- Rund 200 Projekte enden zum 31. Dezember 2026
- BAFzA: 105,6 Stellen eingerichtet, nur 92,4 besetzt
- Neue Förderrichtlinie Demokratie leben! gilt ab 2027
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7414 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm Demokratie leben! existiert seit 2015 und fördert Projekte zur Extremismusprävention und Demokratiebildung. Im März 2026 wurde durch Medienberichte bekannt, dass Bundesministerin Karin Prien (CDU) das Programm grundlegend umbauen will. Die Förderung von rund 200 Projekten in den Bereichen Innovationsprojekte und bundeszentrale Infrastruktur soll zum Jahresende 2026 auslaufen. Im Juli 2026 startete ein Interessenbekundungsverfahren für die neue Förderstruktur, die ab 2027 gelten soll.
- rund 200 — Projekte aus den Bereichen Innovationsprojekte und bundeszentrale Infrastruktur laufen zum 31. Dezember 2026 aus.
- 105,6 VZÄ — Arbeitsplätze im BAFzA für das Bundesprogramm Demokratie leben! eingerichtet (Stand: 10. Juli 2026).
- 92,4 VZÄ — davon tatsächlich mit Personal besetzt (Stand: 10. Juli 2026).
- 1 — Kommune hat ihren Ausstieg aus dem Bundesprogramm 2026 wegen der neuen Kommunalbeschluss-Pflicht mitgeteilt.
- seit November 2025 — Austausch zwischen BMBFSFJ und Ländervertretern (Landes-Demokratiezentren und Landesjustizministerien) zur Programm-Weiterentwicklung.
Im Detail
Keine. Die jährlichen Förderungen enden entsprechend den jeweiligen Zuwendungsbescheiden mit Ablauf des 31. Dezember 2026.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7414, S. 3
Das Bundesprogramm Demokratie leben! steht vor einem grundlegenden Umbau: Rund 200 Projekte, die bislang in den Programmbereichen Innovationsprojekte und Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur gefördert wurden, laufen zum 31. Dezember 2026 aus. Eine neue Förderstruktur soll ab 2027 greifen. Die Bundesregierung hat am 28. Juli 2026 auf 24 Fragen der Fraktion Die Linke geantwortet (BT-Drs. 21/7414), die sich auf die Ursprungsanfrage 21/7076 beziehen.
Personalengpass im zuständigen Bundesamt
Im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), das als Bewilligungsbehörde für das Programm zuständig bleibt, sind im einschlägigen Bereich 105,6 Vollzeitäquivalente (VZÄ) eingerichtet. Zum Stand 10. Juli 2026 waren davon lediglich 92,4 VZÄ besetzt — rund 13 Stellen bleiben unbesetzt. Das BMBFSFJ selbst erfasst die planmäßigen und besetzten Stellen ausschließlich für Demokratie leben! nicht gesondert.
Demokratie leben! — Neue Struktur ab 2027
Die neue Förderrichtlinie für das Bundesprogramm soll ab 2027 gelten. Im Juli 2026 startete ein Interessenbekundungsverfahren. Auf zahlreiche Detailfragen zu Fördersummen, Projektanzahlen, inhaltlichen Schwerpunkten und Kofinanzierungsregelungen verwies die Bundesregierung auf die veröffentlichten Förderaufrufe der Programmwebseite. Endgültige Angaben zur Anzahl geförderter Projekte seien erst nach Abschluss des Haushaltsverfahrens und des Antragsverfahrens möglich, heißt es in der Antwort. Auch die laufende Programmevaluation ist laut Bundesregierung noch nicht abgeschlossen; ein konkreter Abschlusszeitpunkt lässt sich derzeit nicht nennen.
Beschlusspflicht für kommunale Gremien
Seit dem Förderjahr 2026 müssen kommunale Gremien per Beschluss der Teilnahme an den Partnerschaften für Demokratie zustimmen, bevor Bundesmittel abgerufen werden können. Die Bundesregierung hat zwei Ausnahmen vorgesehen: Wenn eine Kommune eine Kofinanzierung vom Land oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts erhält, entfällt die Nachweispflicht. Eine Ausnahme gilt auch auf Antrag, wenn kommunalverfassungsrechtliche Gegebenheiten den Nachweis unmöglich machen. Laut Bundesregierung hat bislang eine Kommune ihren Ausstieg aus dem Bundesprogramm für 2026 wegen dieser neuen Anforderung mitgeteilt.
Auf die Frage, wie sie das Risiko einer Blockade von Demokratieförderung durch kommunale Mehrheitsverhältnisse mit Beteiligung von Mandatsträgern aus als rechtsextremistisch eingestuften Parteien bewertet, antwortete die Bundesregierung, sie nehme grundsätzlich zu Entscheidungen der kommunalen Ebene nicht Stellung.
Was gilt aktuell?
Das Bundesprogramm Demokratie leben! läuft in seiner bisherigen Struktur bis Ende 2026 weiter. Bestehende Zuwendungsbescheide gelten bis zum 31. Dezember 2026; zugesagte Laufzeiten über diesen Zeitpunkt hinaus existieren laut Bundesregierung in keinem der betroffenen Projekte. Die Förderung der Landesdemokratiezentren soll auch in der neuen Struktur fortgeführt werden; sie sollen weiterhin Mittel für Projekte erhalten, die den jeweiligen Förderschwerpunkten entsprechen und an der Bedarfslage des Bundeslandes ausgerichtet sind.
Zur Frage, ob Träger mit Schwerpunkten in der Antirassismusarbeit oder im Bereich Queerfeindlichkeit künftig über andere Bundesbeauftragte gefördert werden, verwies die Bundesregierung ebenfalls auf die Förderaufrufe — eine konkrete Zusage oder Ablehnung enthält die Antwort nicht. Gleiches gilt für die Frage, wie viele Projekte zur Antisemitismusprävention zum Jahresende auslaufen und ob deren Weiterförderung gesichert ist.
Bezüglich der Abstimmungsprozesse innerhalb der Koalition stellte die Bundesregierung klar, dass die Entwicklung von Förderrichtlinien im Rahmen des Ressortprinzips in ihrer eigenen Verantwortung liegt. Eine Verpflichtung, Richtlinienentwürfe Bundestagsabgeordneten vorzulegen, bestehe nicht. Gespräche mit Abgeordneten der Regierungsfraktionen seien geführt worden, eine Protokollierungspflicht bestehe jedoch nicht. Zum Thema Bundesförderung, Kontrolle und Transparenz hat der Bundestag zuletzt intensiv diskutiert — der Umbau von Demokratie leben! steht exemplarisch für die Frage, wie staatliche Mittel für Zivilgesellschaft künftig vergeben werden. Fragen zu Transparenz und Kontrolle bei öffentlichen Förderprogrammen, wie etwa beim CORRECTIV-Förderprogramm, beschäftigen den Bundestag in dieser Wahlperiode mehrfach.
Weiterlesen:
- Bundesförderung im Bundestag: Kontrolle, Transparenz und Millionenbeträge
- CORRECTIV-Förderung: 1,2 Mio. Euro Bundesmittel unter Prüfung
Betroffen sind rund 200 zivilgesellschaftliche Trägerorganisationen, die bislang im Rahmen von Demokratie leben! gefördert wurden und deren Projekte Ende 2026 auslaufen. Besonders relevant ist die Situation für Organisationen in strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands, wo laut Bundesregierung begrenzte Ressourcen und kaum alternative Förderquellen vorhanden sind. Auch Kommunen, die an den Partnerschaften für Demokratie teilnehmen, sind durch die neue Beschlusspflicht der kommunalen Gremien betroffen.
Bei mehreren Fragen zu konkreten Fördersummen, Projektanzahlen und inhaltlichen Schwerpunkten (Fragen 3, 4, 8–13, 20, 21) verweist die Bundesregierung pauschal auf die veröffentlichten Förderaufrufe der Programmwebseite, ohne die gefragten Zahlen direkt zu nennen. Die politisch sensible Frage zum Blockierungsrisiko durch kommunalpolitische Mehrheitsverhältnisse (Frage 16) beantwortet sie mit dem Hinweis, grundsätzlich zu kommunalen Entscheidungen keine Stellung zu nehmen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: Umbau des Bundesprogramms ab 2027 →
- Vollzeitäquivalent (VZÄ)
- Maßzahl für Personalkapazitäten: Ein VZÄ entspricht einer Vollzeitstelle. Teilzeitstellen werden anteilig angerechnet.
- Partnerschaften für Demokratie
- Programmbereich von Demokratie leben!, der kommunale Akteure bei der lokalen Demokratieförderung finanziell unterstützt.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — Bewilligungsbehörde für das Bundesprogramm Demokratie leben!.
Wann endet die Förderung der rund 200 Projekte?
Die betroffenen Projekte enden laut Bundesregierung entsprechend den Zuwendungsbescheiden am 31. Dezember 2026. Zugesagte Laufzeiten über 2026 hinaus bestanden laut Antwort in keinem Fall.
Wer bleibt Bewilligungsbehörde für Demokratie leben!?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bleibt wie bisher Bewilligungsbehörde für das Bundesprogramm.
Was ändert sich bei den Partnerschaften für Demokratie?
Seit dem Förderjahr 2026 müssen kommunale Gremien per Beschluss der Bundesförderung zustimmen. Ausnahmen gelten bei Landeskofinanzierung oder besonderen kommunalverfassungsrechtlichen Gegebenheiten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7414 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































