- Vier Petitionen zur Kraftfahrzeugsteuer abschlussreif
- Einsender kommen aus Mücke, Velten, Stuttgart und Berlin
- Petitionsausschuss fasste Beschlüsse am 4. November 2026
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet regelmäßig Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern und fasst seine Beschlüsse in Sammelübersichten zusammen. Die Sammelübersicht 359 (BT-Drs. 21/8959) vom 4. November 2026 enthält vier Petitionen zum Thema Kraftfahrzeugsteuer, deren Abschluss der Ausschuss empfiehlt. Die Petitionen wurden von Einsendern aus Mücke (Hessen), Velten (Brandenburg), Stuttgart (Baden-Württemberg) und Berlin eingereicht.
Im Detail
Die Petitionsverfahren abzuschließen.
— Beschlussempfehlung, BT-Drs. 21/8959
Die Kraftfahrzeugsteuer ist für Millionen von Fahrzeughaltern in Deutschland ein allgegenwärtiges Thema. Vier Bürger aus Mücke (Hessen), Velten (Brandenburg), Stuttgart (Baden-Württemberg) und Berlin haben beim Deutschen Bundestag Petitionen zu diesem Thema eingereicht. Der Petitionsausschuss hat diese Eingaben in seiner Sitzung vom 4. November 2026 behandelt und empfiehlt dem Bundestag nun, die Verfahren abzuschließen.
Kraftfahrzeugsteuer im Fokus der Petition
Die genauen Anliegen der vier Petitionen zur Kraftfahrzeugsteuer sind in der Vorabfassung der BT-Drs. 21/8959 nicht im Detail ausgeführt. Bekannt ist lediglich, dass alle vier Eingaben unter dem Aktenzeichen-Präfix „Pet 3-21-08-6121“ geführt werden und inhaltlich der Kraftfahrzeugsteuer zuzuordnen sind. Der Petitionsausschuss hat in seiner 42. Sitzung (Protokoll Nr. 21/42) einstimmig die Beschlussempfehlung gefasst, die Verfahren abzuschließen.
Was gilt aktuell?
Die Kraftfahrzeugsteuer wird in Deutschland auf Basis des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) erhoben. Bemessungsgrundlagen sind je nach Fahrzeugtyp Hubraum, CO₂-Emissionen und Schadstoffklasse. Seit der Reform von 2009 spielt der CO₂-Ausstoß bei Pkw eine zentrale Rolle bei der Steuerberechnung. Halter von Elektrofahrzeugen sind derzeit von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Das Steueraufkommen fließt vollständig dem Bund zu und belief sich zuletzt auf mehrere Milliarden Euro jährlich.
Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz (Art. 17 GG) verankert und ermöglicht es jeder Person, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft jede Eingabe und spricht eine Empfehlung aus — etwa den Abschluss des Verfahrens, eine Überweisung an die Bundesregierung oder eine Empfehlung zur Gesetzesänderung. Die vorliegende Sammelübersicht 359 ist eine von regelmäßig veröffentlichten Zusammenfassungen, in denen mehrere Petitionsbeschlüsse gebündelt dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden.
Amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses ist Dr. Hülya Düber, die die Drucksache unterzeichnet hat.
Betroffen sind die vier Petenten, die Eingaben zur Kraftfahrzeugsteuer eingereicht haben. Mittelbar betrifft das Thema alle Halter von Kraftfahrzeugen in Deutschland, die zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer verpflichtet sind.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung zum Abschluss der vier Petitionsverfahren zur Kraftfahrzeugsteuer am 4. November 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum über die Annahme der Beschlussempfehlung steht noch aus.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsbeschlüsse des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
- Kraftfahrzeugsteuer
- Bundessteuer auf das Halten von Kraftfahrzeugen, bemessen nach Hubraum, CO₂-Ausstoß und Schadstoffklasse.
- Petitionsverfahren abschließen
- Formale Beendigung des Petitionsverfahrens durch den Petitionsausschuss, ohne dass weiterer parlamentarischer Handlungsbedarf festgestellt wird.
Was ist eine Petition beim Bundestag?
Jeder Bürger kann dem Deutschen Bundestag eine Petition einreichen, also ein Anliegen oder eine Beschwerde vortragen. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben und empfiehlt dem Bundestag, wie damit verfahren werden soll.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen'?
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Verfahren zu beenden, ohne dass ein weitergehender parlamentarischer Handlungsbedarf gesehen wird. Die Petition ist damit formal erledigt.
Was regelt die Kraftfahrzeugsteuer?
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Bundessteuer, die für das Halten von Kraftfahrzeugen erhoben wird. Bemessungsgrundlagen sind u. a. Hubraum, CO₂-Ausstoß und Schadstoffklasse des Fahrzeugs.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8959 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































