- 250.000 Euro für ein einzelnes NGO-Projekt in Thüringen 2026
- Bundesregierung nannte Empfänger, aber keine Fördersummen
- 23 Fragen zu allen Thüringer Landkreisen und Städten ab 2020
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6547 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert über sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘ lokale zivilgesellschaftliche Projekte in Kommunen und Landkreisen. Die Mittel fließen aus dem Bundeshaushalt, Kapitel 1702 (Kinder- und Jugendpolitik), Titel 684 04. In der neuen Förderperiode 2026 erhält laut Drucksache beispielsweise der Verein ‚Muslimisches Bildungswerk für Demokratie und Bildung e. V.‘ rund 250.000 Euro für ein Projekt in Ostdeutschland. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit BT-Drs. 21/5880 nach der NGO-Förderung in Thüringen gefragt; die Bundesregierung antwortete am 2. Juni 2026 mit BT-Drs. 21/6260, ohne jedoch konkrete Fördersummen zu nennen.
Im Detail
Zwar werden die geförderten Erst-, Zwischen- und Letztempfänger sowie die geförderten Projekte aufgelistet, allerdings ohne die Nennung der jeweiligen Fördersummen, die an die Empfänger geflossen sind.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6547
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit Jahren Vereine und Organisationen in deutschen Kommunen — auch in Thüringen fließen darüber Bundesmittel an lokale NGOs. Wie viel Geld genau an welche Empfänger geflossen ist, hat die Bundesregierung auf eine erste Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/5880) bislang nicht vollständig beantwortet. In ihrer Antwort vom 2. Juni 2026 (BT-Drs. 21/6260) listete sie zwar Erst-, Zwischen- und Letztempfänger sowie die geförderten Projekte auf — konkrete Fördersummen fehlten jedoch. Dies ist der Anlass für die vorliegende Nachfrage BT-Drs. 21/6547 vom 18. Juni 2026.
Demokratie leben!: Was wird gefördert?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ finanziert lokale zivilgesellschaftliche Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Es läuft über den Bundeshaushalt, Kapitel 1702 (Kinder- und Jugendpolitik), Titel 684 04. Ein konkretes Beispiel aus der neuen Förderperiode 2026: Der Verein ‚Muslimisches Bildungswerk für Demokratie und Bildung e. V.‘ erhält laut Drucksache rund 250.000 Euro für das Projekt ‚Stark in Vielfalt: Demokratie erleben und gestalten in Ostdeutschland — Gemeinsam gegen Antimuslimischen Rassismus und Antisemitismus‘. Das Programm arbeitet über sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘, bei denen Kommunen und Landkreise als Ankerpunkte fungieren und Gelder an lokale Träger weiterleiten.
Was gilt aktuell?
In der laufenden Förderperiode werden thüringische NGOs weiterhin über ‚Demokratie leben!‘ unterstützt. Bislang sind die Empfängerlisten öffentlich, nicht aber die genauen Summen je Projekt und Empfänger für die Jahre ab 2020. Die Anfrage zielt darauf ab, diese Informationen für alle 17 Thüringer Landkreise sowie die kreisfreien Städte Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Suhl aufgeschlüsselt und in maschinenlesbarer Form zu erhalten — jeweils geordnet nach Haushaltsjahr, Kapitel, Titel sowie Erst-, Zwischen- und Letztempfänger.
23 Fragen zu allen Thüringer Regionen
Die Anfrage umfasst insgesamt 23 Einzelfragen. Für jede der abgefragten Regionen lautet die Kernfrage gleichlautend: Wie hoch waren die Mittel, die Empfänger aus dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ im Rahmen der ‚Partnerschaften für Demokratie‘ erhielten, aufgelistet ab dem Haushaltsjahr 2020? Die abgefragten Gebiete umfassen unter anderem die Landkreise Sömmerda, Greiz, Sonneberg, Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, Eichsfeld, Nordhausen, Gotha, Saalfeld-Rudolstadt, den Saale-Holzland-Kreis, den Saale-Orla-Kreis, den Ilm-Kreis, den Kyffhäuserkreis, den Unstrut-Hainich-Kreis sowie den Wartburgkreis und die kreisfreien Städte Suhl, Jena, Weimar, Gera, Erfurt und Eisenach.
Der politische Hintergrund der Anfrage ist die Forderung nach mehr Transparenz bei der NGO-Förderung durch den Bund. Aus Sicht der Fragesteller reicht die bisherige Antwort der Bundesregierung nicht aus, um die Mittelverwendung vollständig nachzuvollziehen. Transparenz bei staatlich finanzierten zivilgesellschaftlichen Organisationen ist ein Thema, das in verschiedenen parlamentarischen Debatten regelmäßig aufgegriffen wird — so auch im Kontext der lückenhaften Erfolgskontrolle externer Beratung im Justizministerium oder bei Fragen zur staatlichen Erfassung gesellschaftlicher Phänomene wie Paralleljustiz.
Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung die geforderten Fördersummen diesmal detailliert offenlegt, bleibt abzuwarten. Die Antwortfrist endet am 9. Juli 2026. Vergleichbar detaillierte parlamentarische Anfragen zu Auslandsprojekten und deren finanzieller Ausstattung finden sich auch bei anderen Themen — etwa der 200-Millionen-Euro-Klimapartnerschaft mit Kolumbien.
Weiterlesen:
- Externe Beratung im Justizministerium: Erfolgskontrolle lückenhaft
- Paralleljustiz in Deutschland: Kein bundesweites Lagebild
- Klimapartnerschaft Kolumbien: 200 Mio. Euro und offene Menschenrechtsfragen
Betroffen sind NGOs, Vereine und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen in allen 17 thüringischen Landkreisen sowie in den kreisfreien Städten Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Suhl, die seit 2020 Mittel aus dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ erhalten haben oder erhalten. Mittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das Programm finanzieren.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6547) ist am 18. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Antwortfrist läuft bis zum 9. Juli 2026.
- Partnerschaften für Demokratie
- Lokale Förderprojekte im Rahmen des Bundesprogramms 'Demokratie leben!', bei denen Kommunen und Landkreise zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur Demokratieförderung unterstützen.
- Erstempfänger / Zwischenempfänger / Letztempfänger
- Stufen der Mittelweitergabe: Der Erstempfänger erhält Bundesgelder direkt, der Zwischenempfänger leitet sie weiter, der Letztempfänger setzt das geförderte Projekt tatsächlich um.
- NGO
- Nichtregierungsorganisation — eine nichtstaatliche Organisation wie Vereine, Stiftungen oder Bürgerinitiativen, die nicht staatlichen Institutionen zuzuordnen ist.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundes, das Projekte zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz durch NGOs und andere Organisationen unterstützt — finanziert über Kapitel 1702, Titel 684 04 im Bundeshaushalt.
Warum stellt die AfD diese Nachfrage?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller hat die Bundesregierung in ihrer vorangegangenen Antwort (BT-Drs. 21/6260) zwar Empfänger und Projekte benannt, aber keine konkreten Fördersummen angegeben.
Welche Regionen sind von der Anfrage abgedeckt?
Die Anfrage umfasst 23 Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte, darunter Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Suhl sowie alle Landkreise von Eichsfeld bis Sonneberg.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6547 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
📊 Themen-Monitor
🔍 NGO-Monitor

































































