- BfV beobachtet pseudo-christliche Extremismus-Akteure in sozialen Medien
- Kontakte zwischen diesen Akteuren und AfD-Mitgliedern festgestellt
- Fast 30.000 Referrals stellte BKA 2025 bei politisch motivierter Kriminalität
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6473 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Grünen-Fraktion richtete die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6166) an die Bundesregierung, nachdem Medienberichte auf Verbindungen zwischen christlich-fundamentalistischen Influencern und rechtsextremen Strukturen hingewiesen hatten. Unter anderem hatte die Landtagspräsidentin in Baden-Württemberg eine AfD-Veranstaltung mit solchen Influencern im Juli 2025 untersagt, weil das Landesamt für Verfassungsschutz mehrere Eingeladene als Rechtsextremisten eingestuft hatte. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte zuvor den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ aufgegeben, verfolgt aber einzelne Akteure daraus weiter.
- ~30.000 Referrals — So viele Löschersuchen stellte das BKA allein 2025 im Bereich politisch motivierter Kriminalität an Online-Diensteanbieter.
- 0 Entfernungsanordnungen — Bislang wurde keine einzige Entfernungsanordnung nach der TCO-Verordnung gegen Inhalte im Kontext christlich motivierten politischen Extremismus gestellt.
- 27 Fragen — Die Grünen-Fraktion stellte insgesamt 27 Fragen zu christlichem Fundamentalismus und Rechtsextremismus, von denen die Bundesregierung einen Großteil nur teilweise oder gar nicht beantwortete.
- 2 freikirchliche Gemeinden — In Baden-Württemberg werden laut Medienberichten mindestens zwei freikirchliche Gemeinden vom Verfassungsschutz des Landes beobachtet.
Im Detail
Teilweise sind in diesem Personenkreis Kontakte und Vernetzungsbestrebungen in politische Milieus im In- und Ausland wie gegenüber Mitgliedern der Partei Alternative für Deutschland (AfD, Verdachtsfall) festzustellen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6473, S. 4
Einzelne Akteure aus dem christlich-fundamentalistischen Milieu verbreiten in sozialen Netzwerken extremistische Inhalte — und der Verfassungsschutz beobachtet sie. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6473, datiert 11. Juni 2026) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Konkrete Namen und Details zu beobachteten Personen und Organisationen nennt die Regierung jedoch nicht.
Was das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet laut Bundesregierung auch nach der Auflösung des eigenständigen Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ weiterhin einzelne Akteure und Gruppierungen, die pseudo-christliche Motive aufgreifen. Diese Personen nutzen religiöse Narrative, um Äußerungen gegen gesellschaftliche Gruppen und extremistische Verschwörungserzählungen ideologisch zu untermauern. Ihr Handeln richtet sich laut Bundesregierung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Einige dieser Akteure sind als Influencer in sozialen Medien präsent und sprechen gezielt Jugendliche und junge Erwachsene an. Außerdem stellt die Bundesregierung fest: In diesem Personenkreis sind Kontakte und Vernetzungsbestrebungen gegenüber Mitgliedern der AfD (Verdachtsfall) festzustellen — sowohl im Inland als auch im Ausland.
Christlicher Fundamentalismus und Rechtsextremismus: Was gilt heute?
Die Bundesregierung unterscheidet in ihrer Antwort klar zwischen echtem religiösem Fundamentalismus und der instrumentellen Nutzung christlicher Symbolik durch Rechtsextremisten. Laut BT-Drs. 21/6473 handelt es sich bei den beobachteten Akteuren primär um säkulare Rechtsextremisten, die religiöse Elemente ihren politischen Zielen unterordnen — etwa mit Verweis auf ein „christliches Abendland“ oder den „Turmbau zu Babel“. Eine echte theologische Fundierung fehle dabei weitgehend. Eher sei von einer Politisierung des Religiösen zu sprechen. Spezifische Erkenntnisse zu Radikalisierungsstrategien über christlich-fundamentalistische Narrative bei Kindern und Jugendlichen liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Grundsätzlich stellt sie jedoch eine steigende Relevanz rechtsextremistischer Influencer fest, die mitunter mit christlichen Narrativen arbeiten — und auf Social-Media-Plattformen, die schon von Kindern intensiv genutzt werden, niedrigschwellige Indoktrination ermöglichen.
Weitreichende Auskunftsverweigerungen aus Staatswohl-Gründen
Einen Großteil der 27 Fragen beantwortet die Bundesregierung nicht oder nur sehr allgemein. Zu konkreten Beobachtungsobjekten des BfV, zu namentlich genannten Influencern, zu Strategien, Verbindungen und Netzwerken verweigert sie die Auskunft — auch nicht in eingestufter Form über die Geheimschutzstelle des Bundestages. Die Begründung: Eine Offenbarung dieser Informationen würde Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Erkenntnisstand des BfV zulassen und dessen Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Das Staatswohl überwiege in diesem Fall das parlamentarische Informationsinteresse. Zu Fragen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen — etwa zur Beobachtung konkreter freikirchlicher Gemeinden in Baden-Württemberg — erteilt die Bundesregierung bereits aufgrund der föderalen Ordnung keine Auskünfte.
Löschanfragen und KI-Nutzung im Extremismus
Allein im Jahr 2025 stellte das Bundeskriminalamt (BKA) im Bereich der politisch motivierten Kriminalität nahezu 30.000 Referrals — also Löschersuchen an Online-Plattformen. Wie viele davon im Kontext christlich motivierten Extremismus lagen, erfasst die Statistik nicht gesondert. Entfernungsanordnungen nach der EU-TCO-Verordnung gegen solche Inhalte wurden bislang gar keine gestellt. Zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) durch extremistische Akteure — etwa für Deepfakes und Desinformation — erklärt die Bundesregierung, dass das BfV die KI-Nutzung in der rechtsextremistischen Szene analysiert und mögliche Zukunftspotenziale beobachtet. Dies gilt phänomenbereichsübergreifend für Propaganda, Rekrutierung und Gewaltplanung. Ob und in welchem Ausmaß christlich-fundamentalistische Akteure dabei eine Rolle spielen, bleibt offen.
Zu Organisationen wie der „Heritage Foundation“, der „Alliance for Responsible Citizenship“ (ARC), der „Alliance Defending Freedom International“ (ADF) oder der Bewegung „Tradition, Familie, Privateigentum“ (TFP) liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor. Auch zum „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff e. V.)“ macht die Bundesregierung nur begrenzte Angaben: Die Organisation verbreite rassistische und antisemitische Weltanschauungen unter Rückgriff auf germanisch-heidnische Glaubensansätze — weitergehende Details unterliegen dem Staatswohl-Vorbehalt. Das Thema christlicher Fundamentalismus und dessen mögliche Verbindungen zum Rechtsextremismus steht damit weiterhin politisch im Raum, ohne dass das Parlament vollständige Transparenz erhält. Die verfassungsrechtlichen Grenzen parlamentarischer Informationsrechte gegenüber dem Staatsschutzinteresse werden in dieser Drucksache besonders deutlich sichtbar.
Weiterlesen:
- Bundestag 17.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- CDU kopiert Forderungen der AfD-Fraktion
- Begriff erklärt: Grundgesetz-Artikel
Betroffen sind potenziell Jugendliche und junge Erwachsene, die über soziale Medien mit extremistischen Inhalten konfrontiert werden, die unter religiösem Deckmantel verbreitet werden. Zudem sind christliche Kirchen und kirchliche Vertreter betroffen, die laut Anfrage selbst Ziel rechtsextremistischer Angriffe werden können.
Die Bundesregierung weicht bei einem Großteil der Fragen aus: Konkrete Angaben zu beobachteten Organisationen, Influencern, Netzwerken und Verbindungen verweigert sie mit Verweis auf Staatswohl, Grundrechtsschutz Dritter oder föderale Zuständigkeiten. Einzelne Fragen werden mit dem Hinweis auf unzumutbaren Aufwand oder fehlende statistische Erfassung nicht beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 11.06.2026) Grüne fragen christliche Influencer mit rechtsextremen Bezügen ab →
- Referral
- Löschersuchen der Polizei an Online-Diensteanbieter, um auf strafrechtlich relevante Inhalte aufmerksam zu machen und deren freiwillige Löschung zu erbitten.
- TCO-Verordnung
- EU-Verordnung (2021/784) zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte, die Behörden ermöglicht, von Hostingdiensten die unmittelbare Entfernung terroristischer Inhalte zu verlangen.
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität — ein bundesweites Erfassungssystem für politisch motivierte Straftaten.
Beobachtet der Verfassungsschutz christlich-fundamentalistische Gruppen?
Das BfV beobachtet einzelne Akteure und Gruppen, die pseudo-christliche Motive nutzen, um extremistische Inhalte zu verbreiten und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben. Namen und Details nennt die Bundesregierung nicht.
Gibt es Verbindungen zwischen christlichen Influencern und der AfD?
Laut Bundesregierung sind in dem beobachteten Personenkreis Kontakte und Vernetzungsbestrebungen gegenüber AfD-Mitgliedern festzustellen. Die AfD wird in der Antwort als Verdachtsfall bezeichnet.
Warum beantwortet die Bundesregierung viele Fragen nicht?
Die Bundesregierung verweist auf den Schutz nachrichtendienstlicher Methoden des BfV, Grundrechte Dritter (informationelle Selbstbestimmung), föderale Zuständigkeiten der Länder sowie in einem Fall auf unzumutbaren Aufwand.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6473 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































