- 250 Afghanen seit Regierungsantritt der schwarz-roten Koalition abgeschoben
- 488 Amtshilfeersuchen seit Juli 2026, 55 Prozent ohne Straftat
- Taliban-Vertreter koordinieren Abschiebungen direkt in deutschen Konsulaten
Hintergrund
Seit dem Regierungsantritt der schwarz-roten Koalition wurden insgesamt 250 Menschen aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Anfangs beschränkten sich die Abschiebungen auf verurteilte Straftäter und als Gefährder eingestufte Personen. Im Juli 2026 kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Ausweitung auf weitere Personengruppen an. Am 8. Juli 2026 fand ein sogenannter „Praktiker-Austausch“ zwischen dem Bundespolizeipräsidium und Ländervertretern statt, bei dem die neuen Modalitäten besprochen wurden. Ende Juli 2026 wurde erstmals ein nicht vorbestrafter Mann nach Afghanistan abgeschoben. Die Bundesregierung verweigerte nähere Auskünfte zum Inhalt des Austauschs mit Verweis auf das Staatswohl (Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. September 2026).
- 250 — Personen seit Regierungsantritt der schwarz-roten Koalition aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben.
- 488 — Amtshilfeersuchen der Bundesländer an die Bundespolizei seit dem 8. Juli 2026.
- 267 (55 %) — Anteil der gemeldeten Personen ohne strafrechtliche Verurteilung an den 488 Ersuchen.
- 7 — Afghanische Staatsangehörige am 23. September 2026 auf Antrag der Bundespolizei in Abschiebungshaft.
- 2 — Taliban-Konsularbeamte seit 2025 in Deutschland akkreditiert; Ende August 2026 reisten drei weitere ein.
Im Detail
„Das Herkunftsland Afghanistan verlangt von allen Staatsangehörigen – egal ob ein Reisedokument vorliegt oder nicht – die abschließende Verifizierung der afghanischen Staatsangehörigkeit mittels persönlicher Vorsprache im Generalkonsulat“.
— Bescheid mit Vorspracheverpflichtung, zitiert in BT-Drs. 21/8691, Vorbemerkung
Seit dem Regierungsantritt der schwarz-roten Koalition hat Deutschland 250 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Was zunächst auf verurteilte Straftäter und als Gefährder eingestufte Personen beschränkt war, gilt seit dem 8. Juli 2026 auch für Afghanen ohne strafrechtlichen Hintergrund. Mitte September 2026 lagen der Bundespolizei 488 Amtshilfeersuchen der Bundesländer vor — 267 davon, also 55 Prozent, betrafen nicht vorbestrafte Personen. Die Fraktion Die Linke stellt dazu in BT-Drs. 21/8691 insgesamt 30 detaillierte Fragen an die Bundesregierung.
Afghanistan-Abschiebungen: Ausweitung seit Juli 2026
Den Anstoß zur Ausweitung gab Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Juli 2026. Am 8. Juli 2026 fand auf Arbeitsebene ein sogenannter „Praktiker-Austausch“ zwischen dem Bundespolizeipräsidium und Ländervertretern statt, bei dem die neuen operativen Kriterien besprochen wurden. Laut einem Schreiben des hessischen Innenministeriums vom 10. Juli 2026 gelten weiterhin die Kriterien männlich, alleinstehend, volljährig und vollziehbar ausreisepflichtig. Ausgenommen bleiben erkrankte Personen sowie solche mit Bezug zum „Islamischen Staat“ (IS) bzw. zum „Islamischen Staat Provinz Khorasan“ (ISPK). Ende Juli 2026 wurde erstmals ein nicht vorbestrafter Mann nach Afghanistan abgeschoben. Die Anfrage fragt unter anderem, warum IS-nahe Personen ausgeschlossen sind — ob dahinter ein expliziter Wunsch der Taliban steckt.
Taliban-Kooperation bei Afghanistan-Abschiebungen
Um die Afghanistan-Abschiebungen durchzuführen, arbeiten deutsche Behörden eng mit Taliban-Vertretern zusammen. Seit November 2025 finden regelmäßige Anhörungen mit afghanischen Vertretern zur Passersatzbeschaffung statt (vgl. BT-Drs. 21/6802). Bereits 2025 akkreditierte Deutschland zwei Taliban-Konsularbeamte — nach Einschätzung des NDR hat einer davon faktisch die Leitung der afghanischen Botschaft in Berlin übernommen, der andere leitet das Generalkonsulat in Bonn. Ende August 2026 reisten drei weitere Taliban-Vertreter mit Visa der deutschen Vertretung in Katar ein, die laut Auswärtigem Amt bei der Dokumentenausstellung helfen sollten. Die Bundesregierung bezeichnet diese Kontakte bislang als lediglich „technisch“ — die Anfrage hinterfragt, ob diese Einordnung angesichts der intensiven Zusammenarbeit noch zutreffend ist.
Rechtliche Fragen zur Vorsprachepflicht
Ein zentraler Streitpunkt ist die Verpflichtung zur persönlichen Vorsprache im afghanischen Generalkonsulat — auch für Personen, die bereits einen gültigen Reisepass besitzen. In einem der Fraktion Die Linke vorliegenden Bescheid heißt es, Afghanistan verlange von allen Staatsangehörigen „die abschließende Verifizierung der afghanischen Staatsangehörigkeit mittels persönlicher Vorsprache im Generalkonsulat“, unabhängig vom Vorliegen eines Reisedokuments. Die Anfrage stellt die Frage, ob § 82 Absatz 4 Satz 1 AufenthG als Rechtsgrundlage für diese Anhörungen ausreicht, da der Paragraph auf die Identitätsklärung abzielt — eine solche ist bei vorliegendem gültigem Pass jedoch gerade nicht erforderlich. Zusätzlich thematisiert die Anfrage, auf welcher völkerrechtlichen Grundlage Deutsche Behörden die Vorsprache bei einer Vertretung verlangen können, deren Trägerregierung Deutschland nicht anerkennt.
Nicht minder brisant ist die Frage nach dem Verbleib der Abgeschobenen. Laut einem in der Drucksache zitierten Medienbericht wurden Abgeschobene nach der Ankunft in Kabul in Handschellen in ein Gefängnis gebracht, wo über Freilassung oder Haft entschieden worden sein soll. Die Bundesregierung hatte hierzu keine Angaben gemacht. Die Anfrage möchte wissen, ob die Bundesregierung entsprechende Informationen einholen wird. Über den Kontext der deutschen Auslandspolitik im weiteren Rahmen und internationaler Institutionenpolitik berichtete drucksachlich.de bereits.
Die Anfrage umfasst außerdem Fragen zur diplomatischen Einordnung der Taliban-Konsularbeamten, zur möglichen Akkreditierung auf Basis des Wiener Übereinkommens für konsularische oder diplomatische Beziehungen sowie dazu, ob Deutschland das einzige EU-Land ist, in dem Taliban-Vertreter in Auslandsvertretungen tätig sind.
Weiterlesen:
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- Bundestag 23.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Unmittelbar betroffen sind afghanische Staatsangehörige in Deutschland mit vollziehbarer Ausreisepflicht, insbesondere männliche, alleinstehende, volljährige Personen. Von den 488 gemeldeten Fällen seit dem 8. Juli 2026 haben 267 keinen strafrechtlichen Hintergrund. Mittelbar betroffen sind alle Bundesländer — mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, die bislang keine Amtshilfeersuchen gestellt haben.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8691 ist am 19. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wurde an das Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Eine Antwort ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Amtshilfeersuchen
- Formaler Antrag eines Bundeslandes an die Bundespolizei, bei einer Abschiebung organisatorisch und operativ zu unterstützen, etwa bei der Passersatzbeschaffung oder der Durchführung von Charterflügen.
- Passersatzpapier
- Von einer ausländischen Behörde ausgestelltes Ersatzdokument, das einen fehlenden oder ungültigen Reisepass ersetzt und die Einreise in das Herkunftsland ermöglicht.
- Gefährder
- Person, bei der Sicherheitsbehörden auf Grundlage tatsächlicher Anhaltspunkte davon ausgehen, dass sie eine schwere politisch motivierte Straftat begehen könnte — ohne dass eine Verurteilung vorliegen muss.
Wer wird seit Juli 2026 nach Afghanistan abgeschoben?
Seit dem 8. Juli 2026 können die Bundesländer auch Personen ohne strafrechtlichen Hintergrund für Abschiebungen nach Afghanistan anmelden. Bisher galt dies nur für verurteilte Straftäter und sogenannte Gefährder. Ausgenommen bleiben laut hessischem Innenministerium erkrankte Personen und Personen mit IS- bzw. ISPK-Bezug.
Welche Rolle spielen die Taliban bei den Abschiebungen?
Deutsche Behörden arbeiten seit November 2025 eng mit Taliban-Vertretern zusammen: Zwei Taliban-Konsularbeamte sind in Deutschland akkreditiert, Ende August 2026 reisten drei weitere zur Dokumentenausstellung ein. Die Kooperation umfasst regelmäßige Anhörungen zur Passersatzbeschaffung und die Koordination von Charterflügen.
Wie viele Amtshilfeersuchen liegen der Bundespolizei vor?
Mitte September 2026 lagen der Bundespolizei 488 Amtshilfeersuchen der Bundesländer für Abschiebungen nach Afghanistan seit dem 8. Juli 2026 vor. Davon betrafen 267 (55 Prozent) Personen ohne strafrechtliche Verurteilung. Nur Mecklenburg-Vorpommern und Bremen stellten keine Ersuchen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8691 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































