- 19 'Partnerschaften für Demokratie' in Rheinland-Pfalz mit über 2,2 Mio. Euro gefördert (2024)
- Im Wahlkreis Kaiserslautern wird der Landkreis Kusel als geförderter Bereich genannt
- 15 Fragen zu Empfängern, Kontrolle und Gremien-Zusammensetzung seit 2020
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7288 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert über sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘ lokale zivilgesellschaftliche Projekte. In Rheinland-Pfalz wurden laut einer früheren Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1635) im Jahr 2024 insgesamt 19 solcher Partnerschaften mit über 2,2 Millionen Euro unterstützt. Die Förderstruktur sieht vor, dass kommunale Verwaltungen als Erstempfänger Bundesmittel erhalten und diese an lokale NGOs als Letztempfänger weiterleiten. An den Vergabeentscheidungen sind neben den Kommunalverwaltungen auch Koordinierungs- und Fachstellen, Bündnisse, Jugendforen sowie Begleitausschüsse beteiligt.
- 19 — Zahl der geförderten ‚Partnerschaften für Demokratie‘ in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024
- über 2,2 Mio. Euro — Fördersumme für Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 aus dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘
- 15 — Anzahl der Fragen in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7288 zu Förderstruktur und Kontrolle
- Ab 2020 — Zeitraum, für den Angaben zu Empfängern, Verwendungsnachweisen und Rückforderungen abgefragt werden
Im Detail
Über die organisatorische Zusammensetzung der 'Partnerschaften für die Demokratie' und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7288
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert bundesweit lokale Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7288 vom 23. Juli 2026 steht die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Kusel, die dem Bundestagswahlkreis 208 Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz zugeordnet ist. Die AfD-Fraktion stellt insgesamt 15 Fragen an die Bundesregierung — vorrangig zu Förderhöhen, Empfängern und den Kontrollinstrumenten des Bundes.
Demokratie leben!: Wie das Fördersystem aufgebaut ist
Die ‚Partnerschaften für Demokratie‘ folgen einem mehrstufigen Vergabemodell: Eine kommunale Verwaltungsbehörde fungiert als sogenanntes federführendes Amt und empfängt Bundesmittel als Erstempfänger. Sie leitet diese an lokale NGOs als Letztempfänger weiter, die damit konkrete Projekte umsetzen. An den Entscheidungen über die Vergabe sind zusätzlich eine Koordinierungs- und Fachstelle, ein zivilgesellschaftliches Bündnis, ein Jugendforum sowie ein Begleitausschuss beteiligt. Letzterer gilt laut Landesregierung Rheinland-Pfalz als das zentrale Gremium bei der Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie.
In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2024 insgesamt 19 solcher Partnerschaften mit über 2,2 Millionen Euro gefördert — das geht aus einer früheren Antwort der Bundesregierung hervor (BT-Drs. 21/1635). Für den Wahlkreis 208 Kaiserslautern ist demnach der Landkreis Kusel als geförderter Bereich ausgewiesen.
Demokratie leben!: Was konkret gefragt wird
Die Anfrage zielt auf mehrere Informationsebenen ab. Frage 1 verlangt eine vollständige Auflistung aller Empfänger der Bundesmittel seit dem Haushaltsjahr 2020 — aufgeschlüsselt nach Förderhöhe, Förderanteil von Bund, Land und Kommune sowie nach Erst-, Zwischen- und Letztempfängern. Die Antwort soll zudem in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden.
Die Fragen 2 bis 6 richten sich auf die Gremien-Zusammensetzung: Welche Behörde leitet die Partnerschaft als federführendes Amt? Aus welchen Organisationen bestehen Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis, Jugendforum und Begleitausschuss? Besonders Frage 6 greift einen möglichen Interessenkonflikt auf: Sie fragt nach Richtlinien für den Fall, dass Vertreter von Organisationen im Begleitausschuss sitzen, die gleichzeitig selbst Fördermittel beantragen.
Fragen 7 und 11 beziehen sich auf Kontrolle und Verwendungsnachweise: Wie überprüft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) die ordnungsgemäße Mittelverwendung? Wie viele Verwendungsnachweise gingen seit 2020 rechtzeitig, verspätet oder gar nicht ein? Wurden Förderungen zurückgefordert — und wenn ja, in welcher Höhe und wie viele Mahnbescheide wurden ausgestellt?
Die Fragen 8 und 9 richten sich an die personelle Zusammensetzung der Entscheidungsgremien: Sind externe Personen beteiligt, und wenn ja, welchen akademischen Hintergrund haben sie? Stehen sie selbst in einer Förderbeziehung zum Bund?
Abschließend fragen die Abgeordneten in den Punkten 12 bis 15 nach gemeinsamen Veranstaltungen und Publikationen: Richtete die Bundesregierung seit 2020 Veranstaltungen aus, an denen geförderte Organisationen teilnahmen? Wurden Publikationen gemeinsam veröffentlicht — und welche Kosten wurden dabei erstattet?
Transparenz als politischer Streitpunkt
Die Fragesteller beziehen sich in ihrer Vorbemerkung auf eine Kritik, die in der F.A.Z. veröffentlicht wurde und die bisherige NGO-Förderpraxis des Bundes als verfassungswidrig einordnet. Aus Sicht der Fragesteller bestehe bei den ‚Partnerschaften für Demokratie‘ keine vollständige Transparenz über Empfänger und Förderhöhen. Zugleich verweisen sie darauf, dass Förderempfänger laut Bundesregierung zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind (BT-Drs. 20/4189). Die Diskussion um das Programm ‚Demokratie leben!‘ ist auch im Zusammenhang mit der laufenden Neuausrichtung des Programms durch das Bundesbildungsministerium zu sehen — die SPD-Fraktion äußerte dazu bereits Kritik.
Ähnliche Anfragen zur regionalen Förderstruktur von ‚Demokratie leben!‘ haben die Abgeordneten bereits für andere Bundesländer und Wahlkreise gestellt. Die vorliegende Anfrage konzentriert sich spezifisch auf den Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Vergleichbare Transparenzdebatten zu Bundesförderprogrammen zeigen sich auch in anderen Bereichen — etwa beim Zukunftszentrum Halle, dessen Kosten auf 277 Mio. Euro gestiegen sind.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 13. August 2026 Zeit, die 15 Fragen schriftlich zu beantworten.
Weiterlesen:
- Zivilgesellschaft stärken — SPD zur Neuausrichtung von ‚Demokratie leben!‘
- Zukunftszentrum Halle: Kosten steigen auf 277 Mio. Euro
- Bürgergeld-Quoten 2025: Regionale Unterschiede
Betroffen sind lokale Nichtregierungsorganisationen und Vereine im Landkreis Kusel, die Fördermittel aus dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ erhalten oder beantragt haben. Mittelbar berührt sind auch Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ein Interesse an der transparenten und richtlinienkonformen Verwendung öffentlicher Gelder haben.
SPD: Die SPD-Sprecherin Jasmina Hostert äußerte sich zur Neuausrichtung des Programms ‚Demokratie leben!‘: Die von Bundesbildungsministerin Karin Prien verantwortete inhaltliche Neuausrichtung sende das falsche Signal, wer Fördergelder von der engagierten Zivilgesellschaft auf die vermeintlich ’stille Mitte‘ umlenken wolle, riskiere die Erosion demokratischer Strukturen. Pressemitteilung lesen →
Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern ein Ende der Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und setzen uns stattdessen für die Einrichtung eines „Heimatfonds“ ein, der Traditionshandwerk und duale Ausbildung in Hochtechnologieberufen gezielt stärkt. Das BMAS verteilt derzeit Steuergelder an einen linksorientierten NGO-Komplex, der… …
Die Kleine Anfrage wurde am 23. Juli 2026 beim Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 15 Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 13. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Erstempfänger
- Die kommunale Verwaltungsbehörde, die Bundesmittel aus 'Demokratie leben!' direkt erhält und diese an lokale NGOs weiterleitet.
- Letztempfänger
- Lokale NGOs und Vereine, die von der Kommunalverwaltung Fördermittel erhalten und damit konkrete Projekte umsetzen.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Behörde, die das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' administriert und Verwendungsnachweise prüft.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Bundesprogramm, das lokale Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie fördert — unter anderem über sogenannte 'Partnerschaften für Demokratie', die von kommunalen Verwaltungen geleitet werden.
Wer erhält die Fördergelder im Landkreis Kusel?
Das ist Gegenstand der Anfrage. Die Bundesregierung hat die Antwort noch nicht erteilt. Laut früherer Antwort (BT-Drs. 21/1635) ist der Landkreis Kusel als geförderter Bereich im Wahlkreis 208 Kaiserslautern gelistet.
Was ist ein 'Begleitausschuss' bei den Partnerschaften für Demokratie?
Der Begleitausschuss ist laut Landesregierung Rheinland-Pfalz das zentrale Entscheidungsgremium darüber, welche Projektideen verwirklicht werden. Er besteht mehrheitlich aus Vertretern der lokalen Zivilgesellschaft.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7288 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































