- US-Investor Warburg-Pincus übernimmt KRITIS-Software-Anbieter PSI
- PSI-Software steuert deutsche Strom- und Gasnetze direkt
- Grüne fragen nach Datensouveränität und Investitionsschutzverfahren
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7858 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
PSI Software SE ist ein Berliner Technologieunternehmen, das Softwarelösungen für die Steuerung von Energienetzen, Kraftwerken und Speichern entwickelt. Das Unternehmen hat selbst bestätigt, dass der US-Finanzinvestor Warburg-Pincus ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot unterbreitet hat und alle regulatorischen Freigaben erhalten wurden. Laut Handelsblatt-Bericht haben Nachrichtendienste in diesem Zusammenhang Warnungen ausgesprochen. Das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sieht Prüfmechanismen für ausländische Investitionen in kritische Infrastrukturen vor, deren Anwendung im konkreten Fall Gegenstand der parlamentarischen Anfrage ist.
Im Detail
PSI ist einer der zentralen Lieferanten für IT-Infrastruktur von Energiekonzernen, Netz- und Speicherbetreibern. Die Software hat unmittelbare Auswirkungen auf die Energiesicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
— Vorbemerkung, BT-Drs. 21/7858
Der Berliner IT-Dienstleister PSI Software SE steht vor einer Übernahme durch den US-Finanzinvestor Warburg-Pincus — und das sorgt im Deutschen Bundestag für politische Aufmerksamkeit. PSI entwickelt Software, die unmittelbar in der Steuerung kritischer Energieinfrastruktur eingesetzt wird: Stromnetze, Gasspeicher, Kraftwerke. Nun fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7858 vom 7. September 2026, welche Schutzmaßnahmen die Bundesregierung für diesen Fall plant oder bereits eingeleitet hat.
PSI Software SE: KRITIS-Relevanz und Marktstellung
PSI zählt zu den zentralen Softwarelieferanten für Energiekonzerne, Netz- und Speicherbetreiber in Deutschland. Die Software steuert Prozesse in der Strom- und Gasversorgung und fällt damit in den Bereich der kritischen Infrastruktur (KRITIS). Sowohl die Kundenbasis als auch die konkreten Anwendungsfelder der PSI-Produkte erfüllen die Kriterien, die das BSI-Gesetz und das Außenwirtschaftsgesetz für besonders schützenswerte Bereiche definieren. PSI selbst hat die Übernahmepläne durch Warburg-Pincus in einer Pressemitteilung bestätigt und mitgeteilt, dass alle regulatorischen Freigaben erhalten wurden und die Abwicklung in Kürze erfolge.
Zehn Fragen zur KRITIS-Souveränität
Die Grünen richten zehn konkrete Fragen an die Bundesregierung. Sie wollen wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die Übernahmepläne besitzt und wie sie die Marktstellung der PSI-Software für die deutsche Strom- und Gasinfrastruktur bewertet. Zentral ist die Frage, ob im Zuge der Übernahme ein Investitionsschutzverfahren nach dem Außenwirtschaftsgesetz durchgeführt wurde — also ob das Bundesministerium für Wirtschaft die Transaktion formal geprüft und gegebenenfalls Auflagen erteilt hat.
Darüber hinaus fragen die Abgeordneten nach geplanten Verpflichtungen für Investor und Unternehmen. Explizit thematisiert wird, ob diese Verpflichtungen auch Vorgaben zur Aufrechterhaltung der Versorgungs-, Betriebs- und Leistungskontinuität in sicherheits- und regulierungsrelevanten Anwendungsbereichen umfassen. Weitere Fragen betreffen die Datensouveränität und den Schutz sensibler Kundendaten vor ausländischem Zugriff sowie die Überwachungs- und Kontrollrechte der deutschen Behörden nach einer Übernahme.
Nachrichtendienste sollen gewarnt haben
Laut einem Handelsblatt-Bericht, auf den die Anfrage verweist, haben Nachrichtendienste im Zusammenhang mit der PSI-Übernahme Warnungen ausgesprochen. Die Fraktion fragt daher explizit, wie die Bundesregierung diese Warnung bewertet und ob sie die Sorgen um die technologische Souveränität Deutschlands und Europas teilt. Diese Frage geht über den Einzelfall PSI hinaus und spiegelt eine breitere sicherheitspolitische Debatte wider: Inwieweit dürfen außereuropäische Investoren Zugang zu systemrelevanter IT-Infrastruktur erhalten?
Was gilt aktuell?
Das Außenwirtschaftsgesetz erlaubt dem Bundeswirtschaftsministerium, Unternehmensbeteiligungen durch Nicht-EU-Investoren ab bestimmten Schwellenwerten und in sensiblen Sektoren zu prüfen. Bei kritischer Infrastruktur können Übernahmen untersagt oder mit verbindlichen Schutzauflagen versehen werden. Ob und welche Maßnahmen im Fall PSI/Warburg-Pincus getroffen wurden, ist bislang nicht öffentlich bekannt — genau das ist Gegenstand der parlamentarischen Anfrage. Das BSI-Gesetz verpflichtet KRITIS-Betreiber zudem zur Einhaltung von IT-Sicherheitsstandards, unabhängig von der Eigentümerstruktur.
Übernahmepläne im KRITIS-Sektor: Einzelfall oder Muster?
Die letzte Frage der Kleinen Anfrage weitet den Blick: Die Grünen wollen wissen, ob der Bundesregierung weitere Übernahmepläne im Bereich kritischer Infrastruktur bekannt sind — aufgeschlüsselt nach konkreten Vorhaben und betroffenen KRITIS-Sektoren. Damit deutet die Anfrage an, dass der Fall PSI möglicherweise kein Einzelfall ist, sondern Teil eines größeren Trends außereuropäischer Investitionen in systemrelevante Infrastruktur. Ähnliche Debatten hat es in der Vergangenheit etwa bei Hafenterminals oder Telekommunikationsnetzen gegeben.
Ähnliche Fragen zur digitalen Infrastruktur und deren Sicherheit stellt sich die Politik auch im Bereich Hochleistungsrechnen: Supercomputer JUPITER: China 2x schneller als Deutschland. Und auch die Förderbedingungen für forschungsrelevante IT-Infrastruktur sind Teil des parlamentarischen Diskurses: Rahmenbedingungen für Forschung grundlegend verbessern.
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Unmittelbar betroffen sind Betreiber kritischer Energieinfrastruktur in Deutschland – darunter Netzbetreiber, Kraftwerksbetreiber und Energiespeicherunternehmen, die PSI-Software einsetzen. Mittelbar berührt die Transaktion die Versorgungssicherheit aller Stromverbraucher und Gaskunden in Deutschland. Auch die IT-Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste sind als Warnende Teil des politischen Geschehens.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7858) ist am 7. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 GO-BT gilt grundsätzlich eine Sollfrist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt. Da das genaue Datum der Zuleitung nicht bekannt ist, lässt sich kein konkretes Fristdatum ableiten.
- KRITIS
- Kritische Infrastrukturen — Anlagen und Systeme, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit in Deutschland auslösen würde. Dazu zählen Energie, Wasser, Transport und IT.
- Investitionsschutzverfahren (AWG-Prüfung)
- Verfahren nach dem Außenwirtschaftsgesetz, mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft ausländische Beteiligungen an deutschen Unternehmen prüfen und bei Gefährdung öffentlicher Interessen untersagen oder mit Auflagen versehen kann.
- Datensouveränität
- Die Kontrolle über sensible Daten und IT-Systeme bleibt beim deutschen Unternehmen bzw. Staat und ist nicht dem Zugriff ausländischer Stellen ausgesetzt.
Was macht PSI und warum ist das sicherheitsrelevant?
PSI Software SE ist ein Berliner IT-Dienstleister, der Software für Energiekonzerne, Netz- und Speicherbetreiber bereitstellt. Diese Software steuert Teile der kritischen deutschen Strom- und Gasinfrastruktur direkt.
Wer ist Warburg-Pincus?
Warburg-Pincus ist ein US-amerikanischer Finanzinvestor (Private Equity), der laut Pressemitteilung von PSI ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gestellt hat und alle regulatorischen Freigaben erhalten hat.
Was ist ein Investitionsschutzverfahren im Kontext der Anfrage?
Das Außenwirtschaftsgesetz ermöglicht der Bundesregierung, ausländische Investitionen in kritische Infrastrukturen zu prüfen und Auflagen zu erteilen. Die Grünen fragen, ob ein solches Verfahren im Fall PSI stattgefunden hat.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7858 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































