- 38,5% Quote für saubere Fahrzeuge gilt seit 2021
- Alle Bundesbehörden müssen E-Autos beschaffen
- Grüne prüfen Erfüllung im ersten Zeitraum
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6455 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz setzt die europäische Clean Vehicle Directive um, die Teil des Fit-for-55-Pakets ist. Die EU will bis 2030 ihre Treibhausgase um 55 Prozent reduzieren. Deutschland strebt Klimaneutralität bis 2045 an. Das Gesetz gilt in zwei Fünfjahreszeiträumen – der erste endete am 31. Dezember 2025.
Im Detail
Der menschengemachte Klimawandel, der durch den Ausstoß von Treibhausgasen verursacht wird, gefährdet die Lebensgrundlage der Menschheit und zukünftiger Generationen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6455
Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz verpflichtet alle Bundesbehörden, mindestens 38,5 Prozent ihrer neu beschafften Pkw und leichten Nutzfahrzeuge als umweltfreundliche Fahrzeuge zu kaufen. Die Grünen-Fraktion fragt nun nach der Einhaltung dieser Vorgabe in der Praxis. Mit einer umfangreichen Kleinen Anfrage erkundigt sie sich nach dem Erfüllungsstand im ersten Referenzzeitraum von August 2021 bis Dezember 2025.
18 Fragen umfassen das gesamte Spektrum. Welche Ministerien haben die Quote erfüllt, fragt die Fraktion. Auch nach den beschafften Fahrzeugtypen wird erkundigt. Die Verfügbarkeit von Ladepunkten steht ebenfalls im Fokus der parlamentarischen Nachfrage. Besonders interessiert die Grünen, ob Plug-In-Hybride tatsächlich elektrisch gefahren werden oder primär mit Verbrennungsmotor laufen.
Was gilt aktuell?
Das Gesetz setzt die europäische Clean Vehicle Directive um und gilt für alle öffentlichen Auftraggeber. Bundesbehörden müssen bei Neuanschaffungen eine Mindestquote von 38,5 Prozent sauberer Fahrzeuge erfüllen. Als saubere Fahrzeuge gelten Elektroautos, Plug-In-Hybride, Vollhybride und Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen wie Wasserstoff oder Biokraftstoffen.
Die Regelung betrifft die Beschaffungsentscheidungen von etwa 15 Bundesministerien. Hunderte nachgeordnete Behörden sind ebenfalls erfasst. Der Bund betreibt einen der größten Fuhrparks Deutschlands mit mehreren tausend Fahrzeugen.
Klimaschutz mit Verfassungsrang
Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund weitreichender Klimaziele. Die EU will ihre Treibhausgase bis 2030 um 55 Prozent reduzieren. Deutschland strebt Klimaneutralität bis 2045 an. Der Verkehrssektor verzeichnet nur langsam sinkende CO2-Emissionen.
Das Saubere-Fahrzeuge-Gesetz ist ein Baustein der Verkehrswende, erklärt die Regierung. Die öffentliche Hand soll als Vorbild vorangehen. Gleichzeitig wird der Markt für alternative Antriebe gestärkt. Kritiker wenden ein, dass die Quote zu niedrig ist und zu viele Ausnahmen bietet.
Kontrolle der Umsetzung
Die Grünen fokussieren sich auf die praktische Umsetzung. Sie fragen nach der tatsächlichen Nutzung von Plug-In-Hybriden. Diese werden oft diskutiert, weil sie häufig nicht elektrisch gefahren werden. Auch die Ladeinfrastruktur steht im Fokus: Wie viele Ladepunkte haben Verkehrs- und Verteidigungsministerium an ihren Standorten installiert?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Berichtspflicht gegenüber der EU. Das Gesetz verpflichtet Deutschland, regelmäßig über die Fortschritte zu berichten. Die Grünen fragen, ob diese Meldepflichten ordnungsgemäß erfüllt worden sind.
Der zweite Referenzzeitraum von 2026 bis 2030 sieht strengere Quoten vor. Die EU plant eine Verschärfung der Vorgaben, um die Klimaziele zu erreichen. Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, wie gut Deutschland auf diese verschärften Anforderungen vorbereitet ist.
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Alle Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden sind verpflichtet, die 38,5-Prozent-Quote bei der Fahrzeugbeschaffung einzuhalten. Dies betrifft die Fuhrparks von rund 15 Ministerien und hunderten Bundesbehörden.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die umfangreiche Anfrage zu beantworten. Die Antwortfrist endet am 2. Juli 2026. Die Antwort wird zeigen, ob alle Behörden die gesetzliche Mindestquote für saubere Fahrzeuge erfüllt haben.
- Clean Vehicle Directive
- EU-Richtlinie, die öffentliche Auftraggeber zur Beschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge verpflichtet.
- BEV
- Battery Electric Vehicle – rein batterieelektrisches Fahrzeug ohne Verbrennungsmotor.
- PHEV
- Plug-In Hybrid Electric Vehicle – Fahrzeug mit Batterie und Verbrennungsmotor, extern aufladbar.
Was ist das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz?
Es verpflichtet Bundesbehörden, mindestens 38,5% ihrer Neufahrzeuge als E-Autos, Hybride oder andere saubere Antriebe zu beschaffen. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um.
Welcher Zeitraum wird geprüft?
Der erste Referenzzeitraum vom 2. August 2021 bis 31. Dezember 2025 bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6455 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.








































































