Vom Bundestag angenommen
- Zwei Bürgereingaben beendet
- Eine Petition teilweise berücksichtigt
- Standardverfahren im Petitionsausschuss
Petitionsausschuss beendet zwei Bürgereingaben zu Berufs- und Sozialthemen
Hintergrund
Der Petitionsausschuss behandelt regelmäßig Bürgereingaben in sogenannten Sammelübersichten. Diese fassen mehrere abgeschlossene Petitionsverfahren zusammen, die der Bundestag in einem Beschluss annimmt. Die vorliegende Sammelübersicht 262 ist Teil der kontinuierlichen Arbeit des Ausschusses zur Bearbeitung von Bürgeranliegen.
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/6062
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat in seiner Sammelübersicht 262 vom 20. Mai 2026 zwei Bürgereingaben zur Entscheidung gebracht. Die Beschlussempfehlung der Drucksache 21/6062 behandelt Petitionen aus Kassel und Lohe-Rickelshof zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Themen.
Petition zu Berufsbildern mit teilweiser Berücksichtigung
Eine Petition aus Kassel (Aktenzeichen Pet 1-20-09-71503-029527) zum Thema Berufsbilder wurde mit der Empfehlung abgeschlossen, „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. Dies ist bemerkenswert, da solche teilweisen Erfolge bei Petitionen eher selten dokumentiert werden. Die zuständigen Stellen haben das Anliegen geprüft und in Teilen umgesetzt.
Anders verlief es bei der zweiten Eingabe. Die Petition aus Lohe-Rickelshof (Pet 2-20-15-8272-020573) hat sich mit Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt, wobei der Ausschuss den einfachen Abschluss des Verfahrens ohne weitere Begründung empfiehlt.
Verfahren der Bürgerbeteiligung
Solche Sammelübersichten sind ein Instrument des Petitionsausschusses, um mehrere abgeschlossene Verfahren gebündelt dem Plenum vorzulegen. Die Vorsitzende Dr. Hülya Düber zeichnet als Amtierende Vorsitzende verantwortlich für die Beschlussempfehlungen. Hintergrund ist das kontinuierliche Arbeitsaufkommen des Ausschusses.
Das Petitionsrecht ermöglicht es Bürgern, ihre Anliegen direkt an den Bundestag zu richten. Wie auch bei anderen kürzlich behandelten Petitionen zeigt sich dabei die kontinuierliche Bearbeitung von Bürgeranliegen durch das Parlament.
Der Petitionsausschuss prüft Bürgereingaben und empfiehlt dem Bundestag, wie damit verfahren werden soll – von der Weiterleitung an zuständige Stellen bis hin zum einfachen Abschluss.
Weiterlesen: Mehr über die Arbeit des Petitionsausschusses erfahren Sie in unseren Beiträgen über 85 beendete Bürgeranliegen und 96 abgeschlossene Petitionen.
Betroffen sind die Petenten aus Kassel und Lohe-Rickelshof, deren Anliegen zu Berufsbildern und Krankenversicherungsbeiträgen behandelt wurden. Allgemein profitieren alle Bürger vom funktionierenden Petitionsrecht als demokratischem Beteiligungsinstrument.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsbeschlüsse, die gemeinsam vom Bundestag behandelt werden.
- Petitionsverfahren
- Formeller Prozess der Bearbeitung einer Bürgereingabe durch den Petitionsausschuss des Bundestags.
Was bedeutet 'teilweise entsprochen'?
Das Anliegen der Petition wurde vom zuständigen Ressort geprüft und in Teilen umgesetzt oder berücksichtigt.
Warum werden Petitionen abgeschlossen?
Petitionsverfahren werden beendet, wenn das Anliegen behandelt wurde oder keine weiteren parlamentarischen Maßnahmen erforderlich sind.























































