- Jährliche Deckungslücke bei Bürgergeld-Gesundheitsversorgung: 10–12 Mrd. Euro
- GKV soll Ausgaben künftig nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln
- Bundesregierung soll § 284 SGB V und digitales Reporting-System anpassen
Hintergrund
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, auf das der Antrag Bezug nimmt, adressiert nach Einschätzung der AfD-Fraktion lediglich Symptome der GKV-Finanzierungsprobleme. Die Gesamtausgaben im deutschen Gesundheitswesen werden für 2025 auf rund 579,5 Milliarden Euro geschätzt. Gesetzliche Krankenkassen erfassen die Staatsangehörigkeit ihrer Versicherten bislang nicht standardmäßig; eine frühere Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/5664) ergab laut Antragsbegründung, dass die Bundesregierung eine Datenerhebung nach demographischen Merkmalen als methodisch nicht möglich bezeichnete.
- 579,5 Mrd. Euro — Geschätzte Gesamtausgaben im deutschen Gesundheitswesen für 2025 (laut Antrag).
- 144 Euro/Monat — Bundespauschale je Bürgergeld-Empfänger an den GKV-Gesundheitsfonds; laut Begründung nur ca. ein Drittel der tatsächlichen Kosten.
- 10–12 Mrd. Euro/Jahr — Von der AfD-Fraktion bezifferte strukturelle Deckungslücke bei der GKV-Versorgung von Bürgergeld-Empfängern.
- seit 2005 — Zeitraum, für den der Antrag eine vollständige Veröffentlichung der AsylbLG-Gesundheitsausgaben (§§ 4 und 6) verlangt.
Im Detail
Die verbleibende Deckungslücke von jährlich rund 10 bis 12 Milliarden Euro wird als versicherungsfremde Leistung stillschweigend über steigende Zusatzbeiträge auf die beitragspflichtig Beschäftigten abgewälzt.
— Begründung BT-Drs. 21/8903, AfD-Fraktion
Die GKV-Finanzierung steht unter Druck: Die Gesamtausgaben im deutschen Gesundheitswesen sollen 2025 auf rund 579,5 Milliarden Euro steigen. Mitten in dieser Debatte fordert die AfD-Fraktion mit dem Antrag BT-Drs. 21/8903 vom 3. November 2026 eine grundlegende Reform der Datentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Kern ist die Forderung, GKV-Ausgaben künftig nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus der Versicherten aufzuschlüsseln.
GKV-Transparenz: Was der Antrag konkret verlangt
Der Antrag umfasst sechs Forderungen an die Bundesregierung. Sie soll erstens einen Gesetzentwurf vorlegen, der § 284 SGB V sowie §§ 67 ff. SGB X so anpasst, dass Krankenkassen verpflichtet werden, ihre Leistungsausgaben für Bürgergeld-Bezieher (SGB II), Sozialhilfeempfänger (SGB XII) und Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus zu erfassen. Zweitens sollen Kassen die tatsächlichen Ausgaben pseudonymisiert den Zuweisungen aus dem Morbi-RSA gegenüberstellen. Drittens soll ein digitales Reporting-System unter Federführung von BMG, BMAS und BMI entstehen, das Daten von Kassen, Jobcentern und Kommunen konsolidiert. Viertens verlangt die Fraktion eine vollständige Veröffentlichung der AsylbLG-Gesundheitsausgaben zurück bis 2005. Fünftens soll die Bundesregierung jährlich einen Bericht über Gesundheitskosten nicht-beitragszahlender Bevölkerungsgruppen vorlegen. Sechstens soll die strukturelle Deckungslücke bei Bürgergeld-Empfängern vollständig aus Steuermitteln ausgeglichen werden, um Zusatzbeitragserhöhungen auszuschließen.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht erfassen die gesetzlichen Krankenkassen die Staatsangehörigkeit ihrer Versicherten nicht standardmäßig. § 284 SGB V regelt abschließend, welche Sozialdaten Kassen zu welchen Zwecken erheben dürfen; eine Erhebung nach Nationalität ist darin nicht vorgesehen. Der Bund überweist für jeden Bürgergeld-Empfänger eine monatliche Pauschale von rund 144 Euro an den Gesundheitsfonds. Die AfD-Fraktion beziffert die daraus entstehende Deckungslücke in ihrer Antragsbegründung auf 10 bis 12 Milliarden Euro jährlich — diese Zahl entstammt der Begründung der Fragesteller und ist keine amtlich bestätigte Größe.
Das kürzlich verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, auf das der Antrag verweist, sieht nach Einschätzung der Fraktion weitergehende Datenreformen erst für die 2030er Jahre vor. Die Fraktion sieht darin keine ausreichende Reaktion auf die aktuelle Finanzlage. Eine frühere Kleine Anfrage der AfD zu Krankheitskosten in Deutschland (BT-Drs. 21/5664) hatte nach Darstellung der Fraktion ergeben, dass die Bundesregierung eine Aufschlüsselung nach demographischen Merkmalen als methodisch nicht möglich bezeichnet hatte.
Politischer Kontext: Datenlücke oder Datenschutz?
Die Antragsbegründung argumentiert, der Bundesgesetzgeber besitze nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG die Kompetenz, Krankenkassen zur Erhebung von Staatsangehörigkeitsdaten zu verpflichten. Die notwendigen Aufenthalts- und Nationalitätsdaten lägen bei Jobcentern, Sozialämtern und Ausländerbehörden bereits vor; es bedürfe lediglich des gesetzlichen Rahmens zur Zusammenführung. Kritisch ist anzumerken, dass die Einschätzung, die Nichterhebung stelle eine „bewusste Entscheidung gegen die Transparenz“ dar, die Wertung der einreichenden Fraktion widerspiegelt. Datenschutzrechtliche Fragen — insbesondere zur Verhältnismäßigkeit einer kassenweiten Erfassung nach Nationalität — behandelt der Antrag nur kursorisch. Die laufende Pflegereform PNOG zeigt, dass Fragen der Finanzierungsgerechtigkeit im Sozialversicherungsrecht derzeit breiter diskutiert werden.
Die Bundesregierung hat sich zu diesem konkreten Antrag noch nicht geäußert; Ausschussberatungen stehen aus. Ob und in welchem Umfang eine Datentrennung nach Staatsangehörigkeit datenschutzrechtlich zulässig wäre, dürfte im parlamentarischen Verfahren eine zentrale Rolle spielen.
Betroffen sind in erster Linie beitragspflichtig beschäftigte GKV-Mitglieder, die nach Darstellung der Antragsteller über steigende Zusatzbeiträge eine strukturelle Deckungslücke bei der Versorgung von Bürgergeld-Empfängern mitfinanzieren. Darüber hinaus sind Kommunen und Länder betroffen, die Gesundheits- und Pflegeausgaben nach SGB XII und AsylbLG tragen. Der Antrag richtet sich außerdem an die Bundesministerien für Gesundheit (BMG), Arbeit und Soziales (BMAS) sowie Inneres (BMI), die ein gemeinsames Reporting-System aufbauen sollen.
Der Antrag wurde am 3. November 2026 im Bundestag eingebracht und steht noch vor der Zuweisung an einen Fachausschuss sowie der dortigen Beratung. Anschließend ist eine abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages erforderlich.
- Morbi-RSA
- Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich: ein Ausgleichssystem zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, das Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nach dem Krankheitsprofil der Versicherten berechnet.
- AsylbLG
- Asylbewerberleistungsgesetz: regelt Art und Umfang der Sozialleistungen für Asylbewerber und bestimmte andere ausländische Staatsangehörige in Deutschland.
- § 284 SGB V
- Vorschrift im Fünften Sozialgesetzbuch, die regelt, welche Sozialdaten gesetzliche Krankenkassen zu welchen Zwecken erheben und verarbeiten dürfen.
Was kostet die GKV-Versorgung von Bürgergeld-Empfängern?
Laut Begründung des Antrags überweist der Bund pro Bürgergeld-Empfänger eine monatliche Pauschale von rund 144 Euro an den Gesundheitsfonds. Nach Berechnungen der Krankenkassen deckt das nur rund ein Drittel der tatsächlichen Kosten, woraus eine Deckungslücke von 10 bis 12 Milliarden Euro jährlich entstehe.
Was ändert sich konkret an § 284 SGB V?
Der Antrag fordert, die Erhebungs- und Verarbeitungszwecke in § 284 SGB V so anzupassen, dass Krankenkassen berechtigt und verpflichtet werden, Leistungsausgaben nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus zu erfassen.
Welche Personengruppen sollen erfasst werden?
Der Antrag zielt auf Bezieher von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) sowie Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.
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