- 19 'Partnerschaften für Demokratie' in Rheinland-Pfalz mit 2,2 Mio. Euro gefördert
- Förderempfänger im Wahlkreis Südpfalz: Stadt Wörth am Rhein als federführendes Amt
- 15 Fragen zu Transparenz, Gremienbesetzung und Verwendungskontrolle seit 2020
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7290 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert und vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) verwaltet. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2024 laut einer früheren Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/1635 insgesamt 19 ‚Partnerschaften für Demokratie‘ mit über 2,2 Mio. Euro gefördert. Die Anfrage reiht sich in eine Serie parlamentarischer Anfragen der AfD-Fraktion zur NGO-Förderung durch den Bund ein und zielt diesmal auf die lokale Ebene im Wahlkreis Südpfalz.
- 19 — Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz, die 2024 gefördert wurden
- über 2,2 Mio. Euro — Gesamtfördersumme in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024
- 1 — ‚Partnerschaft für Demokratie‘ im Wahlkreis 210 Südpfalz (Stadt Wörth am Rhein)
- 15 — Fragen zu Transparenz, Gremienstruktur und Finanzkontrolle seit Haushaltsjahr 2020
Im Detail
Über die organisatorische Zusammensetzung der 'Partnerschaften für die Demokratie' und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7290, AfD-Fraktion
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert bundesweit lokale Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und demokratischem Engagement — auch in der Südpfalz. Im Bundestagswahlkreis 210 ist die Stadt Wörth am Rhein das sogenannte federführende Amt, das Bundesmittel empfängt und an lokale NGOs weiterleitet. Wie genau diese Mittel fließen, wer darüber entscheidet und wie die Verwendung kontrolliert wird, ist Gegenstand der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7290 vom 23. Juli 2026.
2,2 Millionen Euro für Rheinland-Pfalz — Wer bekommt was?
Laut einer früheren Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/1635 wurden in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 insgesamt 19 ‚Partnerschaften für Demokratie‘ mit über 2,2 Millionen Euro aus Bundesmitteln gefördert. Jede dieser Partnerschaften funktioniert nach demselben Grundprinzip: Eine Kommunalbehörde — das federführende Amt — empfängt die Mittel als Erstempfänger und leitet sie an lokale Organisationen als Letztempfänger weiter. An der Vergabeentscheidung sind mehrere Gremien beteiligt: eine Koordinierungs- und Fachstelle, ein Bündnis, ein Jugendforum und ein Begleitausschuss. Letzterer ist laut der Landesregierung Rheinland-Pfalz das zentrale Gremium bei der Umsetzung.
Demokratie leben!: Wie funktioniert die Kontrolle?
Die AfD-Fraktion stellt der Bundesregierung in BT-Drs. 21/7290 insgesamt 15 Fragen — von der konkreten Auflistung aller Förderempfänger ab dem Haushaltsjahr 2020 bis hin zu Fragen über mögliche Interessenkonflikte im Begleitausschuss. Frage 6 zielt dabei auf eine strukturelle Besonderheit: Mitglieder des Begleitausschusses könnten selbst Vertreter von Organisationen sein, die Fördermittel beantragen — eine potenzielle Doppelrolle, zu der die Fragesteller die geltenden Richtlinien zur Vermeidung von Interessenkonflikten erfragen.
Besonders detailliert sind die Fragen zur Verwendungskontrolle (Frage 11): Die Anfrage fragt nach dem rechtzeitigen Eingang von Verwendungsnachweisen, nach Beanstandungen, eingeleiten Maßnahmen, Rückforderungen, Mahnbescheiden und tatsächlich zurückgezahlten Beträgen — jeweils aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben ab 2020 und in maschinenlesbarer Form zu liefern.
Was gilt aktuell?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird auf Grundlage des Haushaltstitels 684 04 im Kapitel 1702 (Kinder- und Jugendpolitik) finanziert. Empfänger von Fördermitteln aus den ‚Partnerschaften für Demokratie‘ sind laut einer früheren Bundesregierungsantwort (BT-Drs. 20/4189) zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Vollständige Transparenz über die organisatorische Zusammensetzung der lokalen Gremien und die konkreten Förderhöhen einzelner Letztempfänger besteht nach Einschätzung der Fragesteller bislang nicht.
Aktuell steht das Programm auch politisch unter Beobachtung: Die SPD-Abgeordnete Jasmina Hostert warnte zuletzt vor einer inhaltlichen Neuausrichtung des Programms unter Bundesbildungsministerin Karin Prien, die Fördergelder von der aktiven Zivilgesellschaft auf die sogenannte ’stille Mitte‘ umlenken wolle — wie auf drucksachlich.de dokumentiert.
Fragen zu Veranstaltungen und Publikationen
Die Anfrage geht über reine Finanzfragen hinaus: Fragen 12 bis 15 richten sich auf gemeinsame Veranstaltungen und Publikationen zwischen der Bundesregierung und geförderten Organisationen seit 2020 — inklusive der Erstattung von Kosten. Damit zielt die Anfrage auf mögliche engere Beziehungen zwischen staatlichen Stellen und geförderten NGOs jenseits der reinen Projektförderung.
Die Antwortfrist der Bundesregierung beträgt gesetzlich 21 Tage. Angesichts des Umfangs der Anfrage — 15 Fragen mit zahlreichen Unterpunkten und der Forderung nach maschinenlesbaren Daten — dürfte die Antwort den aktuellen Informationsstand zur NGO-Förderung im Rahmen von ‚Demokratie leben!‘ erheblich erweitern. Zum Gesamtbild der Bundesförderung für Nichtregierungsorganisationen in verschiedenen Regionen bietet dieser Beitrag zu regionalen Förderunterschieden einen nützlichen Vergleichsrahmen.
Weiterlesen:
- Zivilgesellschaft stärken — SPD zur Neuausrichtung von ‚Demokratie leben!‘
- Grenzurückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik
- Bundestag 26.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind lokale Vereine und NGOs im Bundestagswahlkreis 210 Südpfalz, die Fördermittel aus dem Programm ‚Demokratie leben!‘ erhalten haben oder beantragen, sowie kommunale Verwaltungsstellen wie die Stadt Wörth am Rhein als federführendes Amt. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler, da es um den Einsatz von Bundesmitteln geht.
SPD: Die Bundestagsabgeordnete Jasmina Hostert (SPD) warnte anlässlich der Neuausrichtung des Programms ‚Demokratie leben!‘ vor einer Umlenkung von Fördergeldern von der engagierten Zivilgesellschaft auf die vermeintlich ’stille Mitte‘. Pressemitteilung lesen →
Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern ein Ende der Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und setzen uns stattdessen für die Einrichtung eines „Heimatfonds“ ein, der Traditionshandwerk und duale Ausbildung in Hochtechnologieberufen gezielt stärkt. Das BMAS verteilt derzeit Steuergelder an einen linksorientierten NGO-Komplex, der… …
Die Kleine Anfrage ist am 23. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen — die Antwort ist bis spätestens 13. August 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokale Förderstruktur im Rahmen des Bundesprogramms 'Demokratie leben!', bei der eine Kommunalbehörde als federführendes Amt Bundesmittel empfängt und an lokale NGOs weiterleitet.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Behörde, die das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' administrativ betreut und Verwendungsnachweise prüft.
- Letztempfänger
- Lokale Organisationen oder Vereine, die über das federführende Amt Fördermittel aus 'Demokratie leben!' erhalten und konkrete Projekte umsetzen.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Bundesprogramm unter dem Haushaltskapitel Kinder- und Jugendpolitik, das lokale Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie fördert — unter anderem über sogenannte 'Partnerschaften für Demokratie' in den Kommunen.
Wie funktioniert die Mittelvergabe vor Ort?
Ein kommunales 'federführendes Amt' empfängt die Bundesmittel und leitet sie an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. Bei der Vergabe wirken eine Koordinierungs- und Fachstelle, ein Bündnis, ein Jugendforum und ein Begleitausschuss mit.
Welche Förderung fließt in die Südpfalz?
Laut einer früheren Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1635) ist im Bundestagswahlkreis 210 Südpfalz die Stadt Wörth am Rhein das federführende Amt der dortigen 'Partnerschaft für Demokratie'.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7290 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































