- 129.500 Menschen ohne Zugang zu Integrationskursen
- 40% aller potenziellen Teilnehmer betroffen
- Finanzielle Risiken für Bundeshaushalt als Grund
Integrationskurse: 129.500 Menschen ohne Zugang
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5574 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das BAMF hat am 9. Februar 2026 per Rundschreiben die Aussetzung der Zulassungen verkündet. In den vergangenen Jahren überstiegen die Kosten für Integrationskurse mehrfach den Haushaltsansatz erheblich, sodass zusätzliche Mittel im Wege überplanmäßiger Ausgaben bereitgestellt werden mussten. Der Bundestag hatte die Mittel für 2026 um 110 Millionen Euro auf 1,064 Milliarden Euro aufgestockt.
- 129.500 Menschen — verlieren 2026 Zugang zu Integrationskursen durch die Aussetzung
- 314.300 Teilnehmer — waren ursprünglich für das Haushaltsjahr 2026 prognostiziert
- 21.724 Kurseintritte — gab es im Januar 2026, deutlich weniger als in den Vorjahren
- 25.762 Anträge — lagen zum 27. Februar 2026 noch zur Entscheidung vor
- 1,064 Mrd. Euro — Gesamtbudget 2026 nach Aufstockung um 110 Mio. Euro
Im Detail
Sprache ist keine Sozialleistung, die man nach Haushaltslage vergibt. Sie ist staatliche Grundinfrastruktur – für Bildung, Arbeit, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
— Träger der Sprach- und Integrationskurse, Pressemitteilung vom 9. Februar 2026
Die Bundesregierung hat 129.500 Menschen den Zugang zu staatlich geförderten Integrationskursen verwehrt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/5574). Die Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes gilt für das gesamte Jahr 2026. Betroffen sind vor allem ukrainische Geflüchtete, EU-Bürger und Asylsuchende.
Finanzielle Begründung
Das Bundesinnenministerium führt „finanzielle Risiken“ für den Bundeshaushalt als Begründung an. Die Kosten für Integrationskurse haben den verfügbaren Haushaltsansatz in den vergangenen Jahren „erheblich überschritten“. Zusätzliche Mittel wurden im Wege überplanmäßiger Ausgaben bereitgestellt. Eine Mittelbedarfsprognose für 2026 und 2027 zeigt, dass der Mittelansatz „erneut deutlich überschritten werden würde“.
Der Deutsche Bundestag hat die Mittel bereits um 110 Millionen Euro auf insgesamt 1,064 Milliarden Euro aufgestockt. Das Budget reicht dennoch nicht aus.
Was gilt aktuell?
Bisher konnten Ausländer ohne gesetzlichen Anspruch „im Rahmen verfügbarer Kursplätze“ zugelassen werden. Das BAMF entscheidet dabei nach Ermessen über die Zulassung. Personen mit gesetzlichem Anspruch nach § 44 Absatz 1 AufenthG sind von der Aussetzung nicht betroffen.
Zusammensetzung der betroffenen Personen
Von den 129.500 betroffenen Menschen sind 55.800 Asylbewerber und 27.400 nichtdeutsche EU-Bürger. Hinzu kommen 29.000 sonstige Drittstaatsangehörige sowie 16.700 ukrainische Geflüchtete und 600 Geduldete. Ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus haben im ersten Halbjahr 2025 rund 30 Prozent aller neuen Integrationskursteilnehmer ausgemacht.
Die Statistik zeigt bereits Auswirkungen. Im Januar 2026 haben nur noch 21.724 Menschen einen Integrationskurs begonnen – weniger als in den Vorjahren (Januar 2025: 30.876, Januar 2024: 36.147).
Wie hat sich das entwickelt?
Die Zahlen der Kurseintritte haben in den vergangenen Jahren stark geschwankt. Nach einem Höchststand von über 36.000 neuen Teilnehmern im Januar 2024 war bereits 2025 ein Rückgang zu verzeichnen gewesen. Der Anteil der BAMF-Zulassungen nach § 44 Absatz 4 hat 2026 bei nur noch 32,6 Prozent aller Kurseintritte gelegen, verglichen mit 38,8 Prozent im Vorjahr.
Stellungnahmen von Trägern und Kommunen
Die Träger der Sprach- und Integrationskurse haben bereits im Februar vor einer „irreparablen Zerstörung der Integrationsinfrastruktur“ gewarnt. Kurse müssen kurzfristig geschlossen werden. Qualifizierte Lehrkräfte verlassen den Bereich. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich für eine Wiederaufnahme der Zulassungen ausgesprochen und betont, die Folgen unzureichender Sprachförderung treffen vor allem Städte, Landkreise und Gemeinden.
Nach einer Studie von More in Common Deutschland halten 76 Prozent der Befragten das Erlernen der Sprache für den wichtigsten Faktor beim Ankommen in Deutschland.
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Betroffen sind 129.500 Menschen ohne gesetzlichen Anspruch auf Integrationskurse: 55.800 Asylbewerber, 27.400 EU-Bürger, 29.000 Drittstaatsangehörige, 16.700 ukrainische Geflüchtete und 600 Geduldete. Besonders ukrainische Geflüchtete sind stark betroffen – sie machten 2025 rund 30% aller neuen Kursteilnehmer aus.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen vollständig mit konkreten Zahlen und Begründungen. Bei einigen Fragen zu Auswirkungen und Planungen verweist sie auf mangelnde Erkenntnisse oder interne Beratungen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 11.05.2026)
- § 44 Absatz 4 AufenthG
- Rechtsgrundlage für freiwillige Zulassung zu Integrationskursen bei verfügbaren Plätzen, ohne gesetzlichen Anspruch.
- BAMF
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – zuständig für Integrationskurse und Asylverfahren.
- Integrationskurs
- Staatlich geförderter Deutsch- und Orientierungskurs für Migranten mit 600-900 Unterrichtsstunden.
Welche Menschen sind von der Aussetzung betroffen?
Vor allem ukrainische Geflüchtete, EU-Bürger, Geduldete und Asylsuchende ohne gesetzlichen Anspruch.
Warum wurden die Kurse ausgesetzt?
Die Regierung befürchtet finanzielle Risiken durch steigende Kosten, die den Haushaltsansatz überschreiten würden.
Können bereits begonnene Kurse fortgesetzt werden?
Ja, bereits begonnene Integrationskurse können regulär beendet werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5574 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































