- Renteneintrittsalter stieg in 25 Jahren um 2 bis 3 Jahre
- Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen: 75,3 Prozent im Jahr 2025
- Alterssicherungskommission-Empfehlungen sollen vollständig umgesetzt werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7516 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Auslöser der Kleinen Anfrage war ein Interview vom 22. Mai 2026, in dem Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche einen Stopp von Frühverrentungsprogrammen forderte, ohne diese konkret zu benennen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte daraufhin eine systematische Bestandsaufnahme aller Frühverrentungsformen und ihrer volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Der demografische Wandel, steigende Stellenabbauprogramme in der Automobilindustrie und die laufende Rentendebatte geben dem Thema politische Dringlichkeit. Im Dezember 2025 hatte die Bundesregierung bereits die Alterssicherungskommission eingesetzt, die am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht vorlegte.
- +2 Jahre — Anstieg des durchschnittlichen Renteneintrittsalters bei Altersrenten in den letzten 25 Jahren laut Bundesregierung.
- +3 Jahre — Anstieg des durchschnittlichen Renteneintrittsalters bei Erwerbsminderungsrenten im selben Zeitraum.
- 75,3 % — Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen in Deutschland im Jahr 2025 (2015: 65,2 %).
- 59,8 / 60,4 Jahre — Durchschnittliches Eintrittsalter bei Altersteilzeit für Männer bzw. Frauen im Jahr 2022 laut IAB-Forschungsbericht 24/2025.
- ca. 1,5 Jahre — Aktuelle Differenz zwischen Regelaltersgrenze und tatsächlichem Renteneintrittsalter bei Altersrenten (vor 25 Jahren: ca. 2,5 Jahre).
Im Detail
Das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn liegt bei den Altersrenten heute etwa zwei Jahre höher und bei den Erwerbsminderungsrenten etwa drei Jahre höher als vor 25 Jahren.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7516
Das tatsächliche Renteneintrittsalter in Deutschland steigt seit 25 Jahren kontinuierlich an – und liegt dennoch weiterhin unter der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7516, veröffentlicht am 7. August 2026) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, die 28 Fragen zu Frühverrentungsmaßnahmen, Frühverrentungsmechanismen und Frühverrentungsanreizen gestellt hatte.
Frühverrentung: Was die Zahlen zeigen
Bei den Altersrenten liegt das durchschnittliche Eintrittsalter heute etwa zwei Jahre höher als vor 25 Jahren. Bei den Erwerbsminderungsrenten beträgt der Anstieg sogar rund drei Jahre. Gleichzeitig hat sich die Differenz zur Regelaltersgrenze bei den Altersrenten von etwa 2,5 Jahren auf rund 1,5 Jahre verringert. Bei Erwerbsminderungsrenten, also Renten aufgrund von Krankheit oder Behinderung, liegt der Abstand zur Regelaltersgrenze im Jahr 2025 noch immer bei durchschnittlich rund 12 Jahren – das bedeutet, die Betroffenen scheiden im Schnitt mit gut 54 Jahren aus dem Erwerbsleben aus.
Die Erwerbsbeteiligung Älterer hat sich im selben Zeitraum deutlich verbessert: Die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen stieg von 65,2 Prozent im Jahr 2015 auf 75,3 Prozent im Jahr 2025. Im EU-Vergleich belegt Deutschland damit einen Spitzenplatz. Dennoch sieht die Bundesregierung weiterhin Handlungsbedarf, um ältere Fachkräfte länger im Erwerbsleben zu halten – auch vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels.
Frühverrentung in Unternehmen: Datenlücken
Auf viele der konkreteren Fragen zu betrieblichen Frühverrentungspraktiken – etwa zu Abfindungsprogrammen, Wertguthabenmodellen oder der Verbreitung von Aufhebungsverträgen – muss die Bundesregierung einräumen, dass keine entsprechenden Informationen vorliegen. Zu den Fragen, wie viele Beschäftigte Abfindungen genutzt haben, um Rentenabschläge auszugleichen, oder wie viele an betrieblichen Frührentenprogrammen teilnahmen, ist die Antwort jeweils: keine Daten vorhanden. Diese Datenlücken machen eine vollständige volkswirtschaftliche Bilanz der Frühverrentung nach wie vor unmöglich.
Immerhin liefert das IAB-Betriebspanel Daten zu Personalabgängen für die Jahre 2019 bis 2025, aufgeschlüsselt nach Kündigungen durch den Betrieb und Aufhebungsverträgen. Abfindungshöhen und Transfergesellschaften werden darin jedoch nicht erfasst. Zum Altersteilzeit-Eintrittsalter verweist die Bundesregierung auf IAB-Forschungsbericht 24/2025: Demnach haben Männer die Altersteilzeit im Jahr 2022 im Durchschnitt mit 59,8 Jahren, Frauen mit 60,4 Jahren begonnen.
Was gilt aktuell?
Das geltende Rentenrecht kennt mehrere Wege in die vorzeitige Rente: die Rente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen ab 63 Jahren nach 35 Versicherungsjahren) und die Rente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei ab 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren, die sogenannte „Rente mit 63“). Hinzu kommen tarifvertragliche Instrumente wie Altersteilzeit sowie das sogenannte Airbag-Modell, bei dem Beschäftigte zunächst Transferkurzarbeitergeld und dann Arbeitslosengeld I beziehen, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken. Zu den Kosten dieser Mechanismen für Sozialkassen und Staatshaushalte kann die Bundesregierung keine Gesamtrechnung vorlegen.
Alterssicherungskommission als Antwort auf offene Fragen
Zu den politisch sensiblen Fragen – ob und wie Frühverrentungsanreize im Rentenrecht abgebaut werden sollen – verweist die Bundesregierung konsequent auf die im Dezember 2025 eingesetzte Alterssicherungskommission. Diese hat ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 an Bundeskanzler Merz und Bundesministerin Bas übergeben. Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, die Empfehlungen in ihrer Gesamtheit umzusetzen. Konkrete gesetzgeberische Schritte will die Bundesregierung noch nicht vorab festlegen. Welche Auswirkungen mögliche Einschränkungen der Frühverrentung auf gesundheitlich eingeschränkte Personen hätten, die nicht freiwillig früher in Rente gehen, beantwortet die Bundesregierung ebenfalls nicht direkt.
Die Drucksache 21/7516 umfasst einen umfangreichen Tabellenanhang mit jahresgenauen Daten von 2001 bis 2025, aufgegliedert nach Bundesländern und Geschlecht. Diese Daten sind ausschließlich online auf der Website des Deutschen Bundestages abrufbar und wurden nicht gedruckt. Für die langfristige Rentenpolitik und den finanzielle Planbarkeit sozialer Sicherungssysteme liefert die Antwort eine wichtige empirische Grundlage – auch wenn viele betriebliche Detailfragen weiterhin offen bleiben.
Betroffen sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die sich dem Rentenalter nähern, sowie Unternehmen, die Stellenabbauprogramme planen. Besonders relevant sind die Ergebnisse für gesundheitlich eingeschränkte Personen, die keine Wahl beim Renteneintritt haben, sowie für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die im Durchschnitt noch rund zwölf Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen.
Bei mehreren Fragen zu Frühverrentungsformen in Unternehmen (Fragen 17, 18, 19, 27) erklärt die Bundesregierung, es lägen keine Informationen vor. Bei den zentralen politischen Fragen 8, 9 und 11 verweist sie auf die Alterssicherungskommission und deren noch nicht konkretisierte gesetzgeberische Umsetzung, ohne eigene Maßnahmen zu benennen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Frühverrentung: Grüne stellen 28 Fragen zu Mechanismen und Kosten →
- Regelaltersgrenze
- Das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem Versicherte ohne Abschläge Altersrente beziehen können. Sie wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
- Erwerbsminderungsrente
- Rente für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, meist deutlich vor der Regelaltersgrenze.
- Flexi-Rente
- Seit 2017 mögliche Kombination aus Teilrente und Weiterarbeit, die den gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht.
Wie alt sind Menschen bei Renteneintritt durchschnittlich?
Laut Bundesregierung liegt das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn bei Altersrenten heute etwa zwei Jahre höher als vor 25 Jahren. Bei Erwerbsminderungsrenten stieg es sogar um etwa drei Jahre. Dennoch treten beide Gruppen weiterhin vor der Regelaltersgrenze in Rente.
Was ist die Alterssicherungskommission?
Die Bundesregierung hat die Alterssicherungskommission im Dezember 2025 eingesetzt. Sie hatte den Auftrag zu prüfen, wie die Alterssicherung stabil, gerecht und nachhaltig bleibt. Ihren Abschlussbericht übergab sie am 23. Juni 2026; der Koalitionsausschuss beschloss am 1. Juli 2026 die Umsetzung der Empfehlungen.
Wie hoch ist die Erwerbsbeteiligung Älterer in Deutschland?
Die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen ist laut Bundesregierung von 65,2 Prozent (2015) auf 75,3 Prozent (2025) gestiegen. Im EU-Vergleich liegt Deutschland damit in der Spitzengruppe.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7516 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































