Kabinettsbeschluss: Digitales Deutschland vorantreiben
Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 einen Kabinettsbeschluss zur Förderung der digitalen Infrastruktur in Deutschland verabschiedet. Das Beschlusspaket soll die Digitalisierung von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft beschleunigen und Deutschland im internationalen Wettbewerb stärken.
Der Beschluss umfasst mehrere Maßnahmenbündel: Investitionen in den Glasfaserausbau, die Modernisierung der Mobilfunknetze und die Stärkung der digitalen Kompetenzen in der Bevölkerung. Zusätzlich sollen Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte vereinfacht und beschleunigt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Cybersicherheit und dem Datenschutz bei digitalen Diensten.
Nächste parlamentarische Schritte
Der Kabinettsbeschluss wird zunächst den zuständigen Bundestagsausschüssen vorgelegt. Das Wirtschaftsausschuss und das Bundestagskomitee für Digitalisierung werden sich intensiv mit den Vorschlägen auseinandersetzen. Begleitend erfolgt eine Verbändeanhörung, bei der Interessenvertreter aus Wirtschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft Stellung nehmen können.
Im Bundestag wird die Vorlage in der ersten Lesung debattiert. Danach folgt die Ausschussberatung, in der Änderungsanträge eingebracht werden können. Nach der zweiten und dritten Lesung wird das Plenum abstimmen.
Parallel läuft die Beteiligung des Bundesrates. Die Länder erhalten Gelegenheit, ihre Positionen zur Mitfinanzierung und zu regulatorischen Fragen einzubringen. Dies ist insbesondere bei Themen wie dem Glasfaserausbau in der Fläche relevant, da Kommunen und Länder hier Schlüsselrollen einnehmen.
Gesetzgebungsverfahren und Zeitplan
Aus dem Kabinettsbeschluss werden mehrere Gesetzentwürfe hervorgehen, insbesondere eine Reform des Telekommunikationsgesetzes und Änderungen des Regulierungsrahmens. Das Standard-Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass die Entwürfe nach der Kabinettsbeschluss-Phase in den Bundestag eingebracht werden.
Mit Beratungen im Ausschuss ist eine mehrwöchige Verweildauer zu rechnen. Die Plenarabstimmung wird voraussichtlich im dritten Quartal 2026 stattfinden. Danach tritt das Gesetz in den Bundesrat ein, wo erneut Debatten und Verhandlungen erfolgen. Eine Einigung zwischen Bund und Ländern ist essentiell, um Blockaden zu vermeiden.
Sollten Einigungsprobleme entstehen, wird der Vermittlungsausschuss angerufen. Das gesamte Verfahren dürfte bis zum Jahresende 2026 abgeschlossen sein.


























































