- 3.490 Christen laut Open Doors 2024/25 in Nigeria getötet
- Bundesregierung soll Kenntnisse zu Boko Haram und ISWAP offenlegen
- 20 Fragen zu Asylzahlen, Entwicklungshilfe und Religionsschutz
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7189 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nigeria gilt laut der US-Religionsfreiheitskommission USCIRF als eines der Länder mit den schwersten Verletzungen der Religionsfreiheit weltweit. Open Doors führt Nigeria in seiner World Watch List 2026 unter den Ländern mit besonders hoher Gewalt gegen Christen. Besonders betroffen sind der Norden und der sogenannte Middle Belt, darunter die Bundesstaaten Benue, Plateau und Kaduna, wo sich Terrorangriffe, ethnische Konflikte und Landnutzungsstreitigkeiten überlagern. Deutschland unterhält mit Nigeria eine bilaterale Entwicklungs- und Stabilisierungszusammenarbeit, was aus Sicht der Fragesteller Transparenz über die Berücksichtigung religiöser Verfolgungslagen erfordert.
- 3.490 — Von Open Doors für Oktober 2024 bis September 2025 dokumentierte getötete Christen in Nigeria.
- ca. 7.500 Getötete / 8.500 Entführte — Schätzung der nigerianischen Organisation Intersociety für das Jahr 2025; liegt deutlich über anderen Schätzungen.
- 20 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, aufgeteilt in Themenblöcke zu Sicherheitslage, Entwicklungshilfe und Asylstatistik.
- Seit 2017 — Zeitraum, für den Asylbewerberzahlen aus Nigeria aufgeschlüsselt nach Religion, Geschlecht, Alter und Rückführungsquote abgefragt werden.
Im Detail
Die Anfrage dient der parlamentarischen Kontrolle, inwieweit die Bundesregierung diese Berichte kennt, diese gegebenenfalls in ihre Lageeinschätzung einbezieht und welche konkreten Maßnahmen sie im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit, Entwicklungshilfe und internationalen Foren möglicherweise ergreift, um die Religionsfreiheit und den Schutz christlicher Bevölkerungsgruppen zu fördern.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7189
In Nigeria werden nach Angaben internationaler Beobachter jedes Jahr tausende Christen getötet, entführt oder aus ihren Dörfern vertrieben. Die AfD-Fraktion hat die Bundesregierung mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7189 vom 17. Juli 2026 in 20 Fragen zu ihrer Kenntnis dieser Lage, zu konkreten Hilfsprogrammen und zur Asylstatistik für Nigeria befragt.
Christen in Nigeria: Was internationale Berichte zeigen
Open Doors, eine internationale Organisation zur Dokumentation von Christenverfolgung, nennt für den Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 insgesamt 3.490 getötete Christen in Nigeria. Die nigerianische Organisation Intersociety schätzt die Opferzahl für das Jahr 2025 sogar auf rund 7.500 Getötete und über 8.500 Entführte — Zahlen, die laut den Fragestellern einer unabhängigen Überprüfung bedürfen, da sie deutlich über anderen Schätzungen liegen. Die US-Religionsfreiheitskommission USCIRF empfiehlt seit Jahren, Nigeria als „Country of Particular Concern“ einzustufen, eine entsprechende dauerhafte Einstufung durch das US-Außenministerium blieb zuletzt aus. Besonders betroffen sind die Bundesstaaten Benue, Plateau und Kaduna im Norden und im sogenannten Middle Belt.
Gewaltakteure: Boko Haram, ISWAP und Fulani-Milizen
Die Anfrage benennt mehrere Tätergruppen: die Terrororganisationen Boko Haram und der Islamische Staat Westafrika Provinz (ISWAP), bewaffnete Gruppen aus dem Fulani-Hirtenmilieu sowie kriminelle Bandengruppen. Wiederholt wird von Überfällen auf Dörfer, Massentötungen, Entführungen und Angriffen auf Kirchen und Geistliche berichtet. Die USCIRF stellt fest, dass staatliche Schutzmaßnahmen häufig unzureichend greifen. Die AfD fragt daher explizit, ob die Bundesregierung Hinweise hat, dass religiöse Zugehörigkeit ein gezieltes Auswahlkriterium bei Angriffen darstellt, und ob sie eine Positionierung zu der Frage erarbeitet hat, ob ein Genozid an Christen stattfindet.
Entwicklungshilfe und Schutz religiöser Minderheiten
Deutschland unterhält eine bilaterale Entwicklungs- und Stabilisierungszusammenarbeit mit Nigeria. Die Kleine Anfrage fragt detailliert, welche humanitären Hilfsmaßnahmen auch christlichen Gemeinden zugutekommen — aufgeschlüsselt nach Haushaltstitel, Projekt, Förderzeitraum, Zuwendungssumme und Trägerorganisation. Darüber hinaus will die AfD wissen, ob die Bundesregierung die Gewährung von Entwicklungszusammenarbeit oder sicherheitspolitischer Kooperation von Fortschritten beim Schutz religiöser Minderheiten abhängig macht. Fragen zu regionalen Unterschieden in der Gefährdungslage sowie zum Engagement in internationalen Foren wie den Vereinten Nationen und der EU ergänzen den Fragenkatalog.
Asylbewerber aus Nigeria: Zahlen und Rückführungsquote
Ein eigener Fragenkomplex betrifft die Asylstatistik für Nigeria seit 2017. Die AfD fragt nach der jährlichen Zahl der Asylbewerber, deren Religionszugehörigkeit, Geschlechts- und Altersstruktur sowie der Rückführungsquote — jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren und möglicher Religionszugehörigkeit. Diese Daten dürften auch im Kontext der deutschen Asylpolitik von Interesse sein, da die Sicherheitslage im Herkunftsland eine wesentliche Grundlage für Schutzentscheidungen bildet. Wie die Bundesregierung humanitäre Lagen in Krisengebieten bewertet und ob sie dabei religiöse Verfolgung systematisch einbezieht, ist eine der Kernfragen dieser Anfrage.
Parlamentarische Kontrolle der Außen- und Entwicklungspolitik
Die Anfrage reiht sich in eine Debatte über Transparenz bei der Vergabe von Entwicklungsmitteln ein. Ähnlich wie bei der Frage nach der Konversionskasse geht es darum, ob staatliche Mittel ihren Zweck erfüllen und ob Schutzaspekte ausreichend berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hat nun bis zum 7. August 2026 Zeit, auf alle 20 Einzelfragen zu antworten. Die Antwort wird zeigen, welche Erkenntnislage in Berlin tatsächlich besteht und wie Nigeria in der deutschen Außen- und Asylpolitik eingeordnet wird.
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Unmittelbar betroffen sind christliche Bevölkerungsgruppen in Nigeria, die laut internationalen Berichten Opfer von Tötungen, Entführungen und Angriffen auf Kirchen werden. Mittelbar sind auch nigerianische Asylbewerber in Deutschland betroffen, da die Antworten der Bundesregierung Aufschluss über deren Schutzperspektiven geben könnten. Zudem sind deutsche Entwicklungshilfeorganisationen und staatliche Stellen betroffen, die Mittel nach Nigeria leiten.
Die Kleine Anfrage wurde am 17. Juli 2026 im Bundestag als Drucksache 21/7189 registriert. Die Bundesregierung hat ab Eingang 21 Tage Zeit zu antworten, die Antwortfrist läuft bis zum 7. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- USCIRF
- U.S. Commission on International Religious Freedom — eine unabhängige US-Bundesbehörde, die Verletzungen der Religionsfreiheit weltweit beobachtet und Empfehlungen an die US-Regierung gibt.
- ISWAP
- Islamischer Staat Westafrika Provinz — eine jihadistische Terrororganisation in Westafrika, die sich 2016 von Boko Haram abspaltete und vor allem im Nordosten Nigerias aktiv ist.
- Middle Belt
- Bezeichnung für die geografische Mittelzone Nigerias, in der christliche und muslimische Bevölkerungsgruppen aufeinandertreffen und Konflikte besonders häufig auftreten.
Wie viele Christen wurden laut Open Doors in Nigeria getötet?
Open Doors nennt für den Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 insgesamt 3.490 getötete Christen in Nigeria.
Welche Terrorgruppen sind in Nigeria aktiv?
Laut der Anfrage sind unter anderem Boko Haram, der Islamische Staat Westafrika Provinz (ISWAP) sowie bewaffnete Gruppen mit Bezug zu Fulani-Hirtenmilieus für Angriffe auf Christen verantwortlich.
Was fragt die AfD zur deutschen Entwicklungshilfe?
Die AfD fragt, ob und inwieweit die Bundesregierung bei der Vergabe von Entwicklungs- und Stabilisierungsmitteln für Nigeria die Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten berücksichtigt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7189 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































