- 63 Fragen zu Ernährungsarmut und Kantinen in Deutschland gestellt
- Bürgergeld-Tagessätze möglicherweise zu niedrig für Kantinenpreise
- Linke fordert Daten zu gesundheitlichen Folgen und Versorgungslücken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7144 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Ernährungsarmut ist in Deutschland bisher kein offiziell definierter und statistisch systematisch erfasster Begriff. Anders als in Ländern wie Großbritannien oder Frankreich fehlt eine einheitliche Erhebung zur Versorgungslage einkommensschwacher Haushalte. Gleichzeitig haben die Lebensmittelpreise seit 2022 deutlich zugelegt, was nach Einschätzung der Fragesteller die Lage armutsgefährdeter Haushalte verschärft. Das öffentliche Kantinenwesen in Deutschland ist zersplittert: Bund, Länder, Kommunen und öffentlich-rechtliche Träger betreiben eigene Einrichtungen, ohne dass eine bundesweite Übersicht besteht.
- 63 Fragen — umfangreichste parlamentarische Anfrage zum Thema Ernährungsarmut und Kantinenwesen in dieser Wahlperiode.
- 20 Jahre — Zeitraum, für den Daten zur Entwicklung öffentlicher Kantinen und Ernährungsarmut angefragt werden.
- seit 2015 — Bezugszeitraum für Fragen zur Entwicklung von Ernährungsarmut und staatlichen Gegenmaßnahmen.
- seit 2022 — Zeitraum, für den die Auswirkungen gestiegener Lebensmittelpreise auf Ernährungsarmut erfragt werden.
Im Detail
Eine weitere politische Innovation wäre öffentliche Kantinen, die Bürgerinnen und Bürger mit günstigem und gleichzeitig gesundem Essen versorgen sollen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7144, Fraktion Die Linke
Steigende Lebensmittelpreise, wachsende Einkommensungleichheit und ein alternder Anteil alleinlebender Menschen — das sind die Rahmenbedingungen, unter denen die Fraktion Die Linke mit BT-Drs. 21/7144 vom 16. Juli 2026 insgesamt 63 Fragen zur Ernährungsarmut und zum öffentlichen Kantinenwesen in Deutschland stellt. Die Antwortfrist für die Bundesregierung endet spätestens am 6. August 2026.
Was ist Ernährungsarmut?
Ernährungsarmut bezeichnet nach der in der Anfrage verwendeten Definition mehr als bloßen Hunger: Sie hat eine quantitative Seite — zu wenig Kalorien aufgrund fehlenden Einkommens — und eine qualitative Seite — den Rückgriff auf billige, ungesunde Lebensmittel. Dazu kommt eine soziale Dimension: Menschen, die sich Café- oder Restaurantbesuche nicht leisten können, nehmen nicht am gemeinsamen Essen teil und sind damit von sozialer Teilhabe ausgeschlossen. Gerade für alleinlebende Rentnerinnen und Rentner sowie Einpersonenhaushalte birgt das laut Fragesteller die Gefahr sozialer Vereinsamung. Ob und wie viele Menschen in Deutschland konkret von Ernährungsarmut betroffen sind, ist bislang statistisch nicht einheitlich erfasst — das ist einer der Kernpunkte der Anfrage.
Was gilt aktuell?
Im Gegensatz zu Ländern wie Großbritannien oder Frankreich gibt es in Deutschland keine standardisierte Berichterstattung zur Ernährungslage privater Haushalte. Die Sozialberichterstattung auf Bundes- und Landesebene erfasst Ernährungsarmut bisher nicht als eigene Kategorie. Gleichzeitig sind die Lebensmittelpreise seit 2022 erheblich gestiegen — ein Entwicklungstrend, den die Fragesteller durch mögliche Folgen des Irankrieges ab Herbst 2026 weiter verschärft sehen. Ob die im Bürgergeld vorgesehenen Tagessätze für Lebensmittel mit tatsächlichen Kantinenpreisen übereinstimmen, ist eine der konkreten Fragen an die Bundesregierung.
63 Fragen zum Kantinenwesen
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Kantinenwesen in öffentlicher Hand. Die Fraktion will unter anderem wissen, wie viele Kantinen Bundesbehörden, Kommunen und Bundesländer betreiben, ob diese durch private Dienstleister oder im Eigenbetrieb geführt werden und welche sozialen oder ökologischen Kriterien bei der Vergabe von Betreiberverträgen gelten. Zugleich fragt die Anfrage, in wie vielen dieser Kantinen auch externe Bürgerinnen und Bürger — also Menschen, die nicht in der jeweiligen Behörde beschäftigt sind — essen dürfen. Hintergrund ist die Überlegung, ob staatliche Kantinen als Instrument zur Bekämpfung von Ernährungsarmut genutzt werden könnten.
Konkret erfragt werden auch die Betriebskosten aller Bundeskantinen für 2024 und 2025, die Preisentwicklung über 20 Jahre sowie der Anteil subventionierter Mahlzeiten. Fragen 51 bis 55 widmen sich dem Einsatz regionaler und ökologischer Lebensmittel in Behördenkantinen und nehmen dabei Bezug auf das Bundesförderprojekt „Besser essen in der Region“.
Ernährungsarmut und Gesundheit
Neben dem Kantinenwesen enthält die Anfrage einen umfangreichen Block zu den gesundheitlichen Folgen von Ernährungsarmut. Gefragt wird nach dem Zusammenhang zwischen Ernährungsarmut und psychischer Gesundheit, zwischen Bildungsgrad, Einkommen und ernährungsbedingten Erkrankungen sowie nach den Kosten, die dem Gesundheitssystem durch mangelhafte Ernährung entstehen — aufgeschlüsselt nach physischer und psychischer Gesundheit und für alle Jahre seit 2016. Auch Lebenserwartung in Abhängigkeit von Einkommenslage und Ernährungsversorgung ist Gegenstand der Fragen.
Die regionale Dimension spielt ebenfalls eine Rolle: Die Fragesteller möchten wissen, ob sich die Ernährungslage zwischen urbanen und ländlichen Räumen sowie zwischen sozial benachteiligten und anderen Stadtteilen unterscheidet. Solche Daten liegen nach aktuellem Kenntnisstand bundesweit nicht systematisch vor — was selbst schon ein politisch relevanter Befund wäre. Wie die Bundesregierung etwa im Bereich der Pflegepolitik mit fehlenden Datenbasis umgeht, ist ein vergleichbares Muster in der jüngsten parlamentarischen Debatte.
Die Anfrage wurde von Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie der gesamten Fraktion Die Linke am 1. Juli 2026 eingereicht und am 16. Juli 2026 als Drucksache veröffentlicht. Weitere thematisch verwandte Debatten rund um Sozialleistungen und Lebenshaltungskosten finden sich in der aktuellen Übersicht der Bundestags-Drucksachen vom 18. Juli 2026.
Weiterlesen:
- Bundesregierung reformiert die Pflege im Blindflug
- Bundestag 18.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Das bewegt Deutschland — 19.07.2026
Besonders betroffen sind nach Darstellung der Fragesteller einkommensarme Haushalte, alleinlebende Rentnerinnen und Rentner, Bürgergeld-Empfänger sowie Kinder und Jugendliche. Auch Menschen in sozial benachteiligten Stadtteilen und in ländlichen Regionen könnten laut Anfrage schlechteren Zugang zu gesunden und bezahlbaren Lebensmitteln haben.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7144) wurde am 16. Juli 2026 im Bundestag registriert. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, schriftlich zu antworten. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht. Ein parlamentarischer Beschluss ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.
- Ernährungsarmut
- Bezeichnet den Zustand, in dem Menschen aufgrund fehlenden Einkommens weder ausreichend noch ausgewogen essen können und von gemeinsamen Essenspraktiken ausgeschlossen sind.
- Gemeinschaftsverpflegung
- Sammelbegriff für organisierte Essenangebote außerhalb des eigenen Haushalts, etwa in Kantinen, Schulen, Krankenhäusern oder Kitas.
- Bürgergeld-Tagessatz
- Der im Bürgergeld für Lebensmittel vorgesehene tägliche Betrag, dessen Höhe die Anfrage mit durchschnittlichen Kantinenpreisen vergleichen möchte.
Was versteht man unter Ernährungsarmut?
Ernährungsarmut bezeichnet laut Anfrage sowohl den Mangel an ausreichend Kalorien (quantitativ) als auch den erzwungenen Rückgriff auf ungesunde, günstige Lebensmittel (qualitativ) sowie die soziale Isolation durch fehlende Teilhabe am gemeinsamen Essen.
Was wird zu Bundeskantinen konkret gefragt?
Die Anfrage erkundigt sich nach der Anzahl, Finanzierung, Preisgestaltung und Betreiberstruktur von Bundeskantinen sowie danach, ob externe Bürger dort essen dürfen und ob es ermäßigte Angebote für einkommensschwache Gruppen gibt.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung. Bei Einreichung am 1. Juli 2026 läuft die Frist bis zum 22. Juli 2026; das Dokument trägt das Datum 16. Juli 2026, was dem Eingang im Bundestag entspricht — die Frist endet damit spätestens am 6. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7144 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































