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- 82 Prozent der 2.464 Schutzzeit-Fälle haben psychische Einsatzschäden
- Berufliche Reintegration gelingt laut BMVg-Bericht nur unzureichend
- Antrag fordert neue Bundeswehr-Berufsagentur als One-Stop-Agency
Hintergrund
Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) trat am 18. Dezember 2007 in Kraft und bildet die gesetzliche Grundlage für die Rehabilitation einsatzgeschädigter Bundeswehrangehöriger. Ein vom Bundesministerium der Verteidigung beauftragter Evaluierungsbericht (Ausschussdrucksache 21(12)123 vom 25. September 2025) bestätigt zwar die tragfähige Grundkonzeption des Gesetzes, stellt aber strukturelle Defizite in der Steuerung des Rehabilitationsprozesses fest. Insbesondere der Übergang von der medizinischen zur beruflichen Rehabilitation gelingt laut Bericht nicht durchgängig, und der Anteil psychischer Einsatzschädigungen ist seit 2007 deutlich gestiegen.
- 2.464 Fälle — Gesamtzahl der im EinsatzWVG-Evaluierungsbericht erfassten Schutzzeit-Fälle.
- 82 Prozent — Anteil psychischer Einsatzschädigungen an allen Fällen; 2007 überwogen noch körperliche Verletzungen.
- seit 18. Dezember 2007 — Das EinsatzWVG ist in Kraft; der Evaluierungsbericht des BMVg datiert vom 25. September 2025.
- alle 2 Jahre — Berichtspflicht an den Bundestag, die der Antrag für die weiterentwickelte Rehabilitationssteuerung fordert.
Im Detail
„Insgesamt ist festzustellen, dass es bisher an einem standardisierten, strukturierten sowie aktivierenden Rehabilitationsverfahren und einer steuernden Hand in dieser komplexen Gemengelage mit den vielen Beteiligten fehlt.“
— BMVg-Evaluierungsbericht EinsatzWVG, Ausschussdrucksache 21(12)132, zitiert in BT-Drs. 21/8128
Rund 82 Prozent der 2.464 erfassten Schutzzeit-Fälle unter dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz betreffen psychische Schäden — Posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen und Depressionen, die Soldatinnen und Soldaten aus Auslandseinsätzen mitbringen. Trotzdem dominiert die medizinische Behandlung den Rehabilitationsprozess, während die berufliche Reintegration verzögert beginnt und häufig nicht systematisch gesteuert wird. Genau dieser Befund liegt dem AfD-Antrag (BT-Drs. 21/8128) vom 22. September 2026 zugrunde.
Was gilt aktuell?
Das EinsatzWVG gibt einsatzgeschädigten Bundeswehrangehörigen seit dem 18. Dezember 2007 einen Rechtsanspruch auf medizinische, psychologische und berufliche Rehabilitation in einem sogenannten Wehrdienstverhältnis besonderer Art (WbA). Die Bundeswehr hat dafür das Konzept der medizinisch-dienstlich orientierten Rehabilitation (MDORBw) entwickelt, das sich am MBOR-Ansatz der Deutschen Rentenversicherung orientiert. Als Koordinierungsstelle fungiert die ZALK — die Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte. Sie begleitet die Verfahren administrativ, verfügt aber weder über verbindliche Entscheidungsbefugnisse noch über eine klare Ergebnisverantwortung.
Defizite laut Evaluierungsbericht
Ein vom Bundesministerium der Verteidigung beauftragter Evaluierungsbericht (Ausschussdrucksache 21(12)123, September 2025) bestätigt die Grundkonzeption des EinsatzWVG, stellt aber erhebliche strukturelle Schwachstellen fest: Der Übergang von der medizinischen zur beruflichen Rehabilitation gelingt nicht durchgängig. Berufliche Perspektivklärung und Qualifizierungsentscheidungen erfolgen häufig zu spät. Möglichkeiten des zivilen Arbeitsmarkts werden nicht systematisch erschlossen. Das Ergebnis: Die Schutzzeit des EinsatzWVG wird nicht in allen Fällen als aktiv gestalteter Rehabilitationszeitraum genutzt, und verzögerte berufliche Eingliederung beeinträchtigt nachweislich den Rehabilitationserfolg.
Besonders bei psychischen Einsatzschäden — die 2007 noch eine Minderheit darstellten und heute 82 Prozent aller Fälle ausmachen — wirken sich lange, nicht-lineare Genesungsverläufe negativ aus, wenn berufliche Perspektiven fehlen. Die Option einer zivilen Beschäftigung gilt laut Antragsbegründung als oft zwingend für eine erfolgreiche psychosoziale Rehabilitation, weil sie die Rückkehr in gesellschaftliche Normalität unterstützt. Ähnliche Erkenntnisse finden sich auch im Kontext der Aufarbeitung langfristiger staatlicher Fürsorgedefizite.
Neun Forderungen der AfD-Fraktion
Der Antrag verlangt von der Bundesregierung neun konkrete Maßnahmen. Im Kern sollen medizinische und berufliche Rehabilitation als gleichrangige Säulen eines einheitlichen Prozesses verankert werden — das sogenannte Zwei-Säulen-Modell. Militärische Weiterverwendung, zivile Weiterverwendung und Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt sollen als gleichwertige Zieloptionen verbindlich gelten.
Strukturell fordert der Antrag den Ausbau der ZALK zu einer eigenständigen Berufsagentur der Bundeswehr (BerufsagenturBW). Diese soll als One-Stop-Agency alle Zuständigkeiten bündeln und die Betroffenen von der medizinischen Rehabilitation bis zur stabilen Beschäftigung begleiten. Flankierend soll ein verbindliches, personenbezogenes Fallmanagement eingeführt werden, das jedem Einsatzgeschädigten von Beginn an einen primären Ansprechpartner mit klar definierten Entscheidungs- und Eskalationsbefugnissen zuordnet.
Weitere Forderungen umfassen: die systematische Einbindung arbeitsmarktpolitischer Instrumente nach SGB II, III und IX; ein datengestütztes Kompetenz- und Stellenprofiling mit Matching-Verfahren; den Aufbau verwaltungsübergreifender Vermittlungsnetzwerke zwischen Bund, Ländern und Kommunen; regionale Kooperationsstrukturen mit der Bundesagentur für Arbeit, Jobcentern, Kammern und Unternehmen; eine strukturierte Nachbetreuung nach erfolgter Eingliederung. Schließlich soll die Bundesregierung dem Bundestag mindestens alle zwei Jahre über Umsetzung und Wirksamkeit der Rehabilitationssteuerung berichten. Ähnliche Transparenzforderungen gegenüber der Bundesregierung finden sich auch in anderen parlamentarischen Initiativen, etwa zur Berichtspflicht bei Förderprogrammen.
EinsatzWVG-Reform im politischen Kontext
Der Antrag greift Erkenntnisse eines internen Regierungsberichts auf und richtet sie als parlamentarische Forderung an die Bundesregierung. Die Bundeswehr befindet sich mit wachsenden Auslandsverpflichtungen in einem strukturellen Wandel, der die Frage der Einsatznachsorge und Veteranenversorgung stärker in den Vordergrund rückt. Die zunehmenden sicherheitspolitischen Anforderungen an die Bundeswehr verstärken den Druck, auch die soziale Absicherung der Einsatzkräfte weiterzuentwickeln. Ausschussberatungen und eine Plenum-Abstimmung stehen noch aus.
Unmittelbar betroffen sind aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Bundeswehrangehörige, die durch Auslandseinsätze gesundheitlich geschädigt wurden. Der Evaluierungsbericht des BMVg erfasst 2.464 Schutzzeit-Fälle. Mittelbar betroffen sind auch Familien der Betroffenen sowie der zivile Arbeitsmarkt, auf den viele Einsatzgeschädigte übergehen sollen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8128) wurde am 22. September 2026 eingebracht. Als nächster Schritt steht die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Verteidigungsausschuss — an, gefolgt von Ausschussberatungen und einer abschließenden Abstimmung im Bundestags-Plenum.
- EinsatzWVG
- Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz regelt seit 2007, dass im Auslandseinsatz gesundheitlich geschädigte Bundeswehrangehörige Anspruch auf umfassende Rehabilitation haben und in einem besonderen Dienstverhältnis verbleiben können.
- MBOR
- Die medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung stellt berufliche Wiedereingliederung gleichrangig neben die medizinische Behandlung und beginnt bereits während der Therapie.
- ZALK
- Die Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte ist die bisherige Bundeswehrstelle, die Rehabilitationsverfahren begleitet, aber laut Evaluierungsbericht keine bindende Steuerungsfunktion hat.
Was ist das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz?
Das EinsatzWVG von 2007 gibt im Einsatz gesundheitlich geschädigten Soldatinnen und Soldaten einen Anspruch auf medizinische, psychologische und berufliche Rehabilitation in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art.
Was soll die neue BerufsagenturBW leisten?
Sie soll als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle den gesamten Weg von der medizinischen Rehabilitation bis zur stabilen Beschäftigung steuern und bürokratische Hürden als One-Stop-Agency überwinden.
Wie viele Fälle gibt es insgesamt?
Der BMVg-Evaluierungsbericht erfasst insgesamt 2.464 Schutzzeit-Fälle, von denen rund 82 Prozent psychische Einsatzschädigungen aufweisen.

































































