Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8131 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Öffentliches Register soll Kontakte zu Bundesrichtern offenlegen
- Bundesregierung bestätigte regelmäßige Treffen mit Richtern in Drs. 20/11218
- Konsultationen mit dem Bundesverfassungsgericht bleiben ausgenommen
Hintergrund
Auslöser des Antrags ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 20/11218). Darin bestätigte die Bundesregierung, dass regelmäßige Treffen zwischen Richtern der obersten Bundesgerichte und Regierungsmitgliedern stattfinden — nannte aber keine vollständige Übersicht. Die Regierung erklärte zudem, dass keine Verpflichtung zur lückenlosen Dokumentation dieser Gespräche bestehe und Gesprächsinhalte nicht protokolliert würden.
Im Detail
Jeder Bürger hat ein Recht darauf, ohne eine aufwendige Recherche zu erfahren, welches Mitglied der Bundesregierung welche Kontakte zu obersten Richtern pflegt, welche Themen besprochen werden und wie häufig derartige Kontakte stattfinden.
— Begründung BT-Drs. 21/8131
Wer trifft wen hinter verschlossenen Türen? Diese Frage stellt die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag (BT-Drs. 21/8131) vom 22. September 2026 in den Mittelpunkt einer Debatte über Justiz-Transparenz und Gewaltenteilung. Die Fraktion fordert ein öffentlich einsehbares Transparenzregister, das alle dienstlichen Kontakte zwischen Regierungsvertretern und Richtern der obersten Bundesgerichte dokumentiert und täglich aktualisiert auf der Website des Bundesjustizministeriums veröffentlicht wird.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht besteht für Regierungsmitglieder und Staatssekretäre keine Pflicht, Gespräche mit Richtern der obersten Bundesgerichte zu protokollieren oder öffentlich zu machen. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 20/11218 bestätigt, dass solche Treffen regelmäßig stattfinden — etwa zwischen dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs Dr. Theling und der ehemaligen Staatssekretärin Dr. Hölscher oder zwischen der Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg und der ehemaligen Staatssekretärin Dr. Schlunck. Eine lückenlose Dokumentation dieser Kontakte erfolgt laut Bundesregierung jedoch nicht, Gesprächsinhalte werden nicht protokolliert.
Was das Transparenzregister leisten soll
Das von der AfD geforderte Register soll telefonische, schriftliche und persönliche Kontakte erfassen — sofern sie nicht rein privater Natur sind. Neben den beteiligten Personen und dem Datum soll auch festgehalten werden, von wem die Kontaktaufnahme ausging und welche Themen besprochen wurden. Erfasst werden sollen Kontakte von Regierungsmitgliedern, Staatssekretären, deren Mitarbeitern sowie Bundestagsabgeordneten zu Richtern und Mitarbeitern der obersten Bundesgerichte.
Eine wichtige Ausnahme sieht der Antrag vor: Konsultationen zwischen dem Bundesverfassungsgericht und anderen Verfassungsorganen des Bundes sind ausdrücklich vom Register ausgenommen. Laut Drucksache nimmt das Bundesverfassungsgericht eine verfassungsrechtliche Sonderstellung ein, die solche Kontakte bereits heute untersagt.
Justiz-Transparenz und Gewaltenteilung als Kernargument
Die antragstellende Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gewaltenteilung in mehreren Entscheidungen als tragendes Organisationsprinzip des Grundgesetzes bezeichnet (BVerfGE 3, 225; 67, 100; 95, 1). Aus Sicht der Antragsteller ist Justiz-Transparenz dabei keine Frage des Verbots solcher Kontakte, sondern ihrer Offenlegung: Bürger sollen ohne aufwendige Recherche nachvollziehen können, welche Richter mit welchen Politikern gesprochen haben.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass selbst das parlamentarische Fragerecht nicht ausreicht, um ein vollständiges Bild dieser Konsultationen zu erhalten — wie die Antwort auf die frühere Kleine Anfrage gezeigt habe. Das Transparenzregister soll diese Lücke schließen.
Einordnung
Debatten über die Unabhängigkeit der Justiz und mögliche politische Einflussnahme auf Gerichte werden in Deutschland seit Jahren geführt — nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Wahl von Bundesverfassungsrichtern, das selbst durch Fraktionen und Parlamentsmehrheiten bestimmt wird. Ein Lobbyregister für Kontakte zur Exekutive existiert bereits; ein vergleichbares Instrument für Kontakte zur Judikative gibt es bislang nicht. Ähnliche Transparenzdebatten sind auch aus anderen Bereichen bekannt, etwa beim Thema unabhängiger staatlicher Strategien oder beim Umgang mit Regierungsentscheidungen ohne parlamentarische Kontrolle.
Weiterlesen:
Direkt betroffen wären Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Bundestagsabgeordnete, deren dienstliche Kontakte zu Richtern der obersten Bundesgerichte dokumentiert und veröffentlicht werden müssten. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürger, die ein Interesse an der Unabhängigkeit der Justiz und der Transparenz staatlicher Entscheidungsprozesse haben.
Berlin, 14. September 2026. Das Bundesverteidigungsministerium will die älteren Flugabwehr-Fregatten durch acht neue Schiffe des Typs F-127 ersetzen. Doch die geplante Beschaffung wird deutlich teurer als bislang angenommen. Statt rund 26 Milliarden Euro werden in dieser frühen Planungsphase inzwischen bis zu 40 Milliarden Euro veranschlagt. Damit würde ein einziges Schiff rund… …
Der Antrag (BT-Drs. 21/8131) ist am 22. September 2026 in den Bundestag eingebracht worden. Als nächste Schritte stehen die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss sowie die Ausschussberatung und anschließend die Abstimmung im Bundestagsplenum aus.
- Gewaltenteilung
- Verfassungsprinzip, das staatliche Macht auf Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte) aufteilt, damit diese sich gegenseitig kontrollieren können.
- Transparenzregister
- Öffentlich zugängliche Datenbank, in der Kontakte, Treffen oder Interessenvertretungen dokumentiert werden, um Einflussnahmen nachvollziehbar zu machen.
- Oberste Bundesgerichte
- Die höchsten deutschen Fachgerichte: Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht.
Welche Gerichte wären vom Transparenzregister erfasst?
Laut Antrag alle obersten Bundesgerichte — also Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht. Das Bundesverfassungsgericht ist ausdrücklich ausgenommen.
Was müsste ins Register eingetragen werden?
Thema des Kontakts, Datum, Teilnehmer sowie Angabe, von wem die Kontaktaufnahme ausging — bei telefonischen, schriftlichen und persönlichen Kontakten, sofern sie nicht rein privater Natur sind.
Warum ist das Bundesverfassungsgericht ausgenommen?
Laut Antrag nimmt das Bundesverfassungsgericht eine Sonderstellung ein: Konsultationen zwischen dem BVerfG und anderen Verfassungsorganen sind verfassungsrechtlich bereits untersagt.

































































