- 38,9% der Heilpraktiker-Patienten haben Allergien
- Bundesweite Heilpraktikerpraxen erreichen hohes Behandlungsvolumen
- AfD will Berufsbild vor Verschärfungen schützen
Heilpraktiker-Antrag: AfD will Regulierung stoppen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6356 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte ein umfassendes empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen beauftragt, das im November 2024 abgeschlossen wurde. Parallel dazu gab es politische Diskussionen über eine mögliche Verschärfung der Regelungen für Heilpraktiker. Das Gutachten untersuchte systematisch Struktur, Berufsausübung, Therapiemethoden, Einbindung in das Gesundheitswesen und Patientensicherheit. Laut AfD zeigen die Daten eine geringe Zahl registrierter schwerwiegender Schadensfälle.
- 38,9% — Anteil der Allergiker unter den behandelten Patienten in Heilpraktikerpraxen
- November 2024 — Abschlussdatum des umfassenden BMG-Gutachtens zum Heilpraktikerwesen
- Hohes Behandlungsvolumen — Bundesweit zahlreiche Heilpraktikerpraxen mit vielen wiederkehrenden Patientenkontakten
Im Detail
Das Heilpraktikerwesen ist Gegenstand eines umfassenden, vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten empirischen Gutachtens (Abschlussbericht November 2024), das Struktur, Berufsausübung, Einbindung in das Gesundheitswesen, wirtschaftliche Aspekte sowie Fragen der Patientensicherheit auswertet.
— Antrag BT-Drs. 21/6356
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zum Schutz des Heilpraktiker-Berufsstandes vorgelegt. Mit der Drucksache 21/6356 vom 9. Juni 2026 fordert sie, Heilpraktiker als eigenständigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu erhalten. Verschärfungen sollen verhindert werden.
Was gilt aktuell?
Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelt die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation. Erlaubnisvorbehalt besteht. Heilpraktiker dürfen eigenständig Diagnosen stellen und Therapien durchführen, müssen jedoch eine staatliche Erlaubnis besitzen. Die Finanzierung erfolgt weitgehend außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung durch Privatpatienten. Zusatzversicherungen übernehmen ebenfalls Kosten.
Gutachten als Grundlage
Der Antrag stützt sich auf ein empirisches Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums von November 2024. Das Gutachten hat systematisch Struktur, Berufsausübung und Therapiemethoden untersucht. Auch Einbindung in das Gesundheitswesen und Patientensicherheit sind erfasst worden. Nach den Daten behandeln Heilpraktiker vorwiegend chronische Beschwerden. Schmerzen im Bewegungsapparat, Magen-Darm-Beschwerden, psychische Belastungen oder Allergien betreffen 38,9% der Patienten.
Wirtschaftliche Bedeutung
Das Gutachten weist ein hohes jährliches Behandlungsvolumen mit vielen wiederkehrenden Kontakten nach. Heilpraktische Leistungen schaffen ein eigenständiges Versorgungssegment, das öffentliche Kassenhaushalte nicht direkt belastet. Die Umsätze zeigen die wirtschaftliche Bedeutung dieses Berufsfeldes. Beschäftigungsverhältnisse sind ebenfalls relevant.
Evidence Based Medicine neu definiert
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Definition von Evidence Based Medicine (EBM). Die AfD wendet sich gegen eine Verkürzung auf randomisierte kontrollierte Studien. Sie fordert die ursprüngliche Definition nach Sackett: die Integration von wissenschaftlicher Evidenz, klinischer Expertise und Patientenwerten. Dies soll als Maßstab für die Bewertung patientenzentrierter Versorgung dienen.
Konkrete Forderungen
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, das Berufsbild zu erhalten. Reformdebatten sollen evidenzbasiert geführt werden. Ein strukturierter Dialog mit Ländern und Berufsorganisationen soll bundeseinheitliche Mindeststandards entwickeln, ohne den Berufszugang zu erschweren. Die Rolle komplementärmedizinischer Ansätze soll als Teil von Patientenpräferenzen anerkannt werden.
Die AfD argumentiert mit Patientensicherheit und verweist auf die im Gutachten dokumentierte geringe Zahl schwerwiegender Schadensfälle. Heilpraktiker schließen Versorgungslücken bei Zeit, Zugänglichkeit und speziellen Therapien. Die GKV deckt diese oft nur begrenzt ab.
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Betroffen sind bundesweit tätige Heilpraktiker und ihre Patienten, die komplementäre Behandlungen bei chronischen Beschwerden wie Schmerzen im Bewegungsapparat, Magen-Darm-Problemen oder Allergien suchen. Das Gutachten zeigt, dass Heilpraktiker vorwiegend chronische Leiden behandeln, die oft hohe Folgekosten im regulären Gesundheitssystem verursachen.
Der Antrag wird zunächst dem zuständigen Gesundheitsausschuss zur Beratung überwiesen. Dort erfolgt eine fachliche Prüfung der Forderungen. Anschließend steht eine Abstimmung im Bundestags-Plenum an. Bei der aktuellen Mehrheitslage ist eine Annahme des AfD-Antrags unwahrscheinlich.
- Evidence Based Medicine (EBM)
- Medizinische Praxis, die wissenschaftliche Evidenz, klinische Erfahrung und Patientenwerte miteinander verbindet.
- Heilpraktikergesetz
- Regelt seit 1939 die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation unter Erlaubnisvorbehalt.
Was fordert der AfD-Antrag konkret?
Der Erhalt des Heilpraktiker-Berufsstandes und eine evidenzbasierte Weiterentwicklung statt Abschaffung oder unverhältnismäßige Einschränkungen.
Auf welcher Grundlage basiert der Antrag?
Auf einem empirischen Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums von November 2024, das das Heilpraktikerwesen systematisch untersucht hat.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6356 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































