen, die auf dem Muster der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit basieren.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Geschäftsbereich des BMVg umfassen unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz, das Soldatengesetz, das Bundesbeamtengesetz, das Wehrpflichtgesetz und das BSI-Gesetz. Administrative Unterschiede zwischen militärischem und zivilem Personal gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht; lediglich die jeweils anwendbare Rechtsgrundlage unterscheidet sich.
Wehrerfassung: Automatischer Melderegister-Abruf
Ein zentrales Thema der Anfrage ist die Wehrerfassung potenziell wehrpflichtiger Personen. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) ruft zu diesem Zweck automatisiert Daten aus den Melderegistern ab — rechtliche Grundlage sind § 15 Wehrpflichtgesetz sowie §§ 34a und 38 Bundesmeldegesetz. Für diese Schnittstelle wurde eine eigene technische Lösung geschaffen. Die Verarbeitung der Erfassungsdaten erfolgt ausschließlich in zentralen IT-Systemen des BAPersBw; außerhalb des Geschäftsbereichs BMVg werden nach Angaben der Bundesregierung keine personenbezogenen Wehrerfassungsdaten verarbeitet.
Wer aktiv Informationsmaterial bei der Bundeswehr anfordert, dessen Daten werden auf Basis einer freiwilligen Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO gespeichert — mit dem jederzeit ausübbaren Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO. Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Wehrerfassung ganzer Jahrgänge, die ohne individuelle Einwilligung erfolgt. Datenschutzrechtlich gelten hier die Grundsätze der Datenminimierung: Die Daten werden gelöscht, sobald die betreffende Person nicht mehr nach dem Wehrpflichtgesetz zu Wehrdienstleistungen herangezogen werden kann.
Datensicherheit: Verschlüsselung und Vier-Augen-Prinzip
Zum Schutz der sensiblen Personaldaten verweist die Bundesregierung auf etablierte Bundeswehr- und BSI-Standards. Technische Maßnahmen umfassen verpflichtende Verschlüsselung bei Datenübertragungen, eine lückenlose Protokollierung sowie ein dokumentiertes Lösch- und Archivierungskonzept. Zugriffsrechte werden ausschließlich nach dem „Need-to-know“-Prinzip vergeben; die Systemanbindung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip durch ausgebildetes Personal. Personaldaten unterliegen nach Angaben der Bundesregierung der höchsten Vertraulichkeitsstufe.
Krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten der zivilen Beschäftigten werden vom BAPersBw jährlich anonymisiert und nach Merkmalen wie Geschlecht, Statusgruppe, Laufbahngruppe und Altersgruppe aggregiert. Die Ergebnisse fließen in den jährlich veröffentlichten Gesundheitsförderungsbericht der Bundesverwaltung ein. Wie auch an anderen Stellen des Datenschutzes spielt die Frage, ob Informationen identifizierend oder anonymisiert verarbeitet werden, eine entscheidende Rolle — denn anonymisierte Daten fallen nicht unter den Anwendungsbereich der DSGVO.
Eingeschränkte Antworten wegen Fristverlängerung
Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass sie um eine Fristverlängerung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage gebeten hatte, diese jedoch von den Fragestellerinnen und Fragestellern nur eingeschränkt gewährt wurde. Infolgedessen blieben mehrere Fragen — darunter solche zu den konkreten Datenkategorien (Frage 10), zu Löschfristen nach Ausscheiden (Frage 19) und zur Verknüpfung von Dienstposten- mit Bewerberdaten (Frage 20) — ohne vollständige Antwort. Die Bundesregierung verweist in diesen Fällen pauschal auf ihre eigene Vorbemerkung. Wie beim Thema Datenkauf durch Geheimdienste zeigt sich auch hier, dass Fragen zu staatlichen Datenpraktiken parlamentarisch nicht immer vollständig beantwortet werden.
Das Thema Bundeswehr-Personaldaten steht im direkten Zusammenhang mit dem massiven Personalaufbau, den die Bundesregierung bis 2035 anstrebt. Die Frage, wie Datenschutzrechte von Soldaten, Reservisten und Wehrpflichtigen in einer wachsenden Streitkraft gewahrt bleiben, gewinnt damit politisch an Gewicht. Vergleichbare Transparenzfragen stellen sich auch bei anderen staatlichen Datenpraktiken, etwa wie beim Umgang mit personenbezogenen Daten bei Personalwechseln zwischen Regierung und Ämtern.
Betroffen sind alle aktiven Soldatinnen und Soldaten, zivile Beschäftigte im Geschäftsbereich des BMVg sowie Reservistinnen und Reservisten. Darüber hinaus erfasst das Wehrpflichtgesetz potenziell alle wehrpflichtigen Jahrgänge über automatisierte Melderegisterabfragen — unabhängig davon, ob die betroffenen Personen tatsächlich Dienst leisten.
Die Bundesregierung verweist bei mehreren Fragen (u. a. Fragen 6, 7, 10, 19, 20) pauschal auf ihre eigene Vorbemerkung, ohne konkrete Detailantworten zu liefern. Als Begründung führt sie an, dass die beantragte Fristverlängerung von den Fragestellern nur eingeschränkt gewährt wurde.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bundeswehr-Datenschutz: 460.000 Soldaten bis 2035 →
- Wehrerfassung
- Behördliche Erfassung von Personen, die nach dem Wehrpflichtgesetz zum Wehrdienst herangezogen werden können. Grundlage ist § 15 Wehrpflichtgesetz.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)
- Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem externen Dienstleister, der regelt, wie personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden dürfen.
- Need-to-know-Prinzip
- Sicherheitsgrundsatz, nach dem Zugang zu sensiblen Informationen nur Personen gewährt wird, die diese für ihre konkrete Aufgabe tatsächlich benötigen.
Welche Software nutzt die Bundeswehr für Personaldaten?
Hauptsächlich Softwareprodukte der Firma SAP. Für Bereiche wie Wohnungsfürsorge, Personalstrukturplanung und Heilfürsorgeabrechnung werden auch andere Anbieter genutzt.
Wie werden Wehrpflichtige erfasst?
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ruft die Daten im automatisierten Abrufverfahren über die Meldebehörden ab. Rechtsgrundlage ist § 15 Wehrpflichtgesetz in Verbindung mit §§ 34a und 38 Bundesmeldegesetz.
Wann werden Wehrerfassungsdaten gelöscht?
Die Daten werden nach dem Grundsatz der Datenminimierung gelöscht, sobald die erfasste Person nach dem Wehrpflichtgesetz nicht mehr zu Wehrdienstleistungen herangezogen werden kann.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7925 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































