- 627,9 Millionen Fluggastdatensätze im Jahr 2025 verarbeitet
- 982 Festnahmen durch Bundespolizei nach PNR-Datentreffer
- Neue EU-Verordnungen werden Umfang der Datenverarbeitung weiter erhöhen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6761 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Fluggastdaten-Informationssystem (FluggastDIS) besteht auf Grundlage des Fluggastdatengesetzes (FlugDaG), das die EU-Richtlinie 2016/681 in deutsches Recht umsetzt. Die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) verarbeitet sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Record), die Fluggesellschaften übermitteln. Ergänzend verarbeiten Grenzbehörden sogenannte API-Daten (Advanced Passenger Information) aus dem Boarding-Prozess. Auf EU-Ebene wurden 2025 zwei neue Verordnungen (EU 2025/12 und EU 2025/13) verabschiedet, die eine Echtzeit-Übermittlung von API-Daten über eine zentrale Router-Infrastruktur der EU-Agentur eu-LISA vorschreiben — diese befindet sich noch im Aufbau.
- 627.904.616 — Fluggastdatensätze wurden 2025 im deutschen FluggastDIS verarbeitet.
- 176.893.553 — Betroffene Fluggäste (Vielflieger können mehrfach gezählt sein).
- 100.406 — Vorgänge wurden nach fachlicher Prüfung an Grenzbehörden ausgeleitet.
- 982 — Festnahmen durch die Bundespolizei aufgrund von PNR-Ausleitungen bei Einreiseflügen.
- 4,9 Mio. Euro — Sachausgaben 2025 für die technische Bereitstellung im Bundesverwaltungsamt (ohne Personalkosten).
Im Detail
Im Jahr 2025 wurden durch das Fluggastdaten-Informationssystem 627.904.616 Fluggastdatensätze angenommen und verarbeitet.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6761, S. 3
Jeder zehnte Flugpassagier in Deutschland landet im Jahr 2025 ohne Prüfung durch das staatliche Fluggastdaten-Informationssystem — die übrigen 91 Prozent dagegen werden automatisch erfasst. Insgesamt verarbeitete das System im vergangenen Jahr 627,9 Millionen Datensätze, die rund 176,9 Millionen Fluggäste betrafen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6761, veröffentlicht am 26. Juni 2026) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.
Fluggastdaten-Überwachung: Wie das System funktioniert
Das Fluggastdaten-Informationssystem (FluggastDIS) verarbeitet sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Record) — Buchungsinformationen wie Name, Reiseroute und Zahlungsdaten —, die Fluggesellschaften an die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) übermitteln müssen. Mit Stand 15. Juni 2026 sind 423 Luftfahrtunternehmen an das System angebunden. Welche Unternehmen konkret angeschlossen sind, stuft die Bundesregierung als Verschlusssache ein, da öffentliche Angaben die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden für Dritte nachvollziehbar machen könnten.
Die übermittelten Daten werden automatisch mit polizeilichen Fahndungsdatenbanken und festgelegten Verhaltensmustern abgeglichen. Im Jahr 2025 erzeugte dieser Abgleich 242.427 Vorgänge durch Datenbankabgleiche und weitere 4.615 Vorgänge durch Musterabgleiche. Alle eingehenden technischen Treffer werden fachlich überprüft — im Ergebnis wurden 100.406 Vorgänge an die zuständigen Grenzbehörden ausgeleitet.
Ergebnisse der Personenfahndung 2025
Die ausgeleiteten Vorgänge führten zu konkreten Maßnahmen gegenüber Reisenden. Laut Bundesregierung stützten sich die Maßnahmen auf folgende Kategorien: 5.408 gezielte offene Kontrollen, 2.848 Aufenthaltsermittlungen, 2.549 polizeiliche Beobachtungen oder verdeckte Kontrollen, 1.556 Festnahmen (Ausschreibungen) sowie 458 Zurückweisungen. Die tatsächliche Zahl der durch Bundespolizei vollzogenen Festnahmen bei Einreiseflügen in die EU beträgt 982. Für Intra-EU-Flugverbindungen werden Festnahmen statistisch nicht erfasst.
Daneben wurden im Jahr 2025 insgesamt 7.120 retrograde Recherchen in den gespeicherten Fluggastdaten beantragt — Anfragen, mit denen Behörden nachträglich nach Reisebewegungen suchen können. Den größten Anteil stellten Landeskriminalämter mit 2.924 Ersuchen, gefolgt von der Bundespolizei mit 1.474 und der Zollverwaltung mit 1.184 Ersuchen. In 330 Fällen genehmigte ein Richter den Zugriff auf bereits depersonalisierte Datensätze.
Datenlöschung und Datenschutz
Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Sechs-Monats-Frist werden Fluggastdaten automatisch gelöscht oder depersonalisiert. Im Jahr 2025 wurden 585,5 Millionen Datensätze gelöscht und 398.886 Datensätze depersonalisiert. Ein bekanntes Problem des Systems: Viele der verarbeiteten Daten betreffen Personen, die ihre gebuchte Flugreise gar nicht angetreten haben und daher bei Ankunft des Fluges nicht angetroffen werden können — ihre Daten werden dennoch verarbeitet.
Neue EU-Regeln weiten Fluggastdaten-Überwachung aus
Zusätzlich zur bestehenden PNR-Überwachung verarbeiteten deutsche Grenzbehörden im Jahr 2025 rund 26,7 Millionen API-Datensätze (Advanced Passenger Information — Echtzeit-Passdaten aus dem Boarding-Prozess). Dabei wurden 20.161 Personen- und 5.561 Sachfahndungstreffer erzielt. Dieser Bereich wird durch zwei neue EU-Verordnungen (VO 2025/12 und VO 2025/13) künftig erheblich ausgeweitet: Fluggesellschaften müssen dann Boarding-Daten in Echtzeit über eine zentrale EU-Router-Infrastruktur übermitteln. Der entsprechende Router der EU-Agentur eu-LISA befindet sich noch im Aufbau. Konkrete Kosten für Deutschland kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen. Auch eine mögliche Ausweitung auf andere Verkehrsträger wie Fernzüge oder Fähren prüft die Bundesregierung derzeit noch. Im maritimen Bereich werden Passagierdaten bereits auf Grundlage einer EU-Richtlinie erfasst. Eine vergleichbare Regelung für Privatflüge besteht nicht — der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse zur kriminellen Nutzung von Privatflügen vor.
Das Thema Datensicherheit und staatliche Überwachung berührt auch andere Bereiche. So zeigt etwa der Bereich Hawala-Banking: Geldwäsche und Organisierte Kriminalität, wie Behörden grenzüberschreitende Geldflüsse verfolgen. Die Zollreform 2026 nimmt ebenfalls Finanzkriminalität stärker ins Visier und ergänzt damit die flugbasierte Strafverfolgung.
Weiterlesen:
- Hawala-Banking: Geldwäsche und Organisierte Kriminalität
- Zollreform 2026: Geldwäsche und Finanzkriminalität im Visier
Betroffen sind alle Fluggäste, die mit kommerziellen Luftfahrtunternehmen nach oder von Deutschland reisen. Im Jahr 2025 waren das laut Bundesregierung rund 176,9 Millionen Fluggäste. Das System erfasst derzeit ca. 91 Prozent des gesamten Flugpassagieraufkommens in Deutschland. Privatflüge sind vom Fluggastdatengesetz nicht erfasst.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen mit konkreten Zahlen. Bei den Fragen zu Kosten und technischem Umsetzungsbedarf der neuen EU-API-Verordnungen verweist sie auf den noch laufenden EU-Planungsprozess (eu-LISA) und erklärt, Aussagen seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Frage nach konkreten angeschlossenen Luftfahrtunternehmen stuft sie als Verschlusssache ein.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 26.06.2026) Fluggastdaten 2025: 548 Mio. Datensätze unter der Lupe →
- PNR-Daten (Passenger Name Record)
- Buchungsdaten von Fluggästen, die Fluggesellschaften an Behörden übermitteln müssen. Enthalten u. a. Name, Reiseroute und Zahlungsinformationen.
- API-Daten (Advanced Passenger Information)
- Passdaten und weitere Identifikationsdaten, die beim Boarding erfasst und an Grenzbehörden weitergegeben werden — bei den neuen EU-Verordnungen künftig in Echtzeit.
- Technischer Treffer
- Automatischer Datenbankabgleich, der eine Übereinstimmung zwischen Fluggastdaten und einem Fahndungseintrag meldet — muss anschließend fachlich geprüft werden.
Wie viele Fluggäste waren 2025 vom System betroffen?
Das System verarbeitete Daten von rund 176,9 Millionen Fluggästen, wobei Vielflieger mehrfach gezählt werden können.
Wie viele Festnahmen gab es durch Fluggastdaten-Treffer?
Die Bundespolizei nahm im Jahr 2025 aufgrund von PNR-Ausleitungen 982 Personen fest — bei Einreiseflügen in die EU. Für Intra-EU-Flüge werden Festnahmen statistisch nicht erfasst.
Was ändert sich durch die neuen EU-Verordnungen?
Die EU-Verordnungen 2025/12 und 2025/13 verpflichten Fluggesellschaften künftig, Boarding-Daten (API) in Echtzeit zu übermitteln. Konkrete Kosten und technischer Umsetzungsbedarf sind noch nicht ermittelbar.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6761 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































