- 27.504 Straftaten mit Kindern als Tatverdächtige und Opfer im Jahr 2025
- Bei Gewaltkriminalität: 7.027 Fälle mit Kind-Tatverdächtigen und Kind-Opfern
- Häufigste Staatsangehörigkeiten der TV: deutsch, syrisch, ukrainisch
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6391 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Drucksache 21/6391 ist die Antwort des Bundesministeriums des Innern vom 10. Juni 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6149). Die Anfrage knüpft an eine frühere Anfrage (BT-Drs. 21/987) an, die entsprechende Daten für das Jahr 2024 erhoben hatte, und aktualisiert diese nun mit Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025. Die PKS wird jährlich vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht und ist die zentrale Datenquelle für Kriminalitätsentwicklungen in Deutschland.
- 27.504 Straftaten — Fälle mit Kind-Tatverdächtigen (unter 14 Jahre) und Kind-Opfern (unter 14 Jahre) in der PKS 2025 (Straftaten insgesamt).
- 33.671 Straftaten — Fälle mit Kind-Tatverdächtigen und minderjährigen Opfern (unter 18 Jahre) in der PKS 2025 (Straftaten insgesamt).
- 7.027 Fälle — Gewaltkriminalität mit Kind-Tatverdächtigen und Kind-Opfern; häufigste TV-Staatsangehörigkeiten: deutsch (64,1 %), syrisch (9,6 %), ukrainisch (3,2 %).
- 13.320 Fälle — Vorsätzliche einfache Körperverletzung mit Kind-Tatverdächtigen und Kind-Opfern; häufigste TV-Nationalitäten: deutsch (66,5 %), syrisch (8,6 %), ukrainisch (3,8 %).
- 80 Fälle — Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff (besonders schwerer Fall) mit Kind-Tatverdächtigen und Kind-Opfern; TV überwiegend deutsch (80,6 %).
Im Detail
Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6391
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 27.504 Straftaten registriert, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger unter 14 Jahre alt war und gleichzeitig mindestens ein Kind unter 14 Jahren als Opfer betroffen war. Bezieht man den Opferkreis auf alle Minderjährigen unter 18 Jahren, steigt die Zahl auf 33.671 Fälle. Diese Zahlen gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/6391) vom 10. Juni 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion bekannt.
Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland strafunmündig. Gegen sie kann kein Strafverfahren eingeleitet werden. Gleichwohl führt die Polizei in solchen Fällen Ermittlungsverfahren durch, und die Betroffenen werden in der PKS als Tatverdächtige erfasst. Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass die PKS damit nicht die Aussagekraft einer Verurteiltenstatistik besitzt — sie bildet lediglich den polizeilichen Erkenntnisstand ab.
Kinderkriminalität nach Deliktsgruppen
Besonders viele Fälle entfallen laut PKS 2025 auf Körperverletzungsdelikte: Bei der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung wurden 13.320 Fälle gezählt, in denen ein Kind tatverdächtig und ein anderes Kind Opfer war. Im Bereich der gefährlichen und schweren Körperverletzung waren es 6.046 Fälle. Die Gewaltkriminalität insgesamt umfasst 7.027 Fälle mit Kind-Tatverdächtigen und Kind-Opfern sowie 9.164 Fälle, wenn auch ältere Minderjährige als Opfer einbezogen werden.
Im schwerwiegendsten Bereich — Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen — wurden neun Fälle erfasst, bei denen sowohl Tatverdächtige als auch Opfer unter 14 Jahre alt waren. 14 Fälle betrafen minderjährige Opfer insgesamt. Aufgrund der geringen Fallzahlen nennt die Bundesregierung dort die TV-Staatsangehörigkeiten als absolute Zahlen statt in Prozent. Im Bereich der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung (besonders schwerer Fall) wurden 80 Straftaten mit Kind-Tatverdächtigen und Kind-Opfern gezählt sowie 132 Fälle mit minderjährigen Opfern.
Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen
Über alle erfragten Deliktsgruppen hinweg zeigt die PKS 2025 ein einheitliches Muster bei den häufigsten Staatsangehörigkeiten tatverdächtiger Kinder: An erster Stelle stehen durchweg deutsche Staatsangehörige (je nach Delikt zwischen etwa 64 und 81 Prozent), gefolgt von syrischen (rund 4 bis 10 Prozent) und ukrainischen Staatsangehörigen (rund 2,6 bis 3,8 Prozent). Beim Delikt der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung mit erwachsenen Opfern liegt der deutsche Anteil mit 75,3 Prozent am höchsten.
Grenzen der PKS als Datenquelle
Für eine Reihe von Fragen — darunter die Gesamtzahl der Tatverdächtigen unter 14 Jahren und deren prozentualer Anteil an allen Tatverdächtigen in bestimmten Deliktsgruppen — verweist die Bundesregierung auf die öffentlich zugängliche BKA-Tabelle T20. Sie begründet dies damit, dass kein amtlich begründeter Kenntnisvorsprung bestehe, der die eigenständige Aufbereitung öffentlich verfügbarer Daten gebiete. Die Fragesteller könnten diese Daten selbst aus den BKA-Veröffentlichungen entnehmen. Damit beantwortet die Regierung die Fallfragen vollständig, weicht aber bei den Anteilsberechnungen auf Verweise aus.
Die Anfrage knüpft an eine frühere Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/987) an, die entsprechende Daten für das Jahr 2024 erhoben hatte. Die PKS-Daten werden jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlicht und bilden die Grundlage für kriminalpolitische Debatten über Prävention, Jugendhilfe und den Umgang mit straffälligen Minderjährigen. Thematisch verwandt sind auch Daten zu Fluggastdaten 2025 sowie Fragen zum Datenschutz bei Behörden.
Weiterlesen:
- Fluggastdaten 2025: 548 Mio. Datensätze unter der Lupe
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Die Daten betreffen unmittelbar Kinder unter 14 Jahren — sowohl als polizeilich registrierte Tatverdächtige als auch als Opfer von Straftaten. Mittelbar sind Eltern, Schulen, Jugendämter und Strafverfolgungsbehörden betroffen, die auf aktuelle Kriminalitätsdaten im Bereich der Jugendkriminalität angewiesen sind.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen zu konkreten Fallzahlen vollständig, verweist jedoch bei Fragen zu absoluten Tatverdächtigenzahlen und Anteilsberechnungen auf öffentlich zugängliche BKA-Tabellen und erklärt, dass kein amtlich begründeter Kenntnisvorsprung bestehe, der eine eigenständige Aufbereitung öffentlicher Daten erfordere.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 10.06.2026) AfD hinterfragt Kinderkriminalität: Neue Zahlen für 2025 gefordert →
- PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik)
- Jährliche Statistik des BKA, die der Polizei bekannt gewordene und abschließend bearbeitete Straftaten erfasst. Sie zählt Tatverdächtige, nicht rechtskräftig Verurteilte.
- Tatverdächtiger (TV)
- Person, gegen die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis ein begründeter Tatverdacht besteht — unabhängig davon, ob später eine Verurteilung erfolgt.
- Ausgangsstatistik
- Statistik, bei der die Erfassung erst bei Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft erfolgt — also nach Abschluss der polizeilichen Bearbeitung.
Können Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich verfolgt werden?
Nein. Bei delinquentem Verhalten eines Kindes wird kein Strafverfahren eingeleitet. In der PKS können Kinder jedoch als Tatverdächtige registriert sein, da ein polizeiliches Ermittlungsverfahren dennoch durchgeführt wird.
Welche Nationalitäten dominieren bei kindlichen Tatverdächtigen?
Laut PKS 2025 sind die drei häufigsten Staatsangehörigkeiten bei Tatverdächtigen unter 14 Jahren deutsch (je nach Deliktsbereich 63–80 Prozent), syrisch und ukrainisch.
Was ist die PKS und wie aussagekräftig ist sie?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst der Polizei bekannt gewordene und endbearbeitete Straftaten. Sie besitzt nicht die Aussagekraft einer Verurteiltenstatistik, da nur Tatverdächtige, nicht rechtskräftig Verurteilte gezählt werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6391 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































