Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8192 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Bundesweit keine Statistik zu abgeschobenen Straftätern und Gefährdern
- BAMF-Widerrufsverfahren dauern 2025 im Schnitt 38,2 Monate
- 6.362 Widerrufsprüfverfahren nach Heimreisen im Jahr 2025 angelegt
Hintergrund
Die vorliegende Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8192) ist eine Nachfrage zur Regierungsantwort auf BT-Drs. 21/7752 zu Vollzugsdefiziten im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht. Dort hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass das Ausländerzentralregister (AZR) nicht erfasst, wie viele vollziehbar ausreisepflichtigen Personen rechtskräftig verurteilt, als Gefährder oder als sogenannte relevante Personen geführt werden. Zudem teilte die Regierung mit, bundeseinheitliche Statistiken zu abgeschobenen Straftätern und Gefährdern nicht einführen zu wollen. Die Widerrufsprüfverfahren beim BAMF nach Heimreisen stiegen von 2.172 (2023) auf 6.362 (2025), während die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 19,1 auf 38,2 Monate anwuchs.
- 2.172 — Widerrufsprüfverfahren wegen Heimreisen beim BAMF im Jahr 2023.
- 6.362 — Widerrufsprüfverfahren wegen Heimreisen im Jahr 2025 (knapp dreimal so viele wie 2023).
- 3.307 — Widerrufsprüfverfahren wegen Heimreisen im ersten Halbjahr 2026.
- 38,2 Monate — Durchschnittliche BAMF-Bearbeitungsdauer für Widerrufsverfahren im Jahr 2025 (2023: 19,1 Monate).
- 34,4 Monate — Median der Widerrufsverfahrensdauer im Jahr 2025 (2023: 18,1 Monate).
Im Detail
Der Mehrwert entsprechender Statistiken für die erfolgreiche operative Arbeit sei nicht erkennbar. Zudem würden hierdurch nach Auffassung der Bundesregierung Ressourcen gebunden, die für den Umgang mit den genannten Personengruppen benötigt würden.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8192, Wiedergabe der Regierungsantwort auf BT-Drs. 21/7752, Frage 12
Ob die Bundesregierung ihr erklärtes Ziel, Straftäter und Gefährder vorrangig abzuschieben, tatsächlich umsetzt, lässt sich mangels belastbarer Daten nicht überprüfen. Genau das ist der Kern der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8192, die die AfD-Fraktion am 23. September 2026 eingereicht hat. Sie ist eine Nachfrage zur Regierungsantwort auf BT-Drs. 21/7752 und enthält 16 Fragen zur Datengrundlage und Erfolgskontrolle bei Abschiebungen.
Abschiebungen von Straftätern: Keine bundesweite Statistik
In ihrer Antwort auf die frühere Anfrage (BT-Drs. 21/7752) hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass das Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 30. Juni 2026 nicht erfasst, wie viele der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen rechtskräftig verurteilt, als Gefährder oder als sogenannte relevante Personen eingestuft sind. Bundeseinheitliche Statistiken zu abgeschobenen Straftätern und Gefährdern plant die Bundesregierung laut dieser Antwort nicht einzuführen — sie sieht keinen erkennbaren Mehrwert für die operative Arbeit. Laut Fragesteller steht das im Widerspruch dazu, dass die prioritäre Rückführung von Straftätern und Gefährdern von der Regierung wiederholt als politisches Ziel benannt wurde.
Die AfD-Fraktion fragt daher konkret, anhand welcher Kennzahlen oder Indikatoren die Bundesregierung überhaupt überprüft, ob dieses Ziel erreicht wird (Frage 1 und 5). Darüber hinaus will sie wissen, welche Länder bereits eigene Statistiken zu ausreisepflichtigen Straftätern führen und welche dieser Daten dem Bund vorliegen (Fragen 3 und 4).
BAMF-Widerrufsverfahren dauern immer länger
Ein weiteres zentrales Thema der Anfrage sind die stark gestiegenen Bearbeitungszeiten für Widerrufs- und Rücknahmeverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Laut den in der Vorbemerkung zitierten Regierungsangaben aus BT-Drs. 21/7752 stieg die durchschnittliche Verfahrensdauer von 19,1 Monaten im Jahr 2023 auf 30,3 Monate (2024) und weiter auf 38,2 Monate im Jahr 2025. Im ersten Halbjahr 2026 betrug sie 33,9 Monate. Der Median entwickelte sich parallel: von 18,1 Monaten (2023) auf 34,4 Monate (2025) und 31,1 Monate im ersten Halbjahr 2026.
Hinzu kommt: Selbst wenn ein Schutzstatus vollziehbar aberkannt wird, tritt die Ausreisepflicht nicht automatisch ein. Die zuständige Ausländerbehörde muss noch eine zusätzliche aufenthaltsrechtliche Folgeentscheidung treffen. Die Anfrage fragt nach den Meldewegen zwischen BAMF und Ausländerbehörden und ob der Zeitraum bis zur Folgeentscheidung statistisch erfasst wird (Fragen 12–14).
Gescheiterte Abschiebungen: Ursachen unklar
Bei gescheiterten Abschiebungen liegen laut Vorbemerkung zwar Teilzahlen zu Ursachen vor, darunter die Kategorien „nicht erfolgte Zuführung“ und „Stornierung des Ersuchens“. Aus diesen Oberkategorien lassen sich jedoch keine konkreten Einzelgründe ableiten — etwa ob die abzuschiebende Person nicht angetroffen wurde, untergetaucht war oder ob medizinische Gründe vorlagen. Die Fragen 7 und 8 verlangen für die Jahre 2023 bis erstes Halbjahr 2026 eine Aufschlüsselung nach solchen Unterkategorien.
Die Fragen 9 und 16 zielen darauf ab, ob die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern bundeseinheitliche Unterkategorien entwickeln will und welche gesetzlichen oder organisatorischen Schritte sie zur Schließung der identifizierten Datenlücken plant. Auch die Afghanistan-Rückführungen seit Beginn der 21. Wahlperiode sind Gegenstand der Anfrage: Frage 15 verlangt eine Aufschlüsselung, wie viele Zurückgeführte Straftäter, Gefährder oder relevante Personen waren.
Eine Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/8192 steht noch aus. Parallel hatte die Anfrage zu Widerrufsverfahren bei syrischen Schutzberechtigten (BT-Drs. 21/7816) bereits ergeben, dass das BAMF Widerrufsgründe nur bei der Einleitung, nicht aber bei der Entscheidung erfasst — eine Datenlücke, die nach Ansicht der Fragesteller eine Erfolgskontrolle der Widerrufspolitik grundsätzlich erschwert. Wie die Bundesregierung das Thema Abschiebungen und Aufenthaltsrecht in der laufenden Parlamentswoche behandelt, zeigt die Drucksachen-Übersicht vom 25. September 2026.
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Betroffen sind vollziehbar ausreisepflichtige Personen, insbesondere solche mit Straftaten oder Gefährdereinstufung, sowie Schutzberechtigte, deren Status widerrufen werden könnte. Mittelbar betrifft das Thema Bund und Länder als zuständige Vollzugsbehörden sowie die Öffentlichkeit, die ein Interesse an der Überprüfbarkeit politischer Zielvorgaben zur Abschiebung von Straftätern hat.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8192) ist am 24. September 2026 eingegangen. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Ausländerzentralregister (AZR)
- Bundesweites Datenregister, das Informationen zu Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland speichert, etwa Aufenthaltsstatus und Ausreisepflichten.
- Vollziehbare Ausreisepflicht
- Rechtskräftige Verpflichtung einer Person, Deutschland zu verlassen, gegen die kein aufschiebender Rechtsbehelf mehr wirksam ist.
- Widerrufsverfahren (BAMF)
- Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Prüfung, ob ein gewährter Schutzstatus aufzuheben ist, z. B. bei Reisen in den Herkunftsstaat.
Warum gibt es keine Bundesstatistik zu abgeschobenen Straftätern?
Laut früherer Regierungsantwort (BT-Drs. 21/7752) ist ein Mehrwert solcher Statistiken für die operative Arbeit nicht erkennbar; zudem würden sie Ressourcen binden.
Was ist ein Widerrufsverfahren beim BAMF?
Das BAMF prüft dabei, ob einem Schutzberechtigten der Flüchtlingsstatus oder subsidiäre Schutz wieder aberkannt werden muss, etwa weil er in sein Herkunftsland gereist ist.
Wie lange dauern Widerrufsverfahren beim BAMF?
Laut Regierungsangaben in BT-Drs. 21/7752 stieg die durchschnittliche Dauer von 19,1 Monaten (2023) auf 38,2 Monate (2025); im ersten Halbjahr 2026 betrug sie 33,9 Monate.



































































