Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8113 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 26 Fragen zu Extremismusbezügen von Klimagruppen eingereicht
- Bundesgelder an extremismusverdächtige Umweltorganisationen im Fokus
- Anfrage umfasst Gruppen wie Letzte Generation und Ende Gelände
Hintergrund
In den vergangenen Jahren kam es im Umfeld von Klima- und Umweltprotesten wiederholt zu Straftaten, darunter Blockadeaktionen, Sachbeschädigungen und Eingriffe in die Infrastruktur. Bekannte Beispiele sind ein Stromausfall am Tesla-Werk in Grünheide, der auf Brandstiftung zurückgeführt wurde, sowie Straßenblockaden der Gruppe Letzte Generation. Der Verfassungsschutzbericht des Bundes beobachtet seit Jahren einen Anstieg linksextremistisch motivierter Straftaten. Die AfD-Fraktion erfragt mit BT-Drs. 21/8113 staatliche Erkenntnisse dazu, ob Klimaschutzorganisationen personelle, finanzielle oder ideologische Verbindungen zu linksextremistischen Strukturen aufweisen.
Im Detail
Als Akteure im Sinne dieser Kleinen Anfrage werden alle formal organisierten oder informell verbundenen Organisationen, Gruppen, Bündnisse, Vereine, Projekte, Netzwerke, Online-Strukturen und Einzelpersonen verstanden, die öffentlich, organisatorisch, digital, finanziell oder aktionistisch im Zusammenhang mit Umwelt-, Klima-, Energie-, Verkehrs-, Natur- oder Tierschutzthemen auftreten oder tätig werden.
— BT-Drs. 21/8113, Vorbemerkung der Fragesteller
Verbindungen zwischen Klimaprotestgruppen und linksextremistischen Netzwerken stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, die am 23. September 2026 als BT-Drs. 21/8113 im Deutschen Bundestag registriert wurde. Mit insgesamt 26 Einzelfragen erkundigt sich die Fraktion nach dem Wissensstand der Bundesregierung zu Organisationen wie der Letzten Generation, Ende Gelände, Extinction Rebellion Deutschland und Fridays for Future Deutschland.
Klimaproteste und Linksextremismus: Was die Anfrage im Kern fragt
Die Drucksache thematisiert einen Zusammenhang, den die AfD-Fraktion aus einer Reihe von Vorfällen ableitet: In der Vorbemerkung verweisen die Fragesteller auf Blockaden, Sachbeschädigungen, Angriffe auf Infrastruktur sowie Aufrufe zu Sabotage und Regelbruch im Umfeld von Umwelt- und Klimaprotesten. Als Beispiele werden ein Stromausfall am Tesla-Werk in Grünheide sowie Gerichtsurteile zu Straßenblockaden genannt. Die Bundesregierung wird gefragt, ob und in welchem Umfang entsprechende Akteure ideologische, personelle, organisatorische, finanzielle oder logistische Bezüge zu linksextremistischen Strukturen aufweisen. Dabei handelt es sich ausschließlich um die Position der Fragesteller — eine Bewertung durch die Bundesregierung liegt noch nicht vor.
26 Fragen: Von Verfassungsschutz bis Bundesförderung
Die Fragen decken ein breites Spektrum ab. Frage 2 erkundigt sich, welche Klimagruppen von Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Landesbehörden als Beobachtungsobjekte im Phänomenbereich Linksextremismus geführt werden. Fragen 8 bis 10 zielen auf konkrete Organisationen ab: Das Bündnis Ende Gelände, die Kampagne „Switch off – the system of destruction“ sowie sogenannte Vulkangruppen werden ebenso angesprochen wie die Letzte Generation, Extinction Rebellion Deutschland, Fridays for Future, Scientist Rebellion und Animal Rebellion.
Frage 14 nimmt die Klimaaktivistin Luisa Neubauer namentlich in den Blick und fragt nach möglichen Kontakten zu linksextremistischen Strukturen. Frage 16 richtet sich auf staatliche Fördergelder: Die Bundesregierung soll angeben, ob Akteure mit Linksextremismusbezügen seit 2015 Bundesmittel, Projektförderungen, Zuwendungen oder Aufträge aus Bundeshaushaltsmitteln erhalten haben. Ergänzend fragt Frage 17 nach bestehenden Prüfmechanismen, die verhindern sollen, dass Bundesmittel an solche Gruppen fließen.
Strafverfolgung und internationale Vernetzung im Fokus
Frage 23 verlangt Auskunft über die Zahl der seit 2015 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Kriminalität–links im Umwelt- und Klimakontext sowie über die Zahl der daraus resultierenden Anklagen und Verurteilungen. Fragen 4, 21 und 25 richten sich auf internationale Dimensionen: Gefragt wird nach Verbindungen zu linksextremistischen Strukturen im Ausland, nach ausländischen Geldgebern sowie nach Kooperationen mit im Ausland als extremistisch eingestuften Organisationen.
Frage 24 thematisiert Hochschulen und studentische Vertretungen als mögliche Rekrutierungs- und Vernetzungsräume. Frage 26 schließlich fordert die Bundesregierung auf, sicherheitspolitische, präventive, zuwendungsrechtliche, vereinsrechtliche oder legislative Schlussfolgerungen aus ihren Erkenntnissen zu benennen.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht werden Organisationen vom Bundesamt für Verfassungsschutz nur dann als Beobachtungsobjekte geführt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen. Eine pauschale Beobachtung von Klimaschutzgruppen findet nicht statt. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht werden einzelne Aktionsformen des Klimaprotests — etwa klandestine Sabotagegruppen — dem Linksextremismus zugeordnet, während Massenbewegungen wie Fridays for Future nicht als extremistisch eingestuft sind. Ob und wie die Bundesregierung die 26 Fragen beantwortet, bleibt abzuwarten.
Thematisch verwandt ist die Debatte über staatliche Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die auch im Kontext der Übergewinnsteuer-Diskussion und energie- sowie klimapolitischer Weichenstellungen geführt wird. Die Frage, wer staatliche Mittel erhält und welche Prüfpflichten dabei gelten, beschäftigt den Bundestag in verschiedenen Zusammenhängen, wie etwa auch die Petition zu Energienetzen zeigt.
Weiterlesen:
- Weltbiodiversitätskonferenz COP17: 19 Forderungen zum Artenschutz
- Bürgerrat: Gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland
Unmittelbar betroffen von den Fragen sind Klimaschutz- und Umweltorganisationen, deren Einordnung durch Sicherheitsbehörden die Anfrage thematisiert. Mittelbar betroffen sind Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler, da die Anfrage auch die mögliche staatliche Förderung solcher Gruppen aus Bundesmitteln seit 2015 beleuchtet. Darüber hinaus richtet sich ein Teil der Fragen an Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sowie an Hochschulen als mögliche Vernetzungsräume.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8113 ist am 23. September 2026 im Bundestag registriert worden. Die Bundesregierung hat die Anfrage zu beantworten; § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages sieht dafür grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Phänomenbereich Linksextremismus
- Klassifikationskategorie der deutschen Sicherheitsbehörden für Bestrebungen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung von links ablehnen und überwinden wollen.
- Politisch motivierte Kriminalität – links (PMK-links)
- Statistische Erfassungskategorie des BKA für Straftaten, bei denen die Ermittlungsbehörden einen linksextremistischen oder linksideologischen Hintergrund feststellen.
- Beobachtungsobjekt
- Organisation oder Person, die von Verfassungsschutzbehörden nachrichtendienstlich beobachtet wird, weil tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen.
Welche Klimagruppen werden in der Anfrage namentlich genannt?
Die Anfrage nennt unter anderem die Letzte Generation, Extinction Rebellion Deutschland, Fridays for Future, Scientist Rebellion, Animal Rebellion, Sand im Getriebe sowie das Bündnis Ende Gelände.
Fragt die AfD auch nach staatlichen Fördergeldern für diese Gruppen?
Ja, Frage 16 der Kleinen Anfrage erkundigt sich, ob Akteure mit Linksextremismusbezügen seit 2015 Bundesmittel, Projektförderungen oder sonstige geldwerte Leistungen aus dem Bundeshaushalt erhalten haben.
Wird auch nach Strafverfolgung gefragt?
Frage 23 erfragt die Zahl der seit 2015 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Kriminalität-links im Zusammenhang mit Umwelt- und Klimathemen sowie die Zahl der daraus resultierenden Anklagen und Verurteilungen.


































































