- SPK-Förderrichtlinie 2025 bleibt ohne neue Auflagen
- Antragsannahme läuft seit 27. Mai 2026 bei der DEHSt
- Industriestrompreis und SPK kumulierbar erst ab 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7331 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Strompreiskompensation (SPK) gleicht indirekte CO2-Kosten aus dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) aus, die über den Strompreis an energieintensive Unternehmen weitergegeben werden. Mit der Anpassung der EU-Beihilfeleitlinien hat die Europäische Kommission weitere Sektoren — darunter Kunststofferzeugung und Basischemikalien — ab dem Abrechnungsjahr 2025 wieder als beihilfefähig anerkannt. Parallel hat die Bundesregierung eine Kumulierbarkeit von SPK und dem neu eingeführten Industriestrompreis (ISP) angestrebt; die EU-Kommission hat dafür eine Freigabe erteilt, allerdings zunächst nur für 2026 über den METSAF-Rahmen.
- 27. Mai 2026 — Seit diesem Datum nimmt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Anträge für das SPK-Abrechnungsjahr 2025 entgegen.
- Abrechnungsjahr 2026 — Erst ab diesem Jahr ist die Kumulierung von Strompreiskompensation und Industriestrompreis möglich; erstmals beantragbar 2027.
- 19 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen; alle Fragen wurden am 23. Juli 2026 beantwortet.
Im Detail
Die Strompreiskompensation ist ein geeignetes und angemessenes Instrument zur Dämpfung indirekter CO₂-Kosten und zur Stabilisierung energieintensiver Wertschöpfung in Deutschland.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7331, Antwort zu Frage 17
Stromintensive Industrieunternehmen in Deutschland erhalten staatliche Ausgleichszahlungen für CO2-bedingte Mehrkosten im Strompreis — die sogenannte Strompreiskompensation (SPK). Für das Abrechnungsjahr 2025 hält die Bundesregierung die bisherige Fördersystematik unverändert bei: Keine neuen ökologischen Auflagen, keine verschärften Nachweispflichten. Das geht aus der Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/7331, Anfrage BT-Drs. 21/7030) hervor.
Was ist die Strompreiskompensation?
Die Strompreiskompensation ist ein Instrument der europäischen Klimapolitik. Unternehmen in besonders stromintensiven Branchen — etwa Stahl, Aluminium oder Chemie — zahlen über den Strompreis indirekt für CO2-Zertifikate des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). Damit sie gegenüber Konkurrenten aus Ländern ohne vergleichbare Klimaabgaben nicht benachteiligt werden, erstatten die Mitgliedstaaten einen Teil dieser Kosten. Ohne diesen Ausgleich bestünde das Risiko, dass Produktion und Emissionen in Länder mit weniger strengen Regeln verlagert werden — Fachleute sprechen von Carbon Leakage.
Förderrichtlinie 2025: Kontinuität als Grundsatz
Nach Angaben der Bundesregierung ist für das Abrechnungsjahr 2025 weder eine Ausweitung der ökologischen Gegenleistungspflichten noch eine Verschärfung der Nachweisanforderungen im Vergleich zu den Vorjahren vorgesehen. Die Bundesregierung erklärt, die Anforderungen seien mit besonderem Augenmerk auf Praxistauglichkeit und Durchführbarkeit entwickelt worden. Auf die Kopplung bei deutschen Herkunftsnachweisen (HKN) wird für bestimmte Antragsteller aus Sektoren nach Anhang I Tabelle 2 der ETS-Beihilfeleitlinien im Jahr 2025 ausnahmsweise verzichtet — weil diese Betriebe bei der Beschaffung keine Gelegenheit hatten, sich rechtzeitig auf geänderte Anforderungen einzustellen.
Anträge nimmt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt bereits seit dem 27. Mai 2026 entgegen. Die Genehmigungsentscheidung der Europäischen Kommission liegt laut Bundesregierung mittlerweile vor. Die Richtlinie soll zeitnah im Bundesanzeiger bekanntgemacht werden und tritt damit in Kraft.
Industriestrompreis und Strompreiskompensation: Kumulierung erst ab 2026
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte eine Kumulierbarkeit von SPK und dem neu eingeführten Industriestrompreis (ISP) angekündigt. Die Bundesregierung stellt klar: Diese Möglichkeit gilt über den METSAF-Rahmen (Middle East Crisis Temporary State Aid Framework) nur temporär für das Abrechnungsjahr 2026; erstmals beantragbar und ausgezahlbar wäre sie demnach im Jahr 2027. Für das Abrechnungsjahr 2025 entstehen dadurch laut Bundesregierung keine Überschneidungen oder Verzögerungen bei der SPK-Auszahlung.
Wettbewerbsgleichheit im europäischen Vergleich
Auf die Frage, ob andere EU-Mitgliedstaaten ihre SPK-Umsetzung strenger oder laxer gestalten als die europäischen Mindestanforderungen, antwortet die Bundesregierung ausweichend: Eine vollständige Übersicht über alle Mitgliedstaaten liege nicht vor. Gleichzeitig hält sie fest, dass die deutsche Ausgestaltung über das vom europäischen Beihilferahmen vorgegebene Mindestmaß hinausgeht. Hinweise auf strukturelle Nachteile für deutsche Antragsteller im EU-Vergleich lägen der Bundesregierung nicht vor.
Klimawirkung schwer messbar
Zur Frage nach messbaren Klimaschutzeffekten der SPK räumt die Bundesregierung ein, dass eine robuste Quantifizierung der durch die Fördermaßnahme induzierten Treibhausgasminderungseffekte nicht möglich ist. Das primäre Ziel des Instruments sei nicht die Emissionsreduktion, sondern die Vermeidung von Carbon Leakage — also der Verlagerung von Produktion und Emissionen ins Nicht-EU-Ausland. Die ETS-Versteigerungserlöse fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF); eine spezifische Zuordnung zu einzelnen Fördermaßnahmen erfolgt laut Bundesregierung nicht.
Weitere Informationen zur digitalen Infrastruktur und EU-Regulierung finden sich etwa im Beitrag zur EUDI-Wallet 2027. Fragen zur Finanzkontrolle und Schwarzarbeit beleuchtet der Bericht über 98.186 Strafverfahren 2025. Zu Förder- und Haushaltsthemen empfiehlt sich der Beitrag zum Begriff Haushaltsreste.
Weiterlesen:
- EUDI-Wallet 2027: 214 Mio. Euro Gesamtkosten, Start am 2. Januar
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit: 98.186 Strafverfahren 2025
- Cum-Cum-Geschäfte: BaFin-Abfrage ergibt 4,8 Mrd. Euro Belastungen
Betroffen sind stromintensive Industrieunternehmen in Deutschland, insbesondere in den Sektoren Stahl, Aluminium, Chemie und — neu ab 2025 — Kunststofferzeugung und Basischemikalienherstellung. Diese Betriebe tragen erhebliche indirekte CO2-Kosten über den Strompreis und stehen im internationalen Wettbewerb mit Unternehmen, die keine vergleichbaren Abgaben zahlen müssen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist aber bei Fragen zu ökologischen Gegenleistungen und Anforderungen wiederholt auf den öffentlich abrufbaren Richtlinienentwurf, ohne die konkreten Inhalte selbst darzulegen. Zur Frage nach messbaren Klimaschutzeffekten räumt sie ein, dass eine robuste Quantifizierung nicht möglich ist.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Strompreiskompensation: 19 Fragen zur EU-ETS-Industriebeihilfe →
- Strompreiskompensation (SPK)
- Staatliche Beihilfe, die energieintensiven Unternehmen die indirekten CO2-Kosten ausgleicht, die über den Strompreis entstehen — ein Instrument zur Vermeidung von Carbon Leakage.
- Carbon Leakage
- Verlagerung von Industrieproduktion und damit verbundenen Treibhausgasemissionen in Länder mit weniger strengen Klimaauflagen, wenn EU-Unternehmen durch den CO2-Preis benachteiligt werden.
- METSAF
- Middle East Crisis Temporary State Aid Framework — ein temporärer EU-Beihilferahmen, der die Kumulierung von SPK und Industriestrompreis für das Abrechnungsjahr 2026 ermöglicht.
Wann können Unternehmen SPK für 2025 beantragen?
Die Deutsche Emissionshandelsstelle nimmt Anträge für das Abrechnungsjahr 2025 bereits seit dem 27. Mai 2026 entgegen. Die EU-Kommission hat die Genehmigung erteilt, die Richtlinie wird zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Können SPK und Industriestrompreis gleichzeitig beantragt werden?
Eine Kumulierung ist nur für das Abrechnungsjahr 2026 möglich — erstmals beantragbar im Jahr 2027. Für 2025 gibt es keine Überschneidung.
Was ist Carbon Leakage und warum ist die SPK wichtig?
Carbon Leakage bezeichnet die Verlagerung von Produktion und Emissionen in Länder ohne CO2-Bepreisung. Die SPK soll verhindern, dass deutsche Industrieunternehmen wegen höherer Energiekosten ins Ausland abwandern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7331 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































