- 500 Mio. Euro Entlastung für Luftverkehr angekündigt
- Flugsicherungsgebühren sollen bis 2029 um über 10 Prozent sinken
- Zeitplan und Erfolgsmessung der Luftfahrtstrategie bislang unklar
Hintergrund
Die Bundesregierung hat im Juni 2026 ihre Luftfahrtstrategie im Kabinett beschlossen und dabei ein Entlastungspaket von rund 500 Mio. Euro für die Luftverkehrswirtschaft angekündigt. Zu den Kernmaßnahmen zählen laut dem Strategiebeschluss die Absenkung der Luftverkehrsteuer, eine Senkung der Flugsicherungsgebühren um mehr als 10 Prozent bis 2029 sowie die Übernahme von Flugsicherungskosten an Regionalflughäfen. Der deutsche Luftverkehrsstandort steht seit Jahren unter Wettbewerbsdruck, da die staatlich veranlassten Kosten pro Passagier im europäischen Vergleich als vergleichsweise hoch gelten. Die Strategie wird von einer regierungsinternen Steuerungsgruppe begleitet, deren genaue Ausgestaltung bislang nicht öffentlich bekannt ist.
- 500 Mio. Euro — Angekündigtes Gesamtentlastungsvolumen der Luftfahrtstrategie bis 2029 laut Vorbemerkung der Anfrage.
- Über 10 Prozent — Geplante Senkung der Flugsicherungsgebühren bis 2029 gegenüber dem Ausgangsniveau.
- 14 Einzelfragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8704 zu Umsetzung, Zeitplan und Erfolgskontrolle der Strategie.
- Juni 2026 — Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses zur neuen Luftfahrtstrategie der Bundesregierung.
Im Detail
Die Bundesregierung hat im Juni 2026 eine neue Luftfahrtstrategie beschlossen. Darin werden unter anderem die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland, die Reduzierung staatlich veranlasster Kosten sowie der Abbau bürokratischer Hürden als Kernziele formuliert.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8704
Deutschlands Luftverkehrsstandort steht unter Wettbewerbsdruck. Zu hohe staatlich veranlasste Kosten, bürokratische Hürden und der Verlust von Direktverbindungen an europäische Konkurrenten haben die Bundesregierung im Juni 2026 dazu bewogen, eine neue Luftfahrtstrategie zu beschließen. Als Kernelement präsentierte sie ein Entlastungspaket von rund 500 Mio. Euro — ein Versprechen, das jetzt parlamentarisch auf den Prüfstand kommt.
Luftfahrtstrategie: Was die Bundesregierung angekündigt hat
Die Luftfahrtstrategie der Bundesregierung bündelt mehrere Maßnahmen: Die Luftverkehrsteuer soll sinken, die Flugsicherungsgebühren sollen bis 2029 um mehr als 10 Prozent reduziert werden, die Flugsicherungskosten an Regionalflughäfen übernimmt künftig der Bund, und nationale Sonderregelungen, die über EU-Mindeststandards hinausgehen, sollen gestrichen werden. Zur koordinierten Umsetzung hat die Regierung eine regierungsinterne Steuerungsgruppe angekündigt. Wie diese personell und institutionell aufgestellt ist, bleibt bislang unklar.
Was die Anfrage konkret hinterfragt
Die AfD-Fraktion stellt mit BT-Drs. 21/8704 vom 19. Oktober 2026 vierzehn Fragen zur operativen Umsetzung. Kernanliegen ist eine tabellarische Aufschlüsselung aller Einzelmaßnahmen nach Umsetzungsstand, federführendem Ressort, Inkrafttretensdatum und quantifizierter Entlastungswirkung pro Jahr. Daneben fragt die Anfrage nach den Ausgangswerten für die Flugsicherungsgebühren-Senkung: Welches Referenzjahr und welche Gebührenhöhe pro Einheit legt die Regierung der angekündigten Zielmarke zugrunde, und in welchen Jahresschritten soll die Absenkung erfolgen?
Weiterer Schwerpunkt ist die Erfolgskontrolle. Die Anfrage erkundigt sich, anhand welcher quantitativen Zielgrößen die Regierung den Erfolg der Luftfahrtstrategie bis 2029 messen will — vom jährlichen Passagieraufkommen im Verhältnis zum Vorkrisenniveau 2019 über die Zahl der angebotenen Direktverbindungen bis hin zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Branche. Falls für einzelne Bereiche keine messbaren Zielwerte existieren, soll die Regierung erklären, wie ohne solche Benchmarks eine wirksame Kontrolle möglich ist.
Was gilt aktuell bei den Standortkosten?
Deutschland gilt im europäischen Luftverkehr als Hochkostenstandort. Die Kombination aus Luftverkehrsteuer, Flugsicherungs- und Luftsicherheitsgebühren sowie Landeentgelten macht einen innereuropäischen Flug ab Deutschland teurer als von vergleichbaren Drehkreuzen in den Niederlanden, Frankreich oder Spanien. Frage 12 der Anfrage thematisiert genau diesen EU-Vergleich: Wie hoch liegen die staatlich veranlassten Gesamtkosten für einen typischen innereuropäischen Flug in Deutschland im Vergleich zu den fünf passagierstärksten EU-Mitgliedstaaten? Auch die Entwicklung der Kosten für Luftsicherheitskontrollen nach § 5 LuftSiG seit 2022 ist Gegenstand der Anfrage — einschließlich der erwarteten Einsparungen durch neue Kontrolltechnik bis 2027. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus, sodass konkrete Vergleichszahlen derzeit nicht vorliegen.
Besonders aufschlussreich könnte auch die Antwort auf Frage 8 werden: Die Anfrage hinterfragt, wie die Regierung sicherstellt, dass die versprochenen Entlastungen nicht durch steigende Gebühren in anderen staatlich regulierten Bereichen aufgezehrt werden. Diese Frage zielt auf eine bekannte Schwachstelle vergangener Entlastungspolitik im Luftverkehr — Absenkungen in einem Bereich wurden häufig durch Anhebungen anderswo kompensiert.
Transparenz und parlamentarische Kontrolle
Frage 14 der Anfrage berührt die langfristige parlamentarische Kontrolle: Die AfD-Fraktion erkundigt sich, ob die Bundesregierung dem Bundestag im Rahmen der Steuerungsgruppe einen jährlichen Bericht über Standortkosten, Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzungsfortschritt vorlegen will. Ein solcher Berichtsmechanismus würde die Luftfahrtstrategie dauerhaft im parlamentarischen Blickfeld halten. Ob die Regierung dies plant, ist bislang nicht öffentlich kommuniziert worden. Ähnliche Fragen zur Transparenz staatlicher Ausgaben und Planungsfortschritte zeigen sich auch bei anderen Infrastrukturprojekten, etwa bei den Bundeswasserstraßen, wo ebenfalls eine Finanzierungslücke für 2027–2030 diskutiert wird.
Die Kleine Anfrage reiht sich in ein breiteres parlamentarisches Interesse an der Kostenkontrolle staatlicher Infrastrukturleistungen ein. Wie bei der Debatte um Strompreiszonen und den deutschen Energiemarkt geht es auch hier um die Frage, ob staatliche Eingriffe die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärken oder belasten. Die Bundesregierung hat nun grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung der Anfrage an das Bundeskanzleramt Zeit zu antworten.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Airlines, die Deutschland als Heimatstandort oder wichtigen Knotenpunkt nutzen, sowie die rund 200.000 Beschäftigten der deutschen Luftverkehrswirtschaft. Mittelbar wirken sich Gebührensenkungen und der Abbau nationaler Sonderregelungen auch auf Ticketpreise und die Zahl der verfügbaren Direktverbindungen für Reisende aus. Regionalflughäfen können von der geplanten Kostenübernahme bei der Flugsicherung besonders profitieren.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8704 ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen vor. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus und wird als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Luftverkehrsteuer
- Eine pro abfliegenden Passagier erhobene Steuer in Deutschland, die je nach Zielentfernung gestaffelt ist und zu den staatlich veranlassten Kosten der Flugtickets beiträgt.
- Flugsicherungsgebühren
- Entgelte, die Airlines für die Nutzung des kontrollierten Luftraums und der Flugsicherungsdienstleistungen der DFS Deutsche Flugsicherung zahlen.
- LuftSiG § 5
- Paragraph 5 des Luftsicherheitsgesetzes regelt die Durchführung von Sicherheitskontrollen an Flughäfen; die anfallenden Kosten werden auf Gebühren umgelegt.
Was umfasst das Entlastungspaket der Luftfahrtstrategie?
Laut Vorbemerkung der Anfrage sieht das Paket im Umfang von rund 500 Mio. Euro unter anderem die Absenkung der Luftverkehrsteuer, eine Senkung der Flugsicherungsgebühren um mehr als 10 Prozent bis 2029, die Kostenübernahme der Flugsicherung an Regionalflughäfen sowie die Streichung nationaler Sonderregelungen vor.
Wann soll die Luftfahrtstrategie vollständig umgesetzt sein?
Die Anfrage nennt 2029 als zentralen Zeithorizont für mehrere Maßnahmen, etwa die Senkung der Flugsicherungsgebühren. Ob verbindliche Gesamtfristen existieren, ist Gegenstand der Anfrage – eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Was ist die Steuerungsgruppe zur Luftfahrtstrategie?
Die Bundesregierung hat laut Vorbemerkung eine regierungsinterne Steuerungsgruppe zur Begleitung der Umsetzung angekündigt. Frage 3 der Anfrage erkundigt sich nach ihrer personellen, institutionellen und organisatorischen Aufstellung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8704 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































