- 79 Petitionen in neun Themenbereichen vom Ausschuss bewertet
- 13 Petitionen zum Krankenhauswesen an Gesundheitsministerium weitergeleitet
- Drei Petitionen abgeschlossen, weil Anliegen vollständig entsprochen wurde
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7955 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag wenden. In regelmäßigen Abständen fasst er seine Beschlüsse in Sammelübersichten zusammen, die dem Bundestag zur abschließenden Abstimmung vorgelegt werden. Die vorliegende Sammelübersicht 305 wurde am 9. September 2026 im Protokoll Nr. 21/36 beschlossen und enthält 79 Petitionen aus neun verschiedenen Sachbereichen.
- 79 — Petitionen insgesamt in der Sammelübersicht 305 (BT-Drs. 21/7955)
- 13 — Petitionen zum Krankenhauswesen, empfohlen zur Weiterleitung an das Bundesministerium für Gesundheit
- 3 — Petitionen, bei denen dem Anliegen vollständig entsprochen wurde (Beschlussempfehlung 7)
- 5 — Petitionen zum Bundesmeldegesetz, empfohlen zur Weiterleitung an das Bundesministerium des Innern
- 9 — Sachbereiche, aus denen die 79 Petitionen stammen, darunter Einkommensteuer, Pflegeversicherung und Strafrecht
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/7955, Deckblatt
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 9. September 2026 in der Sammelübersicht 305 (BT-Drs. 21/7955) Beschlussempfehlungen zu insgesamt 79 Petitionen vorgelegt. Die Eingaben decken ein breites Spektrum gesellschaftlicher Anliegen ab: vom Melderecht über das Krankenhauswesen bis hin zu steuerrechtlichen Fragen und familienrechtlichen Themen. Der Bundestag soll die Empfehlungen des Ausschusses in einer Gesamtabstimmung annehmen.
Sammelübersicht 305: Themen und Verteilung
Die 79 Petitionen verteilen sich auf acht Beschlussempfehlungen mit unterschiedlichen Ergebnissen. Den größten Block bilden 13 Petitionen zum Krankenhauswesen (Nrn. 18–30), die der Ausschuss empfiehlt, dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen. Damit fließen die Bürgeranliegen zwar in die Fachdiskussion ein, ohne jedoch eine direkte Handlungspflicht für das Ministerium auszulösen. Einsender aus Berlin, Augsburg, Magdeburg, Nordhorn und weiteren Städten haben sich zu Fragen der stationären Versorgung geäußert.
Ebenfalls an das Gesundheitsministerium weitergeleitet werden drei Petitionen zur Pflegeversicherung (Nrn. 31–33) — allerdings nur, soweit sie eine umfassende Pflegereform betreffen. Im Übrigen empfiehlt der Ausschuss für diese Eingaben den Verfahrensabschluss. Dieser differenzierte Umgang zeigt, dass der Ausschuss zwischen reformrelevanten Aspekten und bereits geregelten Einzelfragen unterscheidet.
Einkommensteuer und Melderecht: Bürger fordern Änderungen
Zwölf Petitionen zur Einkommensteuer (Nrn. 6–17) empfiehlt der Ausschuss, dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen. Die Einsender stammen aus verschiedenen Regionen Deutschlands und haben steuerrechtliche Einzelfragen an den Bundestag herangetragen. Fünf weitere Petitionen betreffen das Bundesmeldegesetz (Nrn. 1–5) und sollen dem Bundesministerium des Innern zugeleitet werden — darunter Eingaben aus München, Braunschweig und Alsdorf.
Eine einzelne Petition zu Rentenauskunft und Rentenberatung (Nr. 34, Einsender aus Bochum) empfiehlt der Ausschuss, direkt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist die Transparenz über den eigenen Rentenanspruch ein zentrales Anliegen, das in dieser Eingabe parlamentarisch sichtbar wird. Mehr zu verwandten Themen des Arbeitsmarkts und sozialer Absicherung findet sich in weiteren Drucksachen dieser Legislatur.
Petitionsverfahren abgeschlossen: Unterschiedliche Ergebnisse
Beschlussempfehlung 6 fasst fünf Petitionen zusammen, bei denen den Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Thematisch reichen diese Eingaben von erneuerbaren Energien und Energiewende über das Zollrecht, das Steuerberatungsgesetz und das Abstammungsrecht bis zum Infrastrukturauftrag der Deutschen Post AG. Drei Petitionen (Nrn. 40–42) werden gemäß Beschlussempfehlung 7 abgeschlossen, weil den Anliegen vollständig entsprochen worden ist — darunter eine Eingabe zur Flugsicherung, eine zu Behörden und Verwaltungsverfahren sowie eine zum Umgangs- und Sorgerecht der Eltern.
Demgegenüber steht Beschlussempfehlung 8: Hier empfiehlt der Ausschuss, das Verfahren zu einer Petition zum Handelsgesetzbuch (Nr. 43, Frankfurt am Main) abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte.
Größter Block: 36 Petitionen ohne Abhilfe abgeschlossen
Den mengenmäßig größten Anteil bildet Beschlussempfehlung 9 mit 36 Petitionen (Nrn. 44–79), die der Ausschuss zum Abschluss empfiehlt. Diese Eingaben decken ein breites Themenspektrum ab: Arbeitslosengeld nach SGB III, Familienleistungsausgleich, Windkraft, Urheberrecht, Strafrecht, Zivilprozessordnung, private Krankenversicherung, Betreuungsrecht, Strafaussetzung zur Bewährung, Abgabenordnung sowie Umgangs- und Sorgerecht der Eltern. Bei einem Teil dieser Petitionen wurde dem Anliegen nicht oder nur eingeschränkt entsprochen; bei anderen endete das Verfahren aus formalen Gründen.
Das Petitionsrecht ermöglicht es jeder Person, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und legt dem Plenum Beschlussempfehlungen vor. Weitere Hintergründe zur parlamentarischen Arbeit des Bundestages finden sich im Beitrag zu den wichtigsten Drucksachen vom 9. September 2026.
Weiterlesen:
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland, die Petitionen zu Themen wie Krankenhausversorgung, Pflegeversicherung, Einkommensteuer, Melderecht, Rentenberatung sowie verschiedenen Rechtsbereichen eingereicht haben. Einsender stammen aus Städten und Gemeinden in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und weiteren Bundesländern; eine Petition wurde aus der Schweiz eingereicht.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 9. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Sammelübersicht 305 steht noch bevor.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, die dem Bundestag gebündelt zur Abstimmung vorgelegt wird.
- Als Material überweisen
- Der zuständigen Stelle (meist einem Bundesministerium) wird die Petition zur Kenntnis gegeben, ohne dass eine direkte Handlungspflicht entsteht.
- Petitionsverfahren abschließen
- Das parlamentarische Verfahren zu einer Petition wird beendet — entweder weil dem Anliegen entsprochen wurde, weil dies nicht möglich war oder weil keine weiteren Maßnahmen geboten sind.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Das Bundesministerium erhält die Petition zur Kenntnisnahme und kann sie bei künftigen Entscheidungen berücksichtigen — eine direkte Handlungspflicht entsteht dadurch nicht.
Was passiert, wenn ein Petitionsverfahren abgeschlossen wird?
Das Verfahren endet ohne weitere parlamentarische Maßnahme. Der Abschluss kann erfolgen, weil dem Anliegen entsprochen wurde, weil dies nicht möglich war oder weil keine weiteren Schritte geboten erscheinen.
Wer hat die Sammelübersicht 305 unterzeichnet?
Dr. Hülya Düber hat die Sammelübersicht als amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses am 9. September 2026 unterzeichnet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7955 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































